Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 500097
Eingetragen
29.3.1966
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Die Herausgabe und der Vertrieb der Ipfund Jagst-Zeitung sowie der Aalener Nachrichten einschließlich aller Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen beteiligen und Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ostalb Medien GmbH

Aalen

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 39.038,00 50.500,00
II. Finanzanlagen 658.692,84 658.084,94
697.730,84 708.584,94
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 773.817,58 768.226,95
773.817,58 768.226,95
C. Aktive RAP 1.461,50 2.080,80
Summe Aktiva 1.473.009,92 1.478.892,69

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 511.291,88 511.291,88
II. Kapitalrücklage 51,13 51,13
III. Gewinnrücklagen 623.526,14 623.526,14
Summe Eigenkapital 1.134.869,15 1.134.869,15
B. Rückstellungen 193.958,00 282.630,00
C. Verbindlichkeiten 144.182,77 61.393,54
Summe Passiva 1.473.009,92 1.478.892,69

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Ostalb Medien GmbH mit Sitz in 73430 Aalen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 500097 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist bei der Einteilung nach Größen gem. § 267 i. V. m. § 264a HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für den Anhang gemäß § 288 i. V. m. § 284 und §§ 285 ff. HGB wurden in Anspruch genommen.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden, Gliederungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt.

Die Bilanzgliederung erfolgt nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (vgl. § 275 Abs. 2 HGB).

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei i. d. R. zwischen drei und dreizehn Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Berichtsjahr erworbene geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang gezeigt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert oder zum Nominalwert angesetzt. Beteiligungen an Personengesellschaften werden jedoch nicht nach dem handelsrechtlichen Anschaffungskostenprinzip bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert, sondern nach steuerlichen Grundsätzen, bewertet. Nach dieser steuerlichen Bilanzierung werden laufende Verluste und Abschreibungen aus Ergänzungsbilanzen vom Beteiligungsbuchwert abgeschrieben und unter den Abschreibungen auf Finanzanlagen verbucht. Gewinne werden als Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben, bis die ursprünglichen Anschaffungskosten erreicht sind. Sofern Gewinnanteile bei den Tochterunternehmen/Beteiligungen den Rücklagen zugewiesen werden, werden diese Beträge ebenfalls dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Darüber hinausgehende Gewinne werden unter der Position -Erträge aus Beteiligungen- ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,75 % (i. V. 1,75 %) bei den Renten ausgegangen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,55 % (i.V. 1,55 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember des Geschäftsjahres im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen von Pensionen (Bewertungsänderung) in Höhe von EUR 679  (Unterschiedsbetrag).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Die Rückstellung für Altersteilzeit wird in Anlehnung an die Stellungnahme des IDW (IDW RS HFA 3) bewertet. Berücksichtigt sind alle am Bilanzstichtag unterzeichneten Verträge. Die Altersteilzeit findet nach dem Blockmodell statt. Rückgestellt werden die Komponenten Erfüllungsrückstand und Aufstockungszahlungen. Die Rückstellung wird zum Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In der Bilanzposition sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen, die zugleich Gesellschafter sind, in Höhe von TEUR 736 enthalten.

Hinweis

Die Fristigkeiten der bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie deren Veranlassungsart (z. B. Verbindlichkeiten aus Steuern, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit) werden in "davon"-Vermerken in der Bilanz bzw. im Kontennachweis zur Bilanz gezeigt.

Sonstige Angaben

Personal

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 26 Arbeitnehmer.

Organ der Gesellschaft

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023

Andreas Querbach

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 22.08.2024 festgestellt.

 

Aalen, den 22.08.2024

Ostalb Medien GmbH

Andreas Querbach

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