Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Deutsche HonorarPartner GmbH
Niederkasseler Kirchweg 15, 40547 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Aramdokht Ebrahimi seit 9.1.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deutsche Immobilienberatung GmbHMeerbuschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011BILANZ
ANHANGA Grundsätzliches zum Jahresabschluß Der Jahresabschluss zum 28.02.2011 ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetztes (III. Buch des HGB) aufgestellt. Für die Gesellschaft besteht keine Pflicht zur Prüfung gemäß §§ 316 ff. HGB. Die hier vorliegende Form des Jahresabschlusses der Gesellschaft ist der ordnungsgemäße handelsrechtliche Jahresabschluss zum 28.02.2011. B Grundsätze der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung enspricht den Vorschriften der §§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen sich den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden. Hinsichtlich der Gliederungsstetigkeit im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Gewinn- und Verlustrechnung die Vergleichbarkeit der einzelnen Posten zum Vorjahr gegeben. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entsprechen den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im einzelnen nach folgenden Grudnsätzen: - Die Bankbestände wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. - Die Rückstellungen wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und decken im angemessenen Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnissen in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. - Die Verbindlichekeiten wurden mit dem Erüfllungsbetrag pasiviert. - Die übrigen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit erforderlich sind bei der Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände angemessene Bewertungsabschläge berücksichtgt worden. C Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Jahresabschluss des abweichenden Wirtschaftsjahres ist durch Steuern vom Einkommen und Ertrag wie folgt belastet: Körperschaftsteuererstattung Vorjahre: 0,00 EUR Zinsabschlagsteuer: 0,00 EUR Kapitalertragsteuer: 2,55 EUR Solidaritätszuschlag: 0,13 EUR Gewerbesteuer: 0,00 EUR D Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane 1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Gescäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Christian Hagemann Als Vergütung für die geleistete Tätigkeit wurden im Berichtsjahr 2.800,00 EUR gezahlt. 2. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden zum Bilanzstichtag 1 Arbeitnehmer beschäftigt: 1 Geschäftsführer 3. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresabschlusses vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt 8,98 EUR. Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortag in Höhe von 15.247,28 EUR. Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen 15.256,26 EUR. Neuss, den 28.02.2011 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.02.2011
Meerbusch, den 04. September 2013 gez. Dipl.-Kfm. Christian Hagemann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.09.2013 |
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