ERLAS Erlanger Lasertechnik GmbH
Kraftwerkstraße 26, 91056 Erlangen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Lesser seit 9.3.2021 | Prokura |
Matthias Dipl.Ing.(Univ.) Schwarzmann seit 15.12.2008 | Prokura |
Roland Dr.-Ing. Dierken seit 12.12.2002 | Prokura |
Martin Dr. Hoffmann seit 2.10.2002 | Geschäftsführer |
Peter Hoffmann seit 2.10.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERLAS Erlanger Lasertechnik GmbHErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft führt die Firma ERLAS Erlanger Lasertechnik GmbH, hat ihren Sitz in Erlangen und wird beim Amtsgericht Fürth unter HRB 7160 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilRUG, des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) und denen des GmbH-Gesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Stichtag für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist der 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss der ERLAS Erlanger Lasertechnik GmbH wurde gem. § 244 HGB in deutscher Sprache und in Euro erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung wurde den Vorschriften des HGB, insbesondere § 252 Abs. 1 Nr.1-5 HGB, uneingeschränkt Beachtung geschenkt. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie entgeltlich erworbene Software betreffen, zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die ausgewiesenen Firmenwerte werden linear über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die über fünf Jahre hinausgehende Nutzungsdauer spiegelt die im Firmenwert zum Ausdruck kommenden erworbenen, langfristigen Kundenbeziehungen wieder, die sich nachhaltig auf die Umsatzsituation des Unternehmens auswirken. Selbst geschaffene Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist, die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können und der Vermögenswert voraussichtlich einzeln zu veräußern ist. Sie werden zu Herstellungskosten angesetzt und bei begrenzter Nutzungsdauer entsprechend der Dauer ihrer Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Entwicklungsleistungen werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die erfolgreiche Vermarktung sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Die aktivierten Entwicklungsleistungen umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten: Es werden ausschließlich die Personalleistungen des Geschäftsjahres aus den Bereichen Konstruktion und Entwicklung sowie Kosten für das Projektmanagement angesetzt. Aktivierte Entwicklungsleistungen werden ab dem Produktionsstart planmäßig über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, bei selbst geschaffenen Wirtschaftsgütern zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode, bewertet. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen Grundsätzen. Wirtschaftsgüter mit einem Wert größer als EUR 250,00 werden als Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Eine Abwertung findet nur bei dauerhafter Wertminderung statt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Einkaufspreisen bewertet. Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, die neben Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten enthalten. Zinsen werden nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko unter Berücksichtigung der gewährten Zahlungsziele durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,75% der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen Rechnung getragen. Forderungen in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und am Bilanzstichtag mit einem gegebenenfalls niedrigeren Mittelkurs bewertet. Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, soweit Zahlungen vor dem Stichtag Aufwand oder Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das aktivierte Disagio wird linear auf die Dauer der Zinsbindung aufgelöst. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. In Höhe der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens besteht eine Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und am Bilanzstichtag mit einem gegebenenfalls höheren Mittelkurs bewertet. Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt bei bestehenden Unterschieden zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. III. Angaben zur Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. IV. Angaben zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist in einem gesonderten Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Bilanzstichtag vollständig einbezahlt und beträgt TEUR 1.020. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Gewährleistungs- und Archivierungsverpflichtungen, Urlaubs- und Überstundenansprüche, Tantiemen, Berufsgenossenschaftsverpflichtungen sowie externe und interne Jahresabschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Forderungsabtretungen, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften eines Geschäftsführers und Ausfallbürgschaften der LfA gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von TEUR 59 (Vj. TEUR 61) aus Steuern und TEUR 1 (Vj TEUR 0) aus der sozialen Sicherheit. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
B. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres und bis zur Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Peter Hoffmann, Nürnberg und Herrn Dr.-Ing. Martin Hoffmann, Nürnberg Für die Geschäftsführer besteht ein unverzinstes Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 4). Mitglieder des Beirats waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Prof. Dr.-Ing., Dr.-Ing. E.h. mult., Dr. h.c. Manfred Geiger, Röttenbach Herr Dipl.-Kfm. Dieter Nunner, Schwarzenbruck Von den Erleichterungen des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Sonstige Angaben Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 96 Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2023 setzen sich wie folgt zusammen: Mietverpflichtungen TEUR 260 auf Jahresbasis Leasingverpflichtungen TEUR 296 auf Jahresbasis bei einer Laufzeit von 1 - 5 Jahre Anteilsbesitz Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2023 zu 90% an der ERLAS Lasertec Vizcaya S.L., Amurrio-Alava/Spanien beteiligt. Die im Jahr 2006 gegründete Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 160 und ein Eigenkapital von TEUR 763 aus. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Erlangen, den 20. Juni 2024 ERLAS Erlanger Lasertechnik GmbH Die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.11.2024. |
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