SNOGG
GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
15.876,15 |
15.939,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
350,26 |
328,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
350,26 |
328,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.525,89 |
15.610,42 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
108.033,02 |
106.129,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.909,17 |
122.068,77 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
131.129,44 |
129.022,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.903,58 |
2.106,68 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
108.033,02 |
106.129,44 |
| B.
Rückstellungen |
19.275,00 |
17.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.634,17 |
104.568,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
74.014,31 |
73.948,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.909,17 |
122.068,77 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der SNOGG GmbH in Insolvenz,
Dortmund, wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die in der Bilanz
zur Verbesserung der Übersichtlichkeit
zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert
aufgeführt.
Über das Vermögen der SNOGG GmbH, Dortmund,
wurde am 17.07.2001 beim Amtsgericht Dortmund unter dem
Aktenzeichen 259 IN 18/01 das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Bilanzierung und Bewertung
Die SNOGG GmbH in Insolvenz, Dortmund, ist eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir
im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten.
Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt
es sich im Wesentlichen um Insolvenzforderungen gem. §
38 InsO.
Dortmund, 18. Januar 2013
gez. Axel Mork
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen
Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die
Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der
Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für
die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter
die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche
Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse
ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten
Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch
nicht erforderlich.
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