Lindinger
GmbH & Co. KG
Burgwedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
443.574,38 |
443.574,38 |
| I.
Finanzanlagen |
443.574,38 |
443.574,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.496,26 |
27.868,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.508,02 |
4.168,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.988,24 |
23.699,20 |
| C.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil persönlich haftender
Gesellschafter |
42.453,45 |
42.453,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
509.524,09 |
513.895,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
499.624,47 |
505.531,49 |
| I.
Kapitalanteile |
505.531,49 |
508.038,66 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
505.531,49 |
508.038,66 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.907,02 |
2.507,17 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.149,62 |
7.714,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.149,62 |
7.714,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
509.524,09 |
513.895,89 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach
den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung
ergänzender Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 Abs. 2 HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. HGB; von den
größenabhängigen Erleichterungen ist
Gebraucht gemacht worden.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weichen
nicht von denen des Vorjahres ab.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten
sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit
Rechten sind nicht durchgeführt worden.
1. Finanzanlagen
Die Beteiligungen sind mit dem beizulegenden Wert
angesetzt worden.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt
worden.
3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres
Nominalwertes angesetzt worden.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert worden. Allen
erkennbaren Risiken und Verpflichtungen ist in
ausreichendem Maß durch Bildung von
Rückstellungen Rechnung getragen worden.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert worden.
C.
Angaben zur Bilanz
1. Fälligkeiten von Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausschließlich
innerhalb eines Jahres fällig.
2. Kommanditkapital
Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind zum
Nennwert angesetzt worden.
3. Fälligkeiten von Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind ausschließlich
innerhalb eines Jahres fällig.
D.
Sonstige Angaben
1. Generalnorm
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich gewesen.
2. Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) ist die Lindinger Verwaltungs GmbH
mit dem Sitz in Burgwedel. Sie ist am Vermögen und am
Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt. Ihr gezeichnetes
Kapital beträgt € 25.500,00.
3. Geschäftsführung
Die Gesellschaft wird vertreten durch die
Komplementärin, diese wiederum durch ihre
Geschäftsführer Dr. Albrecht Lindinger und
Bernhard Lindinger. Weiterer Geschäftsführer ist
der Kommanditist Herr Peter Lindinger.
Die Komplementärin und ihre
Geschäftsführer sowie Herr Peter Lindinger sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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