Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 704444
Vorher
Konzelmann & Bitzer Mineralölhandelsgesellschaft mbHK & B Verwaltungsgesellschaft mbHSWE Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
16.1.1992
Branche
Großhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenEinzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Mineralölen, Brennstoffen aller Art und Gasen, sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagegütern sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
SWE Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

SWE Südwestenergie GmbH
Germany
148000
74.00%
Frank Konzelmann
72461 Albstadt Heilig-Brünnle-Str.73
52000
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

K & B Verwaltungsgesellschaft mbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

218.308,91

232.464,91

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

45.429,85

15.700,04

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

103.429,04

109.767,65

C. Aktive latente Steuern

0,00

1.500,00

Summe Aktiva

367.167,80

359.432,60



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

102.300,00

102.300,00

II. Gewinnvortrag

88.257,36

43.343,19

III. Jahresüberschuss

47.553,81

44.914,17

B. Rückstellungen

110.533,00

118.742,00

C. Verbindlichkeiten

18.523,63

50.133,24

Summe Passiva

367.167,80

359.432,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden ab 2010 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurden bis 2009 in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich zukünftig ergebenden Steuerbe- und entlastungen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Abbau der Differenzen bewertete und nicht abgezinst. Das Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde in der Form ausgeübt, dass aktive latente Steuern angesetzt wurden.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

45.429,85

0,00

15.700,04

0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 102.300,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für zu erwartende Umbaumaßnahmen aufgrund eines Umweltgutachtens.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr

Verbindlichkeiten

18.523,63

18.523,63

50.133,24

36.328,35

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind teilweise durch Grundschulden besichert.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Henrik Schäfer, Pforzheim

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz von mindestens 20 %.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

:Pforzheim, den 15. April 2013

gez.

K & B Verwaltungsgesellschaft mbH

Henrik Schäfer, Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.04.2013

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