SeKa
GmbH
Untermeitingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.481,00 |
3.366,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.481,00 |
3.366,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
107.653,43 |
87.621,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.018,43 |
42.710,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.400,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.635,00 |
44.911,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.046,68 |
5.179,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.181,11 |
96.167,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.090,12 |
48.355,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.355,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.735,12 |
23.355,00 |
| B.
Rückstellungen |
20.882,85 |
27.232,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.658,14 |
20.580,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.658,14 |
20.580,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
550,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.181,11 |
96.167,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SeKa GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten,
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB n.F., die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
aus Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage
der Gesellschaft über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus dargestellt.
Eine abweichende Form gegenüber dem Vorjahr
besteht nicht. Geschäftszweigbedingte
Gliederungsäderungen erfolgten nicht. Die
Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden ist nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften vorgenommen worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in der Handelsbilanz übernommen da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 150 Euro wurden im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die darauf entfallende
Abschreibung des Geschäftsjahres wurde
gemäß § 268 (2) HGB im Anlagespiegel
dargestellt, der als Anlage beigefügt ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs.2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 22.645,76
(Vorjahr: Euro 13.482,77)
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel und dem Anlageverzeichnis
zu entnehmen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
aus dieser Postition beträgt Euro 0,00.
Angaben zum Jahresergebnis
Der vorliegende Jahresabschluss ist Handelsbilanz.
Steuerliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
die auf Grund von Sondervorschriften nur in der
Steuerbilanz zum Ansatz kommen sind dem Anlagevermögen
nach Steuerrecht und der Überleitung zum steuerlichen
Ergebnis zu entnehmen.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen. Über latente Steuern ist daher nicht zu
berichten.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresgewinn beträgt Euro 13.735,12.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro 37.090,12,
der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden Euro 37.090,12 vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2011 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Weitere Angaben sind nicht zu machen. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Angaben § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 40,52 Euro.
Namen der Geschäftsführer
Zur einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführerin ist Frau
Karin Seidel
bestellt. Sie ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Untermeitingen, den
21.06.2011
gezeichnet
Karin Seidel
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