Lott Team
GmbH
Boffzen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.594,00 |
11.165,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.414,00 |
4.731,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.180,00 |
6.434,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.745.948,57 |
1.151.506,05 |
| I.
Vorräte |
2.276.977,14 |
694.474,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
322.752,41 |
346.689,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.219,02 |
110.342,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.563,46 |
3.395,20 |
| Aktiva |
2.798.106,03 |
1.166.066,25 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
383.074,15 |
261.903,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
236.903,89 |
185.237,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
121.170,26 |
51.666,83 |
| B.
Rückstellungen |
142.042,31 |
114.007,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.272.989,57 |
790.154,98 |
| Passiva |
2.798.106,03 |
1.166.066,25 |
Anhang
Grundsätzliche Angaben
Die Lott Team GmbH hat ihren Sitz in Boffzen. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HR B
205332 eingetragen
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma Lott Team GmbH wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Gesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Gesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
(§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von einer Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern ihre Nutzung
zeitlich begrenzt ist, linear über den Zeitraum ihrer
voraussichtlichen Nutzung abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Abschreibungen erfolgen dabei nach der linearen Methode
über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800 werden aus
Vereinfachungsgründen nach § 6 Abs. 2 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Für
die Ermittlung der Anschaffungskosten wird die
Durchschnittsbewertung zu Grunde gelegt, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB
i.V.m. § 255 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der
Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt. Bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurden die erkennbaren
Risiken durch die Bildung entsprechender
Wertberichtigungen (Einzel- und
Pauschalwertberichtigung) berücksichtigt. Die
sonstigen Vermögensgegenstände setzt die
Gesellschaft mit dem Nennwert an.
Die Bilanz enthält Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 46.413,45 (Vorjahr EUR
44.433,30).
Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden
zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen sämtliche der Höhe und dem
Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags
angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Bei den
sonstigen Verbindlichkeiten betrug die Restlaufzeit zum
Bilanzstichtag bis zu ein Jahr.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB lagen
zum Bilanzstichtag nicht vor. Auf sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die kontinuierlich im Rahmen der
Tätigkeit der Gesellschaft anfallen und den
finanziellen Spielraum nicht einschränken wird nicht
eingegangen.
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2022 Herr Dipl.-Ing. Bernd Lott. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Boffzen, den 02. November
2023
gez.
Bernd Lott
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.11.2023
festgestellt.
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