KTS
Vertriebs GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29,00 |
12.573,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
12.520,00 |
| II.
Sachanlagen |
26,00 |
53,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.372.380,52 |
1.124.614,60 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
11.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.183.386,94 |
402.932,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.188.993,58 |
710.081,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
271,50 |
1.958,16 |
| Aktiva |
2.372.681,02 |
1.139.145,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.430,43 |
62.941,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.941,62 |
34.394,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.488,81 |
3.547,62 |
| B.
Rückstellungen |
17.656,51 |
16.343,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.287.594,08 |
1.059.860,69 |
| Passiva |
2.372.681,02 |
1.139.145,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die KTS Vertriebs GmbH hat ihren Sitz in Augsburg und
ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht
Augsburg unter 23994.
Die KTS Vertriebs GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Analog der steuerlichen Regelung gem.
§ 6 Abs. 2 EStG wurden
geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten
von 250,01 EUR bis 800,00 EUR auch in der
Handelsbilanz sofort abgeschrieben. Der in den Vorjahren
analog § 6 Abs. 2a EStG gebildete
Sammelposten für geringwertige Anlagegüter wurde
planmäßig ratierlich aufgelöst. Diese
Handhabung steht der betrieblichen Nutzungsdauer nicht
entgegen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
gegebenenfalls mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von 71.035,00 EUR
(Vorjahr: 78.392,54 EUR).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben im Berichts-
und Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern, die gleichzeitig verbundene
Unternehmen sind, in Höhe von 1.169.700,25 EUR
(Vorjahr: 198.050,92 EUR).
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft in
gemieteten Räumlichkeiten. Die jährlichen
finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen
belaufen sich auf 4.200,00 EUR. Die Verträge
haben eine Laufzeit von einem Jahr.
Davon entfallen auf finanzielle Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen 4.200,00 EUR.
Augsburg, den 20. August
2024
gez.
Katharina Sladeczek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024
festgestellt.
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