LSI
Ingenieur GmbH
Bad
Urach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.969,00 |
37.786,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
2.805,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.858,00 |
34.881,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.287.077,21 |
1.210.561,36 |
| I.
Vorräte |
277.767,90 |
279.384,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
799.771,61 |
716.530,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
600.973,67 |
631.978,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
209.537,70 |
214.646,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.611,88 |
8.362,37 |
| Aktiva |
1.305.658,09 |
1.256.709,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
774.277,51 |
699.770,05 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
687.270,05 |
536.849,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
74.507,46 |
150.420,25 |
| B.
Rückstellungen |
117.604,00 |
109.504,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
413.776,58 |
447.435,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
413.776,58 |
447.435,16 |
| Summe
Passiva |
1.305.658,09 |
1.256.709,73 |
Anhang
zur Bilanz und Gewinn-Verlustrechnung zum 31. Dezember
2023
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
die Ermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
und gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva
1.1 Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftszweck
dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen wird zu
den Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgten
ausschließlich linear. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 150,- wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, bis € 1.000,- entsprechend der aus
dem Steuerrecht aus Wirtschaftlichkeitsgründen
zulässigerweise übernommenen Regelung auf
fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
1.2 Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bei Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet, im Übrigen wurden die
Nominalwerte angesetzt. Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 223.212,34 (Vorjahr € 213.698,72) und
denen nahestehenden Personen ausgewiesen in Höhe von
€ 414.238,33 (Vorjahr € 428.830,25),
davon bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr in Höhe von
€ 170.735,34 (Vorjahr € 193.298,72)
bzw. € 399.238,33 (Vorjahr € 416.830,25).
Ferner bestehen Forderungen gegenüber Krankenkassen
aus AAG und der Bundeagentur für Arbeit in Höhe
von € 72,00 (Vorjahr € 2.057,92), von
Körperschaft- und Gewerbesteuer-Rückforderung in
Höhe von € 31.728,54 bzw. 14.245,00 (Vorjahr
€ 14.668,43 bzw. € 11.395,00) sowie aus der
Überzahlung eines Lieferanten in Höhe von €
64,98 (Vorjahr € 312,97).
2. Passiva
2.1 Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
2.2 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr lagen aufgrund Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von € 15.030,74 (Vorjahr
€ 26.423,85), Erhaltenen Anzahlungen in Höhe von
€ 357.393,33 (Vorjahr € 378.090,50),
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von
€ 21.336,60 (Vorjahr € 27.295,33), aus
Verbindlichkeiten von Lohn- und Kirchensteuer in Höhe
von € 8.573,11 (Vorjahr € 8.840,92), aus
Verbindlichkeiten gegenüber
Sozialversicherungsträgern in Höhe von €
688,28 (Vorjahr € 702,31)
sowie aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von
€ 8.225,00 (Vorjahr € 6.082,25) und aufgrund der
Überzahlung eines Kunden in Höhe von €
2.529,52 (Vorjahr € 0,00).
IV. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung
Die sich aus § 325 HGB nach MicroBilG ergebenden
Pflichten zur Offenlegung werden durch Erteilung eines
Offenlegungsauftrags sowie Mittelung an das
Unternehmensregister über die Einhaltung der
Größenmerkmale für kleine
Kapitalgesellschaften entsprechend § 326 Abs. 1 HGB
erfüllt.
V. Schlussangaben
1. Organe der Gesellschaft:
Geschäftsführer:
Herr Stephan Lamparter, Dipl.-Ing. (FH)
2. Mitarbeiteranzahl:
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 9 Mitarbeiter und
ein Azubi beschäftigt.
Festgestellt:
Bad Urach, 30. November
2024
gez.
Stephan Lamparter
,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024
festgestellt.
|