S-FinanzCenter Hanau GmbH

Am Markt 1, 63450 Hanau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 91574
Vorher
S - VersicherungsService Hanau - MainKinzig GmbH
Eingetragen
9.11.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem VersicherungsgeschäftTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: die Vermittlung von Allfinanzprodukten überwiegend der S-Finanzgruppe einschließlich von Versicherungsverträgen, insbesondere von Versicherungsverträgen der SV SparkassenVersicherung Holding AG, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart bzw. ihrer operativen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Versicherungskundenbestände verwalten. Weiter wird das Immobilienmaklergschäft und die Vermietungsvermittlung betrieben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kushtrim Ibriqi
seit 11.7.2024
Prokura
Christian Grandinger
seit 19.4.2024
Geschäftsführer
Sven Adam
seit 19.4.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Sparkasse Hanau
0.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sparkasse Hanau
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

S-FinanzCenter Hanau GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

Eingetragen beim Amtsgericht Hanau, Handelsregister-Nr. HRB 91574

Bilanz zum 30. September 2024

Aktiva

30.09.2024 30.09.2024 30.09.2023
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 534,50 830,38
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 281.144,04 376.918,31
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.692.639,29 1.067.604,63
- davon gegen Gesellschafter 1.692.639,29 EUR (Vorjahr: 1.067.604,63 EUR)
- davon Guthaben bei Kreditinstituten 1.692.639,29 EUR (Vorjahr: 1.067.604,63 EUR)
3. sonstige Vermögensgegenstände 27.692,14 22.641,93
2.001.475,47 1.467.164,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.700,87 2.030,30
2.003.710,84 1.470.025,55

Passiva

30.09.2024 30.09.2024 30.09.2023
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklagen 50.000,00 50.000,00
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 3.458,76 3.458,76
IV. Gewinnvortrag 339.000,00 339.000,00
442.458,76 442.458,76
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 314.804,31 285.797,68
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 168.436,92 138.771,22
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 168.436,92 EUR (Vorjahr: 138.771,22 EUR)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 991.876,87 544.109,52
- davon gegenüber Gesellschaftern 991.876,87 EUR (Vorjahr: 544.109,52 EUR)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 991.876,87 EUR (Vorjahr: 544.109,52 EUR)
3. sonstige Verbindlichkeiten 86.133,98 58.888,37
- davon aus Steuern 16.754,00 EUR (Vorjahr: 15.586,77 EUR) 1.246.447,77 741.769,11
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 86.133,98 EUR (Vorjahr: 58.888,37 EUR)
2.003.710,84 1.470.025,55

Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahrs vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024

1.10.2023 bis 30.9.2024 1.10.2022 bis 30.9.2023
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2.635.816,66 2.461.972,23
2. sonstige betriebliche Erträge 11.944,40 8.345,49
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen 51.238,21 126.098,42
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.104.276,75 1.237.267,42
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgung und für Unterstützung 235.942,71 277.352,95
davon für Altersversorgung 19.124,18 EUR (Vorjahr: 23.587,74 EUR) 1.340.219,46 1.514.620,37
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 295,88 295,88
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 312.158,43 357.978,90
7. Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 488,89
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (Vorjahr: 488,89 EUR)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 488,57 47,85
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 488,57 EUR (Vorjahr: 47,85 EUR)
9. Ergebnis nach Steuern 943.360,51 471.765,19
10. sonstige Steuern 96,51 186,85
11. Aufwendungen aus Gewinnabführung 943.264,00 471.578,34
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Anhang des Jahresabschlusses zum 30. September 2024

1. Allgemeine Angaben

Die S-FinanzCenter Hanau GmbH, Hanau, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Sparkasse Hanau (Alleingesellschafterin). Mit dem Mutterunternehmen besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Der Jahresabschluss zum 30. September 2024 wurde nach den geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB bzw. §§ 264 ff. HGB sowie des GmbHG aufgestellt. Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 und § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände der Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis 250 Euro werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand erfasst.

Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 Euro und nicht mehr als 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, der entsprechend der gültigen steuerlichen Regelungen über fünf Jahre linear abgeschrieben wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Sofern die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, wurden diese mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungabzinsungsverordnung veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen wird davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Finanzergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 7 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. 8 "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 17 Mitarbeiter.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Sven Adam (ab 01. April 2024)

Herr Christian Grandinger (ab 01. April 2024)

Herr Markus Martin (bis 30. Juni 2024)

 

Hanau, den 11. November 2024

S-FinanzCenter Hanau GmbH

Grandinger

Adam

Feststellungsdatum des Jahresabschlusses: 27.02.2025

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die S-FinanzCenter Hanau GmbH, Hanau

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der S-FinanzCenter Hanau GmbH, Hanau, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtrümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 9. Dezember 2024

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
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