ABB E-mobility GmbH
Eppelheimer Straße 82, 69123 Heidelberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Semyung Cha seit 31.10.2024 | Prokura |
Michael Christoph Bültmann seit 26.4.2024 | Geschäftsführer |
Eva-Maria Ehrler seit 9.2.2024 | Prokura |
Kristina Elisabeth Bohlmann seit 9.2.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Hering seit 15.2.2022 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
ABB E-mobility B.V. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
ABB eMobility Digital Venture GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABB E-mobility GmbHHeidelberg (vormals: Mannheim)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist unter der Firma ABB E-mobility GmbH mit Sitz in Heidelberg (Mannheim bis 30.06.23; nachfolgend auch "Gesellschaft") im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim - Handelsregister Abteilung B - unter der Nummer HRB 740601 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB n.F. und macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB teilweise Gebrauch. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: Anlagevermögen Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (§ 248 Abs. 2 HGB) wird mit Blick auf die diesen Vermögensgegenständen innewohnende Unsicherheit bezüglich der Werthaltigkeit kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Der bestehende Geschäfts- bzw. Firmenwert wird über zehn Jahre abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Gegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern finden Anwendung:
Die Anschaffungskosten selbstständig nutzbarer, beweglicher und der Abnutzung unterliegender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand erfasst, sofern deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht überschreiten. Liegen die Anschaffungskosten solcher Vermögensgegenstände über 250 Euro bis 800 Euro, werden diese Vermögensgegenstände im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren Wert erforderlich ist. Wie auch im Vorjahr gab es im Geschäftsjahr, bis auf die Abschreibung der Anteilen an verbundenen Unternehmen, keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Werten angesetzt, sofern nachhaltige Wertminderungen eingetreten sind. Umlaufvermögen Die Handelswaren sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. mit niedrigeren Tagespreisen bewertet. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wird in der Regel die Durchschnittsmethode (gleitender Durchschnitt) angewandt. Den in den Vorräten liegenden Risiken, die sich aus der Lagerdauer und / oder aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse sowie für bestellte Anlagen in Arbeit werden die Kosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB zugrunde gelegt. Von den aktivierten Aufwendungen bei bestellten Anlagen in Arbeit werden absehbare Verluste aus Kundenaufträgen durch Abzug berücksichtigt. Darüberhinausgehende Verluste werden als Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften passiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller einzeln erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen ist im Rahmen einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen erfasst. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Alle übrigen Positionen des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert angesetzt. Erkennbare Risiken werden dabei durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Rückstellungen für Pensionen, Deckungsvermögen und Vermögensverrechnung Die versicherungsmathematische Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis der "Projected Unit Credit Methode", sodass der Wert der Pensionsverpflichtung zum Bewertungsstichtag den versicherungsmathematischen Barwert all jener Leistungen darstellt, die durch die Rentenformel der Versorgungsordnung den bis zu diesem Zeitpunkt abgeleisteten Dienstzeiten zugeordnet werden. Die Diskontierung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rechnungszins für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren per Ende Dezember. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Der Unterschiedsbetrag bei Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 6 HGB wird an entsprechender Stelle im Anhang genannt. Ferner erfolgt die Berechnung der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenanpassungen. Als Formel- und Tafelwerk werden die Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde gelegt, die jedoch entsprechend den allgemein beobachteten Sterblichkeitsveränderungen durch den von uns mit der Bewertung beauftragten Aktuar regelmäßig angepasst werden. Die Pensionsverpflichtungen beinhalten auch Verpflichtungen aus der betrieblichen Sozialordnung, wie z.B. Weihnachtsgeldzahlungen an künftige Pensionäre. Sofern am jeweiligen Bilanzstichtag Vermögensgegenstände vorhanden sind, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, werden die Pensionsverpflichtungen - entsprechend dem in § 246 Abs. 2 HGB formulierten Saldierungsgebot - mit dem Zeitwert dieser Vermögensgegenstände verrechnet. Ergibt sich aus dieser Vermögensverrechnung ein passivischer Überhang, erfolgt der Ausweis dieser Nettoverpflichtung unter den Pensionsrückstellungen; resultiert aus der Vermögensverrechnung ein aktivischer Überhang, wird dieser auf der Aktivseite unter der Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, so dass auch künftige Preis- bzw. Kostenveränderungen in die Rückstellungsermittlung einbezogen werden; darüber hinaus wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Abzinsung erfolgt dabei mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgleichen werden, sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Wir machen von der Möglichkeit zur Aktivierung eines aktivischen Überhangs latenter Steueransprüche gemäß § 274 HGB keinen Gebrauch. Umsatzerlöse Unter den Umsatzerlösen sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Erzeugnissen und Waren sowie aus Dienstleistungen ausgewiesen. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Erlösschmälerungen werden als Minderung der Umsatzerlöse erfasst. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz: 1. Anlagevermögen: Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im gesonderten Anlagengitter nach der Erläuterung der Bilanz dargestellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die im Folgenden aufgeführten Tochtergesellschaften (Anteilsbesitz):
Zum 31. Dezember 2023 wurden die Anteile an die ABB eMobility Digital Venture GmbH in Höhe von EUR 17,4 Mio vollständig abgeschrieben. 2. Vorräte: Die Vorräte betrugen im Geschäftsjahr 2023 14.031 TEUR (Vorjahr 9.869 TEUR) und enthalten im Wesentlichen unfertige Leistungen aus Kundenaufträgen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1 Ergebnis nach Ergebnisübernahme. Ergebnis
vor Ergebnisabführung: - 3.339 TEUR
Zum Stichtag bestehen keine Forderungen gegen die Gesellschafterin der ABB E-mobility GmbH, Heidelberg. 4. Eigenkapital: Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000,00 EUR. Die alleinige Gesellschafterin ist die ABB E-mobility B.V., Delft / Niederlande. Die gesamten ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB ergeben sich in Höhe von 5 TEUR aus dem Unterschiedsbetrag im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß §253 Abs. 6 S.1 HGB. 5. Rückstellungen für Pensionen Im Interesse der Absicherung von Anwartschaften und laufenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung aus Direktzusagen sowie zur Schaffung von saldierungsfähigem Deckungsvermögen hat die deutsche ABB-Gruppe ein Contractual Trust Arrangement (CTA) in Form einer doppelseitigen Treuhand etabliert. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft im Rahmen von Treuhandverträgen und mittels gesonderter Vermögensübertragungsvereinbarung die zur Deckung erworbenen Wertpapiere treuhänderisch an den ABB Vermögenstreuhand e.V. übertragen. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von 1.120 TEUR (Vorjahr 966 TEUR). Diesem Betrag liegt ein Diskontierungsfaktor von 1,83 % zugrunde; es handelt sich hierbei um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz für Verpflichtungen mit einer Laufzeit von 15 Jahren, wie er per Ende Dezember veröffentlicht wurde. Dieser Durchschnitt berechnet sich im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Bei Ansatz eines Durchschnitts aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergäbe sich ein davon abweichender durchschnittlicher Zinssatz in Höhe von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 5 TEUR. Für das vorliegende Berichtsjahr liegt der Berechnung ein Gehaltstrend in Höhe von 3,1 % p. a. (Vorjahr: 3,2 % p. a.) sowie ein Rentenanpassungstrend in Höhe von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,2 % p. a.) zugrunde. Zusätzlich werden die aufgrund der aufgelaufenen Inflation erwarteten Rentenanpassungen der Folgejahre, welche den langfristigen Rentenanpassungstrend übersteigen, bei der Berechnung berücksichtigt. Hinsichtlich der langfristig erwarteten Verzinsung der Beiträge bzw. Kapitalkonten unseres beitragsorientierten Pensionsplans wurde gegenüber dem Vorjahr eine auf längerfristige Sicht erzielbare Rendite in Höhe von 5,25 % p. a. (Vorjahr: 4,75 % p. a.) unterstellt. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der beizulegende Zeitwert der für die Altersversorgung reservierten Wertpapiere auf insgesamt 434 TEUR, wobei die historischen Anschaffungskosten 456 TEUR und die kumulierten Marktwertanpassungen insgesamt (-22 TEUR) betrugen. Nach der Verrechnung der zuvor genannten Vermögenswerte mit den Pensionsverpflichtungen verbleibt ein Bestand ungedeckter Pensionsrückstellungen in Höhe von 686 TEUR (Vorjahr: 623 TEUR). 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen und fehlende Eigenleistungen in Höhe von 1.274 TEUR (Vorjahr 543 TEUR) sowie Rückstellungen für Sonderzahlungen und Tantieme, Gleitzeitüberhänge/Resturlaub & Restrukturierung in Höhe von 1.244 TEUR (Vorjahr: 471 TEUR ohne Rückstellungen für Restrukturierung). 7. Verbindlichkeiten:
Wie auch im Vorjahr sind sämtliche Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig. Eine Besicherung von Verbindlichkeiten wurde nicht vorgenommen. Zum Stichtag bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin der ABB E-mobility GmbH. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, beläuft sich am Bilanzstichtag auf rund 491 TEUR, wovon 491 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen. Davon sind 232 TEUR innerhalb eines Jahres fällig. Es handelt sich hierbei in erster Linie um Verpflichtungen aus wesentlichen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 9. Sonstige betriebliche Erträge: Sonstige betriebliche Erträge sind < 1 TEUR und entstanden durch Währungsumrechnung (Vorjahr: 4 TEUR). 10. Personalaufwand: Im Berichtsjahr ergaben sich Aufwendungen aus Altersversorgung in Höhe von 123 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Im Berichtsjahr ergaben sich keine Erträge auf Grund von der Auflösung von Pensionsrückstellungen. 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Transport, Reisekosten, Mieten, Pachten, Fremdleistungen, EDV-Kosten, Umlagen für Dienstleistungen anderer ABB-Einheiten, sowie sonstige Kosten und Gebühren. Es bestehen 5 TEUR Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. (Vorjahr: 8 TEUR). 12. Zinsergebnis: Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge des Berichtsjahres enthalten Erträge aus der Verzinsung des saldierungsfähigen Deckungsvermögens in Höhe von 27 TEUR, sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 12 TEUR, welche gemäß § 246 II HGB miteinander verrechnet wurden. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2 TEUR. C. Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung:
2. Mitarbeiter der Gesellschaft
Zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres beträgt die Mitarbeiterzahl 92. 3. Honorare und sonstige Vergütungen für Dienstleistungen des Abschlussprüfers Die Prüfungshonorare und sonstigen Vergütungen für Dienstleistungen unseres Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, betrugen im Berichtsjahr 113 TEUR. 4. Beziehungen zu Unternehmensorganen und zu verbundenen Unternehmen Die Vergütung der Geschäftsführung im Berichtsjahr betrug 314 TEUR. Die ABB E-mobility B.V., Delft / Niederlande, ist zu 100 % an unserem Unternehmen beteiligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ABB Ltd, Zürich / Schweiz, einbezogen (kleinster und größter Kreis). Dieser Konzernabschluss kann auf der Internetseite der ABB Ltd eingesehen werden. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Heidelberg, 30. April 2024 ABB E-mobility GmbH Die Geschäftsführung Andre Stroemich Kristina Bohlmann Michael Bültmann Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht für Geschäftsjahr 20231. Geschäftsmodell Die Geschäftsaktivitäten der ABB E-mobility GmbH umfassen den Einkauf, den Vertrieb, die Projektierung und den Service für AC (Alternating Current = Wechselstrom) und DC (Direct Current = Gleichstrom) Ladeinfrastruktur-Produkte und Lösungen von 3,7 bis 600 kW. Der Firmensitz der Unternehmung ist in Mannheim. Die Produkte werden von der ABB E-mobility S.A. (Italien) und der ABB E-mobility B.V. (Niederlande) eingekauft. Die ABB E-mobility GmbH bedient den deutschen Markt im direkten und indirekten Vertrieb. Zu den Kunden des Unternehmens zählen u. a. Betreiber von privaten, halböffentlichen und öffentlichen Ladestandorten und kommen aus den Bereichen Energieversorgung, Öl & Gas, Handel, Transport, der öffentlichen Hand und dem öffentlichen Personennahverkehr. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Branchenbezogene Entwicklungen und Geschäftsverlauf Die ABB E-mobility GmbH konnte ihre Ziele bei Auftragseingang und Umsatz 2023 nicht erreichen. Während der Auftragseingang zurückging, blieb der Umsatz etwa auf Vorjahresniveau. Der Absatz im Bereich AC-Ladelösungen blieb aufgrund ausgelaufener Förderungen erwartungsgemäß weiterhin auf niedrigem Niveau. Aufträge im Bereich DC-Ladelösungen kamen insbesondere aus dem Bereich Fleet & Transit, wohingegen Aufträge zum Aufbau von öffentlichen DC-Schnellladestationen aufgrund veränderter Marktanforderungen entsprechend der Erwartungen vorerst zurückgingen. Investitionen in die Gewinnung von Fachkräften führten zusätzlich zu einem schwächeren Ergebnis. Neben Verzögerungen bei Produkteinführungen und -verbesserungen spielten insbesondere wirtschaftspolitische Entwicklungen wie der anhaltende Ukraine-Krieg, der Verzicht bzw. das Einstellen von Fördermitteln, eine hohe Inflation und damit einhergehend Zinssteigerungen, eine gesunkene Kaufkraft und eine geringere Investitionsbereitschaft sowie ein befürchteter politischer Rechtsruck in Kernmärkten eine Rolle. Infolge dieser Entwicklungen ist auch mit einer schwächeren ersten Jahreshälfte 2024 zu rechnen. Produktneueinführungen und Verbesserungen im Bereich Software und Qualität haben allerdings das Potenzial für ein stärkeres zweites Halbjahr. 2.2. Darstellung der Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Gesamtumsatz 47,36 Mio. €. Die Erhöhung des Bestands an bestellten Anlagen in Arbeit wird mit 1,39 Mio. € beziffert. Sonstige betriebliche Erträge konnten in 2023 nicht erwirtschaftet werden. Zudem konnte ein Auftragseingang von 21,36 Mio. € generiert werden. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 ist dies ein Rückgang von ca. 60 Mio. €. Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen beliefen sich auf 36,3 Mio. €, personalbezogene Aufwendungen für Gehälter inkl. Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf 8,97 Mio. € beziffert. Die für den Betrachtungszeitraum entstandenen Erträge und Aufwendungen führen, unter weiterer Einbeziehung von Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von 4,58 Mio. € und sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3,94 Mio. €, zu einem negativen Ergebnis aus betrieblichen Tätigkeiten von 5,01 Mio. €. Zinserträge von 209 T€, Zinsaufwendungen in Höhe von 666 T€, Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 17,41 Mio. € und Aufwendungen von 2,87 Mio. € aus Ergebnisabführungsverträgen mit der 100 %igen Tochtergesellschaft "ABB eMobility Digital Venture GmbH" führen schlussendlich zu einem Jahresfehlbetrag von 25,68 Mio. €. 2.3. Darstellung der Vermögenslage Die Bilanzsummer der ABB E-mobility GmbH beläuft sich zum Stichtag 31.12.2023 auf 97,8 Mio. €. Das Anlagevermögen wird mit 35,14 Mio. € ausgewiesen und setzt sich folgend zusammen:
Das Umlaufvermögen hingegen beläuft sich auf 62,71 Mio. € Auf der Passivseite der Bilanz wird ein Eigenkapital von 57,43 Mio. € ausgewiesen, das sich aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 25 T€, der Kapitalrücklage - aus der Einlage der Muttergesellschaft E-mobility B.V. - in Höhe von 92 Mio. €, dem Verlustvortrag aus dem Jahr 2022 von 8,91 Mio. € und dem Jahresfehlbetrag von 25,68 Mio. € zusammensetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beliefen sich auf 686 T €, sonstige Rückstellungen auf 2,96 Mio. €. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 36,78 Mio. € ergeben sich folgend:
2.4. Darstellung der Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet, da die ABB Emobility GmbH in den Cash-Pool der deutschen ABB AG eingebunden ist. Dadurch konnten die getätigten Investitionen finanziert werden. 2.5. Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Als Vertriebs-, Abwicklungs- und Serviceunternehmen lagen die Investitionsschwerpunkte in der Verbesserung unserer Vertriebs- und Serviceleistung. Neben speziellen Validierungsmessgeräten, die eine schnellere und effizientere Eichrechtsumrüstung ermöglichen, wurden Ladegeräte für Messen und Veranstaltungen angeschafft. Darüber hinaus ist der ABB E-mobility Showroom in Heidelberg fertiggestellt und dient nun, neben Testzwecken, auch der Schulung von Personal, Service-Dienstleistern und Kunden. 2.6. Personalentwicklung Durch das rasante Marktwachstum wurden zusätzliche Mitarbeiter/-innen in allen Bereichen des Unternehmens benötigt. Hier wurde im Jahr 2023 ein weiterer Anstieg sichtbar. Dies gilt insbesondere für den Bereich Service. Mit der wachsenden Anzahl an Ladestationen im Feld geht hier auch ein steigender Servicebedarf einher. Die Belegschaft wurde um 28 Personen auf 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehoben. Für das anstehende Jahr gehen wir von einer Reduzierung der Mitarbeiterzahlen aus. Die von der ABB E-mobility Holding beschlossene Transformation und strategische Neuausrichtung wird zu einem Wegfall von Funktionen (z. B. Querschnittsfunktionen) führen. Dies wird auch Positionen in Deutschland betreffen. Verglichen mit 2022 ist die Mitarbeiterzahl um 44% gestiegen. Die meisten Einstellungen erfolgten im Bereich Service. Erste Erfolge zeigen sich bereits in Form einer verbesserten Charger Verfügbarkeit und Kundenzufriedenheit bei wichtigen Key Accounts. 3. Chancen und Risikobericht 3.1. Chancen und Risikomanagement der ABB E-mobility GmbH Die ABB E-mobility GmbH ist in einem der größten Elektromobilitätsmärkte Europas aktiv, indem sich die technologischen Anforderungen durch Weiterentwicklung der Fahrzeuge und der Ladeinfrastruktur schnell ändern. Außerdem sorgen Anschlussverordnungen der Netzbetreiber und Veränderungen im regulatorischen Kontext sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene (Eichrecht, Ladesäulenverordnung) für Anforderungen die frühzeitig erkannt, bewertet und umgesetzt werden müssen. Daraus ergeben sich Chancen und Risiken für die Organisation. Die nachstehend dargestellten Chancen und Risiken können Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen und Risiken gibt die gegenwärtige Einschätzung der Relevanz für die ABB E-mobility GmbH wieder. 3.2. Chancen
Die Produkte, Lösungen und Dienstleistungen der ABB E-mobility GmbH bedienen den gesamten Markt. Es wird erwartet, dass sich je nach Entwicklung ein Marktwachstum bis über 30% bis Anfang der 2030er Jahre ergeben kann. 3.3. Risiken Demgegenüber stehen die Risiken für die Unternehmung, die es zu minimieren gilt. Durch die aktive Mitarbeit bei der Gestaltung des regulatorischen Rahmens und der Standardisierung über die Mitgliedschaft und Arbeit in den einschlägigen Verbänden und durch vorausschauende Planung sowie Markt- und Wettbewerbsanalysen werden potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und es können Maßnahmen zur Minimierung eingeleitet werden. Die nachstehend dargestellten Risiken können Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen und Risiken gibt die gegenwärtige Einschätzung der Bedeutung für die ABB E-mobility GmbH wieder. 3.3.1 Produktrisiken Die ABB E-mobility GmbH bezieht ihre Produkte ausschließlich aus den konzerneigenen Werken und kann deshalb die kontinuierliche und marktkonforme Weiterentwicklung der Produkte nur indirekt beeinflussen. Marktanforderungen und Änderungen im regulatorischen Umfeld werden durch das Produktmarketing, Vertrieb und External Affairs kontinuierlich überwacht, bewertet und an die Produktentwicklung gespielt. 3.3.2 Beschaffungsrisiken Die politische und weltwirtschaftliche Lage ist weiter von anhaltenden Konflikten geprägt. Bei Produkten wie Transformatoren herrschen nach wie vor lange Lieferzeiten. 3.3.3 Absatzpreisrisiken Aufgrund des anhaltenden Preisdrucks auf dem deutschen Markt sieht sich die Gesellschaft nicht nur den zuvor beschriebenen Beschaffungspreisrisiken, sondern auch dem Risiko nicht angemessener Absatzpreise ausgesetzt. Diesem Risiko wird Rechnung getragen, indem regelmäßig die Möglichkeiten zur weiteren Optimierung der Logistikkette bis zum Endkunden hin überprüft werden. 3.3.4 Risiken der Auftragsabwicklung Die Risiken aus Gewährleistungszusagen im Rahmen von Kundenaufträgen werden einer regelmäßigen Bewertung unterzogen, deren Ergebnisse sowohl in den Kalkulationsprozess einfließen als auch gleichzeitig die Grundlage für eine ausreichende bilanzielle Risikovorsorge darstellen. 3.3.5 Beurteilung des Gesamtrisikos Unter Würdigung aller zuvor genannten Risikofelder und der beschriebenen Maßnahmen, die im Rahmen unseres Risikomanagementsystems ergriffen werden, liegen bestandsgefährdende Risiken nicht vor. 4 Geschäftserwartung 2024 Die ABB E-mobility GmbH wird im Jahr 2024 einige Herausforderungen am Markt zu bewältigen haben. Die globale wirtschaftspolitische Lage wird weiterhin einen Einfluss auf die Geschäfte haben. National zeigt sich in der öffentlichen Wahrnehmung zudem ein Rückgang der Euphorie gegenüber E- Mobilität. Ein anhaltend hoher Kundenbedarf und ambitionierte Emissionsziele zeigen aber ein weiterhin großes Marktpotenzial an. Das Inkrafttreten der europäischen Regelung AFIR wird voraussichtlich vor allem im zweiten Quartal Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Generell ist nach einem eher schwierigen ersten Halbjahr zu erwarten, dass die Verkaufszahlen in der zweiten Jahreshälfte ansteigen. Grund sind neue Produkte mit deutlichen Verbesserungen bei Hardware und Software. Diese Verbesserungen sollten sich dann auch in geringeren Servicekosten widerspiegeln. Intern ist insbesondere das erste Quartal von der Transformation von einem lokalen Geschäft hin zu einem regionalen Key-Account-Ansatz geprägt. Insbesondere im Bereich Fleet und Transit zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Während sich die Elektrifizierung in der Logistik bisher insbesondere auf den Bereich Last Mile konzentriert hat, werden nun auch die Weichen für einen elektrischen Schwerlastverkehr gestellt und Betriebe wie CPOs bereiten ihre Depots bzw. öffentlichen Ladeparks entsprechend vor. Technologisch werden Entwicklungen wie das Megawattladen schon bald einen neuen Markt eröffnen. Wie bereits in den vergangenen Jahren schreitet auch die Elektrifizierung des ÖPNV weiterhin zügig voran. Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Auftragseingang zwischen 55 und 60 Mio. € und einen Umsatz zwischen 42 und 45 Mio. €.
Heidelberg, 30.04.2024 ABB E-mobility GmbH Geschäftsführung Kristina Bohlmann Andre Stroemich Michael Bültmann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ABB E-mobility GmbH, Heidelberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ABB E-mobility GmbH, Heidelberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ABB E-mobility GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, den 29. Mai 2024 KPMG
AG
Kaiser, Wirtschaftsprüfer Riascos Castañeda, Wirtschaftsprüferin Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 27. Juni 2024. |
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