Sievers
GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
419.115,00 |
365.249,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
163.613,00 |
109.747,71 |
| III.
Finanzanlagen |
255.500,00 |
255.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.215.843,64 |
3.280.251,82 |
| I.
Vorräte |
1.358.996,15 |
1.422.635,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.630.646,12 |
1.597.928,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
226.201,37 |
259.688,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.248,50 |
30.424,50 |
| Aktiva |
3.678.207,14 |
3.675.926,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.842.341,52 |
2.676.018,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.792.341,52 |
2.626.018,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.626.018,52 |
2.463.811,41 |
| B.
Rückstellungen |
282.904,44 |
270.234,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
552.961,18 |
729.673,51 |
| Passiva |
3.678.207,14 |
3.675.926,03 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Sievers GmbH" hat
ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück und wird im
Handelsregister beim Amtsgericht Gütersloh,
Abteilung B, unter der Nummer HRB 6057 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen. Gemäß § 265
Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um den Posten "Forderungen
gegen Gesellschafter" erweitert.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Pensionsverpflichtung wurde analog dem Vorjahr
mit dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln
2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Es wurde weder ein
Fluktuationsabschlag, ein Rententrend noch ein
Anwartschaftstrend gesondert berücksichtigt. Der
Rechnungszinssatz von 1,83 % wurde unter
Berücksichtigung von § 253 Abs. 2 HGB ermittelt.
Aus der Pensionsverpflichtung ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6
Satz 3 HGB in Höhe von TEUR 1. Wir weisen auf die
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz
6 Satz 2 HBG hin.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 819 (Vorjahr:
TEUR 588). Von den Forderungen gegen Gesellschafter
haben TEUR 813 (Vorjahr: TEUR 582) eine Laufzeit von
mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 46). Sämtliche
Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Holger
Sievers, Kaufmann, Gütersloh.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 35
Arbeitnehmer beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den 14. Mai 2024
Holger Sievers
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2024
festgestellt.
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