PRO PLAN Projektentwicklungs- und Planungs GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Clemenz seit 9.7.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TEAM LIBYA Verwaltungs-GmbHAachen(vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben1. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011 Frau Gerlind Fendel-Clemenz, Aachen. 2. Gliederungsvorschriften Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der § 266 und 275 HGB gegliedert. Dabei kam für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Die TEAM LIBYA Verwaltungs-GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat das Wahlrecht gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. 3. Sonstiges Der aktive Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ruhte im Wirtschaftsjahr 2011. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErläuterungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB 1. Umlaufvermögen Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Es handelt sich hierbei sämtlich um sonstige Forderungen gegen Gesellschafter. 2. Rückstellungen Bei den Rückstellungen werden alle bilanzierungspflichtigen Risiken erfasst. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Aachen, den 29. Dezember 2012 gez. Gerlind Fendel-Clemenz (Geschäftsführerin) |
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