ALAKART
speisekarten.com GmbH
Ketsch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.497,00 |
20.968,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.497,00 |
20.968,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
119.805,82 |
249.547,04 |
| I.
Vorräte |
16.901,44 |
5.483,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.332,40 |
125.568,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.571,98 |
118.495,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.744,45 |
7.666,07 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.155,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.203,17 |
278.181,11 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.490,41 |
58.352,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.570,00 |
25.570,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
22.920,41 |
32.782,82 |
| B.
Rückstellungen |
42.619,25 |
120.115,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.093,51 |
99.712,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.203,17 |
278.181,11 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ALAKART speisekarten.com GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Angaben zur Bilanzierung und
Bewertungsgrundsätze
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Es wurde von der degressiven Abschreibung zur
linearen Abschreibung übergegangen, um die
Vermögens- und Ertragslage zu verbessern.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 EUR wurden im Berichtsjahr sofort
abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
Regelungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz
durchgeführt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Rechnungslegung der ALAKART speisekarten.com GmbH
wurde im Geschäftsjahr 2010/2011 erstmalig unter
Beachtung der Bestimmungen des
Bilanzmodernisierungsgesetzes erstellt. Vorjahreszahlen
wurden nicht angepasst.
3.
Beibehaltungswahlrecht
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB wurde
von der Ausübung des Beibehaltungswahlrechts Gebrauch
gemacht.
C.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
1.
Aktive latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Gewinn.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch
gemacht.
2.
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
3.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,13
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
|
"Richttafeln 2005 G" von
Prof. Dr. Klaus Heubeck
|
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerte wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
118.571,00
|
EUR
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
89.223,57
|
EUR
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
90.676,00
|
EUR
|
verrechnete Aufwendungen
|
42.319,76
|
EUR
|
verrechnete Erträge
|
14.846,09
|
EUR
|
4.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 5.763,00 (Vorjahr: EUR 9.831,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 40.687,83.
5.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung
aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag
von EUR 32.782,82 einbezogen.
6.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012 gebilligt.
7.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
D.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführung:
|
Sylvia Weitz-Böhm
|
Kauffrau
|
2.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
EUR
|
Forderungen
|
32.960,01
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
EUR
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
3.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Ketsch, 16.08.2012
|
gez. Sylvia
Weitz-Böhm Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2012 festgestellt.
|