Stadtwerke Friedberg (Hessen)

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRA 1480
Eingetragen
8.6.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsBetrieb von KläranlagenElektrizitätsverteilung

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Volker Knuhr
seit 10.1.2024
Sonstige
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Friedberg (Hessen)

Friedberg (Hessen)

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023

Beschreibung der Geschäftstätigkeit

Die Stadtwerke Friedberg sind ein städtisches Versorgungsunternehmen, das nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes geführt wird. Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehören die Versorgung der Stadt Friedberg mit Gas, Wasser und Nahwärme, die Förderung und die wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien, der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Schaffung und der Betrieb öffentlicher, gewerblich betriebener Parkeinrichtungen und der Aufbau einer Infrastruktur und Betrieb eines Glasfaser-/Breitbandnetzes in Friedberg.

Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Geschäftsergebnisses

Wirtschaftliche Branchen- und Rahmenbedingungen

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor.

Die Teuerung für das Jahr 2023 wurde wie im vorangegangenen Jahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte. Zudem zeigten sich im Jahresverlauf in den monatlichen Inflationsraten auf der Verbraucherebene Sondereffekte auch infolge der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen. So milderten die Entlastungsmaßnahmen die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 wie bereits im Vorjahr 2022 teilweise ab.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. In 2023 kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund gestiegener Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.

Deutschland ist einer der größten Erdgas-Importeure der Welt. Der Erdgas-Import nach Deutschland betrug nach Angaben der AGEB AG Energiebilanzen e.V. im Jahr 2023 inkl. sämtlicher Transite 898 Mrd. kWh. Hinzu kamen 38 Mrd. kWh an inländischer Erdgasförderung. Damit liegt das Erdgasaufkommen um 422 Mrd. KWh unter dem Wert des Vorjahres (1.358 Mrd. kWh). Dies entspricht einem Rückgang um 31,1 %. Davon gingen nach vorläufigen Daten 722 Mrd. kWh in den inländischen Absatz, 7,0 % weniger als im Vorjahr (776 Mrd. kWh). Im Gesamtergebnis haben die witterungs-, verhaltens- und preisinduzierten Einsparungen den Mehrverbrauch durch die konjunkturelle Entwicklung überkompensiert.

Der Erdgasverbrauch in Deutschland nahm 2023 nach vorläufigen Daten um 2,4 % auf rund 737 Mrd. kWh ab. Er ist damit in etwa auf ein Verbrauchsniveau zurückgefallen, das zuletzt in der 1. Hälfte der 1990er-Jahre zu beobachten war. Die skizzierte Entwicklung beim Erdgasverbrauch war auch im Jahr 2023 im Wesentlichen weiterhin gekennzeichnet durch die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, anhaltende Einsparmaßnahmen der Verbraucher sowie schließlich die gedämpfte Konjunktur.

Neben den gestiegenen Preisen war für diesen Rückgang vor allem wieder die mildere Witterung im Vergleich zu früheren Jahren verantwortlich.

Die in Deutschland verbleibende Erdgaseinfuhrmenge (Einfuhr minus Ausfuhr), betrug im Jahr 2023 rund 689 Mrd. kWh (Hi = unterer Heizwert). Die Nettoeinfuhrmenge nahm damit gegenüber dem Vorjahr um gut 14 % ab.

Die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine zeigen sich in deutlich veränderten Importstrukturen. Stammten 2021 insgesamt noch rund 55 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland, gingen die Importe 2022 sichtbar zurück; seit September 2022 importiert Deutschland kein Erdgas mehr direkt aus Russland. Aufgefangen wurde der Wegfall dieser Lieferungen durch stärkere Importe aus Norwegen und den Niederlanden sowie über Leitungen aus weiteren Nachbarstaaten.

Der Einfuhrpreis für Erdgas ist 2023, verglichen mit den Höchstständen im Krisenjahr 2022, wieder gesunken. Der Grenzübergangspreis (auf Jahresbasis) verringerte sich zwischen 2022 und 2023 von 21 €/GJ (entspricht 7,56 ct/kWh) auf rund 12 €/GJ (Gigajoule) (4,29 ct/kWh) und gab gegenüber dem Vorjahr um 43,2 % nach. Ungeachtet dieses Preisverfalls lagen die Einfuhrpreise für Erdgas im Jahresmittel 2023 immer noch auf einem sehr hohen Niveau bzw. um rund 69 % über dem Wert, der vor der Energiekrise zu beobachten war (2021: 7,1 €/GJ). Der Jahresdurchschnittswert für 2023 liegt damit nach wie vor spürbar über dem Niveau des bisherigen Vor-Krisen-Höchststandes von 2012 (8,08 €/GJ bzw. 2,90 ct/kWh).

Mit Blick auf die monatliche Entwicklung ergibt sich ein noch ausgeprägteres Bild: Nach dem Allzeithoch, welches der Einfuhrpreis für Erdgas im August 2022 mit 41,26 €/GJ (14,85 ct/kWh) erreichte und der Preisspitze im Dezember 2022 mit 26,1 €/GJ (9,38 ct/kWh), startete der Grenzübergangspreis im Januar 2023 bei 17,62 €/GJ (6,3 ct/kWh). Bis Mai 2023 war ein weiterer Rückgang des Erdgaseinfuhrpreises auf 8,05 €/GJ (knapp 3 ct/kWh) zu beobachten (dies entspricht in etwa dem Preisniveau aus dem September 2021). Seit März 2023 notiert der Grenzübergangspreis für Erdgas wieder dauerhaft unter dem Niveau des Einfuhrpreises für Rohöl. In der Zeit zwischen März und Dezember 2023 ist eine Seitwärtsbewegung des Einfuhrpreises für Erdgas in einer Bandbreite zwischen 8 (2,88 ct/kWh) und 13 €/GJ (4,68 ct/kWh) erkennbar.

Die Entwicklung der Import- und Großhandelspreise, also die Kosten für die Beschaffung des Erdgases, wirken sich unterschiedlich auf die inländischen Abgabepreise aus. Infolge variierender Beschaffungszeiträume für verschiedene Kundengruppen kommt es auf dem Endverbrauchermarkt typischerweise zu differenzierten Preisentwicklungen. Zudem fallen die relativen Preisänderungen bei Großverbrauchern aufgrund des insgesamt geringeren Preisniveaus höher aus.

Vor dem Hintergrund der im Jahresverlauf 2023 im Vergleich zum Vorjahr rückläufigen Erdgasimport- und Großhandelspreise verringerten sich auch die Endkundenpreise bzw. die Abgabepreise an Verbraucher im Jahresverlauf spürbar, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß. Besonders gegenüber den Höchstständen in der zweiten Hälfte des Krisenjahrs 2022 gingen die Abgabepreise über alle Kundengruppen deutlich zurück. So sank insbesondere der Preis für Kraftwerksgas gegenüber dem Spitzenwert aus dem September 2022 bis Dezember 2023 (unter Schwankungen) um 56,6 %. Der Preisrückgang für Industriekunden fiel im gleichen Zeitraum noch kräftiger aus: Bis Ende 2023 verringerten sich die Erdgaspreise für industrielle Kunden, ebenfalls gegenüber September 2022, sogar um 61,8 %.

Auch auf der Grundlage von Jahresdurchschnittswerten haben sich die Abgabepreise für Erdgas an Kraftwerke sowie industrielle Kunden von 2022 auf 2023 verringert. Für Industriekunden ergibt sich auf dieser Basis eine Preissenkung von 36 %, für Kraftwerke ein Rückgang um rund 24 %.

Aufgrund differenzierter Beschaffungsstrategien stiegen die Gaspreise für die Bereiche "Gewerbe, Handel, Dienstleistungen" und "Haushalte" auf Jahresbasis im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr im Gegensatz zur skizzierten Entwicklung der bisher betrachteten Großabnehmer (Industrie, Kraftwerke) weiter an. Für die privaten Haushalte war 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine Gaspreissteigerung um knapp 19 %, für den Sektor "Handel und Gewerbe" im Durchschnitt eine Preiserhöhung von mehr als 14 % zu beobachten.

Die Durchschnittstemperatur im Jahr 2023 betrug 10,6 Grad Celsius. Damit war 2023 hierzulande eines der zwei wärmsten Jahre seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen im 1881. Von den zehn wärmsten Jahren Deutschlands waren bisher alle seit der letzten Jahrtausendwende.

Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Die Umsatzerlöse stiegen bereinigt um die Energiesteuer - Erdgas - von T€ 13.703 in 2022 um 33,83 % auf T€ 18.346 in 2023.

Ausschlaggebend für den Anstieg um T€ 4.643 sind insbesondere die deutlichen Steigerungen im Gasvertrieb, vor allem aufgrund der vorgenommenen Preisanpassungen zum 01.01.2023 zur Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten. Zusätzliche Umsatzerlöse resultierten aus der Bilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage, die zum 01.10.2022 eingeführt worden waren. Die Bilanzierungsumlage wurde dabei per 01.10.2023 von 0,59 ct/kWh auf 0 gesetzt, während die Gasspeicherumlage zum 01.07.2023 von 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh angehoben wurde. Die Menge im Gasvertrieb sank gegenüber dem Vorjahr leicht um etwa 3,6 Mio. kWh bzw. 2,5 %.

Im Gasnetz kam es zwar ebenfalls zu leicht rückläufigen Mengen, die aber aufgrund einer neu berechneten Kostenbasis für die mit 2023 beginnende 4. Regulierungsperiode Gas zu gestiegenen Umsatzerlösen im Gasnetz führten. Die Energiesteuer - Erdgas - wird offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

In der Sparte Wasser stieg der Umsatz um ca. T€ 103 insbesondere aufgrund gestiegener Absatzmengen im Bereich der sog. "Sonderabnehmer", explizit die Firma Fresenius, während die Verbräuche der übrigen Abnehmer nahezu konstant blieben.

Die sonstigen Umsatzerlöse stiegen merklich um ca. T€ 83, bedingt durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung BHKW Steinern Kreuzweg und aus der Vermietung Trinkwassertransportbehälter. In den Sparten Wärme, Breitband und Parkhaus sind nur geringfügige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von T€ 507 um 35,0 % auf T€ 330. Der Grund hierfür liegt im Wesentlichen im Wegfall der überwiegenden Zuschüsse für das Parkhaus sowie Korrektur von Vorjahreswerten bei der Einzelwertberichtigung im Jahr 2023.

Der Materialaufwand stieg von T€ 6.933 um 60,63 % auf T€ 11.137. Dieser Anstieg ist zum großen Teil zurückzuführen auf gestiegene Gasbeschaffungskosten sowie Mehrkosten aufgrund der neu eingeführten Bilanzierungs- und Gasspeicherumlage. Daneben stiegen die Kosten für die Netzentgelte aus dem Gastransport um T€ 328. Gegenläufig, d.h. ergebniserhöhend wirkt der Saldo aus der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen.

Kostenerhöhend wirken die gestiegenen Kosten aus dem Wasserabsatz, bedingt durch einen erhöhten Wasserbezug verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Wasserbezugskosten des Vorlieferanten in 2023.

Der Bezug von Fremdleistungen als Teil des Materialaufwands stieg insgesamt um 54,1 % an, was insbesondere durch gestiegene Kosten für die Sanierung des Parkhauses und die Bildung einer Rückstellung für die zu erwartenden Kosten für den Rückbau des Gasnetzes begründet ist.

Die Aufwendungen für Löhne, Gehälter sowie Sozialabgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 15,2 % auf T€ 2.650 T€, was einerseits durch die Besetzung von vakanten Stellen (Klimaschutzmanagement, Leitung Rechnungswesen und IT-Systemadministrator) und zum anderen durch die tariflich vereinbarte Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ab Juni 2023 verursacht wurde.

Die Abschreibungen der Anlagenzugänge seit 2011 erfolgen linear, während die in den Vorjahren zugegangenen Anlagen überwiegend noch degressiv abgeschrieben werden. Die AfA sank merklich um T€ 141 auf T€ 1.821, was in erster Linie auf den Wegfall der AfA Parkhaus zurückzuführen ist, und blieb ansonsten relativ konstant gegenüber dem Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um T€ 182 gegenüber 2022 auf T€ 1.221. Dies lag zum einen an einem Rückgang der verbuchten Forderungsausfälle und zum anderen an der Bildung einer Rückstellung für energiewirtschaftliche Risiken in Höhe von T€ 250 in 2022, die als Sondereffekt das Vorjahr merklich belastet hatte. Im Berichtsjahr betrug die Zuführung T€ 105. Die hohen allgemeinen Kostensteigerungen des Vorjahres spielten im Berichtsjahr keine Rolle mehr. Insbesondere Portokosten, Kosten Rechenzentrum Herborn und Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sanken wieder leicht nach den Mehrkosten durch die Maßnahmen der Bundesregierung in 2022.

Es wurde ein (vorläufiger) Jahresgewinn von T€ 697 erzielt nach T€ 641 im Vorjahr. Das Jahresergebnis ist stark beeinflusst durch die in den Abschnitten Umsatzerlöse, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Materialaufwand beschriebenen Einflussfaktoren. Das im Wirtschaftsplan 2023 ausgewiesene Zielergebnis von T€ 103 wurde um T€ 594 übertroffen.

Wichtig ist, dass das erreichte Ergebnis nicht mit der Liquiditätslage der Stadtwerke gleichzusetzen ist. Abhängig von der von den Gremien beschlossenen Ausschüttung an die Stadt Friedberg sind die Stadtwerke in der Lage, diese aus dem laufenden Cash-Flow zu finanzieren oder müssen dafür Fremdkapital aufnehmen.

Vermögenslage

Die langfristig gebundenen Vermögensgegenstände sind zu ca. 82,9 % durch das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital gedeckt.

Beim Anlagevermögen war eine Erhöhung der Restbuchwerte in Höhe von T€ 1.011 zu verzeichnen. Die Veränderung setzt sich aus den Investitionen 2023 (T€ 2.832) sowie den planmäßigen Abschreibungen (T€ 1.821) zusammen. Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Sparten: T€ 368 Gas, T€ 2.114 Wasser, T€ 90 Wärme, T€ 121 Breitband, T€ 0 Parkhaus sowie T€ 139 auf gemeinsame Anlagen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erhöhen sich von T€ 1.165 um T€ 3 auf T€ 1.168. Hierin sind T€ 751 für die beschafften CO 2 -Zertifikate enthalten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken von T€ 3.272 um T€ 509 auf T€ 2.763. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf zwei gegenläufige Effekte zurückzuführen: Zum einen stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 645. Zum anderen weisen die sonstigen Vermögensgegenstände einen Rückgang um T€ 1.178 aus, u.a. bedingt durch ein deutlich geringeres Umsatzsteuerguthaben und die Sonstigen Forderungen aus dem Gas-Entlastungsbetrag entfallen komplett, im Vorjahr waren dies noch T€ 71.

Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital um T€ 282 auf T€ 20.160. Die Erhöhung ergibt sich aus der beschlossenen Zuführung von T€ 225 aus dem Jahresgewinn 2022 in die allgemeine Rücklage sowie aus dem Saldo aus Zugang des Jahresüberschusses 2023 von T€ 697 und Abgang des Jahresüberschusses des Vorjahres von T€ 641.

Per 31.12.2023 entspricht das Eigenkapital einem Anteil von 48,2 % der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote unter hälftiger Berücksichtigung der Sonderposten für Investitionszuschüsse und Ertragszuschüsse beträgt 54,7 %.

Darstellung der Lage des Eigenbetriebs

Ereignisse und Erreichtes 2023

Sparte Erdgas

Marktsituation

Wesentliche Einflussfaktoren auf den Gasmarkt im Betrachtungszeitraum:

Wie in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschrieben, sanken die Großhandelspreise für Gas im Jahresverlauf 2023 und begünstigten damit die Aktivitäten überregionaler Energieversorger, welche in 2022 zum Erliegen gekommen waren.

Höhere Außentemperaturen führten in 2023 zu einem geringeren Heizenergiebedarf. Die Temperaturen schlagen sich auch in niedrigeren Gradtagszahlen nieder, die als Indikator für den temperaturabhängigen Heizenergieeinsatz verwendet werden. Im Berichtsjahr war es durchschnittlich wärmer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres: Die Gradtagszahlen lagen nicht nur rund 6 % unter den Werten des Vorjahres, sondern waren die niedrigsten Gradtagszahlen innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Im Zehn-Jahres-Zeitraum wies das Geschäftsjahr 2023 die durchschnittlich höchste Temperatur auf. Im Berichtsjahr kamen Einsparungen hinzu, die Kunden der Stadtwerke temperaturunabhängig wegen der besonderen Versorgungssituation erreichen konnten, die als Folge des Krieges in der Ukraine eingetreten ist.

Die generellen Verbrauchseinsparungen führten zu sehr gut befüllten Gasspeichern zu Beginn des Sommerhalbjahres. Auf der Angebotsseite machten sich besonders die hohen Flüssiggas- (LNG) Importe in den nordwesteuropäischen Raum bemerkbar. Die milde Wetterlage verbunden mit sehr hohen Gasspeicherständen im vierten Quartal begünstigen einen Rückgang der Angebotspreise.

Ab März 2023 wurde der Gaspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Diese Regelung galt bis 31.12.2023. Für Wärme lag der gedeckelte Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % musste der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs gezahlt werden. Rückwirkend umfasste die Entlastung auch die Monate Januar und Februar 2023. Der Staat glich dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.

Der Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen und auch auf Fernwärme wurde von 19 % auf 7 % bis Ende März 2024 reduziert. Dies galt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 und wurde als Teil des dritten Entlastungspakets im Herbst letzten Jahres beschlossen. Die Mehrwertsteuersenkung für Gas / Wärme galt bis zum 31. März 2024.

Den Stadtwerken als Energieversorger und Verteilnetzbetreiber wurden durch diese Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung umfangreiche und komplexe Aufgaben übertragen.

Gasvertrieb

Der Gasabsatz sank in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 4 Mio. kWh (Vj. + 17 Mio. kWh), das entspricht 2,8 % (Vj. + 10,5 %), auf 141 Mio. kWh (Vj. 145 Mio. kWh).

Im Berichtsjahr 2023 wechselten 169 Zähler (Vj. 21 Zähler) im Segment der Standardlastprofilkunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke zu anderen Lieferanten. Per 31.12.2023 waren 1.641 SLP-Kunden in unserem Netzgebiet fremdversorgt (Vj. 1.197). Gemessen an den gesamten SLP-Messstellen im Netzgebiet der Stadtwerke in 2023 (7.271) entspricht das 22,57 %.

Die Summe der gesamten verlorenen Absatzmenge (incl. RLM-Kunden) beträgt rund 216 Mio. kWh (Vj. 223 Mio. kWh) bezogen auf das Berichtsjahr. Davon entfallen 150 Mio. kWh auf einen Großkunden. Wie bei allen fremdversorgten Kunden erhalten die Stadtwerke auch in diesem Fall eine Vergütung in Form von Netzentgelten.

Die nachfolgende Grafik stellt den Verlauf der Kundenwechsel je Monat seit Anfang 2016 dar:

Bild

Verteilnetz

Über die beiden Netzkopplungspunkte Konradsbrünnchen und Kühler Grund wurden vom vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber, der Open Grid Europe, in 2023 eine Jahresarbeit von 363.933.499 kWh in das Gasnetz der Stadtwerke Friedberg eingespeist. Die zeitgleiche Jahreshöchstlast wurde am 04.12.2023 um 09:00 Uhr mit 8.421 m 3 /h (96.816 kWh) gemessen.

Im Bereich des Gasnetzes wurden notwendige Maßnahmen zum Unterhalt und im Rahmen von Ersatzinvestitionen durchgeführt. Solche Maßnahmen sind notwendig, um die geltenden technischen und gesetzlichen Richtlinien einzuhalten. Zu nennen wären hier das DVGW-Regelwerk, die Betriebssicherheitsverordnung, das Messstellenbetriebsgesetz, das Eichgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz.

Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit (Ringschluss) wurden 145 m Rohrleitungen neu verlegt. 20 m Rohrleitungen verschiedener Dimensionen und Materialien wurden aufgrund des Alters und des technischen Zustandes ausgewechselt. Der massive Einbruch der Nachfrage nach Gashausanschlüssen mit Beginn des Ukraine-Krieges hat sich mit Bekanntgabe des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fortgesetzt. Dieses hat sich auch auf geplante Netzerweiterungen ausgewirkt. Dennoch wurden 4 Gashausanschlüsse neu erstellt.

Sparte Wasser

Marktsituation

Aufgrund den Stadtwerken vorliegenden Informationen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) konnten aufgrund der langanhaltenden und ergiebigen Niederschläge seit Mitte Oktober 2023 im Gegensatz zu den Vorjahren an 60% der Messstellen hohe und sehr hohe Grundwasserstände beobachtet werden.

Der Wasserversorger der Region bezieht aus mehr als 20 Brunnen Wasser. Die Brunnen liegen in neun Fördergebieten in der Wetterau und im westlichen unteren Vogelsberg. Die Versorgungsbetriebe sind auf die regelmäßige Neubildung des tiefen Grundwassers angewiesen. Diese ist abhängig von den Niederschlägen der vergangenen Jahre. Heiße, trockene Sommer und damit verbundene steigende Trinkwasserverbräuche haben dazu geführt, dass das Thema Trinkwasserknappheit vermehrt in den Fokus rückt.

Lokale Marktsituation

Die Wasserabgabe ist in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 56 Tm 3 (Vj. +23 Tm 3 ), das entspricht 2,95 % (Vj. +1,23% %), auf 1.952 Tm 3 (Vj. 1.896 Tm 3 ) gestiegen. Hauptursachen sind die Unterbringung von ca. 1.800 Flüchtlingen sowie eine Steigerung des Verbrauchs bei Fresenius.

Bezug

Die Stadtwerke Friedberg beziehen neben der Eigenförderung in Ockstadt den wesentlichen Anteil der abgesetzten Wassermengen von der Oberhessischen Versorgungs-AG (OVAG).

Bestehende Wasserlieferverträge:

Übergabestelle Vertragsmenge (m3/Jahr) Vertragsbeginn Laufzeit Kündigungsfrist
Bruchenbrücken, Ossenheim, Bauernheim 190.000 29.12.2004 unbestimmt 5 Jahre (erstmalig nach 25 Jahren, danach jährlich)
Dorheim, Wetterauer Getränkeindustrie Dorheim 90.000 01.01.1988 1 Jahr (bis 31.12.2007 20 Jahre) 6 Monate zum Jahresende
Der Vertrag wurde von der OVAG zum 31.12.2023 gekündigt
Assenheim, Ober-Mörlen 2.000.000 20.03.2000 Unbestimmt 5 Jahre (erstmalig nach 25 Jahren, danach jährlich)
Der Vertrag wurde von der OVAG zum 29.03.2027 gekündigt

Verteilnetz und Hochbehälter

Im Bereich des Rohrnetzes bestand die primäre Aufgabe in der Erneuerung bzw. Sanierung. Über 1.346 m Rohrleitungen verschiedener Dimensionen und Materialien wurden ausgewechselt. 13 Wasserhausanschlüsse wurden neu erstellt.

Kommunales Wasserkonzept

Im Februar 2022 wurde mit der OVAG ein Vertrag über die Erstellung eines kommunalen Wasserkonzeptes geschlossen. Gegenstand des Projektes ist es, aufgrund der Istanalyse und Prognose von Wasserbedarf, Grundwasserdargebot und Versorgungsstruktur bezogen auf die beteiligten Kommunen mögliche Defizite zu ermitteln und daraus Konzepte und Strategien abzuleiten.

Die auf die jeweilige Kommune bezogenen Berichte sollen in einem Teilräumlichen Wasserkonzept Oberhessen zusammengeführt werden.

Das Projekt dauert etwa 18 - 30 Monate. Eine Veröffentlichung des kommunalen Wasserkonzeptes soll erfolgen, sobald die kommunalen Wasserkonzepte der anderen beteiligten Kommunen vorliegen. Damit ist im 4. Quartal 2024 zu rechnen.

Wasserampel

Die auf Basis der Angaben der OVAG implementierte Wasserampel stand während des gesamten Jahres 2023 auf gelb.

Sparte Wärmeversorgung

Marktsituation

Nach dem Wegfall der bisherigen Fernwärmeversorgung der Ray Barracks galt es, die Sparte im Rahmen von neuen Nutzungskonzepten unter Berücksichtigung effizienter und erneuerbarer Energien weiterzuführen. Aktuell ist es das Ziel, gemeinsam mit dem Projektpartner, der THM Friedberg, ein CO 2 -neutrales Wohngebiet auf dem Areal der heutigen Ray Barracks zu entwickeln. Ziel des Projektes "Green Barracks" sind u.a. die Vermeidung von Emissionen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Mini-Contracting/ Kleinanlagen-Contracting, Elektromobilität sowie die nachhaltige Stadtentwicklung inklusive Nahwärme. Erste Gespräche mit den potentiellen Projektbeteiligten (THM, OVAG, Stadtwerke) haben bereits stattgefunden.

Das Neubaugebiet Steinern Kreuzweg wurde bereits vollumfänglich erschlossen. Die Hausanschlüsse werden sukzessive, abhängig vom Baufortschritt der Hauseigentümer erstellt.

Bis zum 31.12.2023 wurden 6 Nahwärmeanschlüsse neu hergestellt.

Bis Jahresende wurden 787 MWh Wärme und 656 MWh Strom erzeugt. Durch den Einsatz des BHKW konnte aufgrund der besseren Effizienz durch die kombinierte Wärme-/Stromerzeugung gegenüber dem Einsatz der Brennwertkessel, ca. 95,0 t CO 2 eingespart werden.

Sparte Parkhaus

Marktsituation

Per 31.12.2023 waren 475 Dauerparkplätze von 580 Stellplätzen vermietet. Davon entfielen im Jahresdurchschnitt 76% auf die "Park & Work"-Tarife und 24% auf den Dauerparker-Tarif.

Sanierungsgutachten

Im ersten Halbjahr 2023 wurde das Ingenieurbüros SiB aus Butzbach mit der Istzustandsfeststellung bzw. mit einem Instandhaltungskonzept beauftragt. Am 17.10.2023 wurden erstmalig in der Betriebskommission Ergebnisse vorgestellt und seit 01.11.2023 liegt das Gutachten zum Zustand des Parkhauses vor.

Erkenntnisse aus der Ist-Zustandsfeststellung

Auf Grund des Zustandes von Bauabschnitt A, sollte eine Instandsetzung sehr zeitnah (< 5 Jahre) umgesetzt werden.

Zusätzlich sind halbjährliche bzw. jährliche Inspektionen notwendig

In den beiden neueren Bauabschnitten, insbesondere in Bauabschnitt C werden in den nächsten ca. 5 Jahren keine größeren Sofortmaßnahmen notwendig.

Eine Gesamtsanierung ist aus Kostengründen einer zeitlich gestaffelten Teilsanierung vorzuziehen.

Eine Sanierung kann nur in Zeiträumen durchgeführt werden, in denen die Temperatur über 5°C liegt.

Das Sanierungsgutachten geht davon u.a. aus, dass eine Sanierung mit 4,5 Mio. EUR kostengünstiger ist als ein Ersatzneubau (7 Mio. EUR) und aufgrund der Planungs- und Genehmigungsdauer schneller zu realisieren ist.

Seit Anfang April 2024 liegen zusätzliche Beurteilungen vor, die die Aussagen des Gutachtens relativieren. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung befindet sich eine Entscheidungsvorlage im Gremienlauf. Mit einer Entscheidung ist zum Anfang des 3. Quartals 2024 zu rechnen.

Sparte Glasfaser

Marktsituation

Der Glasfaserausbau in Deutschland nimmt immer mehr Fahrt auf und wird durch Förderprogramme für Schulen, Gewerbegebiete und weiße Flecken unterstützt. Der Wetteraukreis unterstützt die Kommunen bei den Förderprogrammen.

Die Versorgung mit symmetrischer Gigabit-Technologie (gleiche Datenrate in Sende- und Empfangsrichtung), die durch die Förderprogramme erreicht werden soll, ist technisch nur mit Glasfasertechnik umsetzbar.

Die notwendigen Tiefbaukapazitäten sind stark ausgelastet und sorgen für einen kontinuierlichen Preisanstieg auf dem Markt. Dies führt auch zu längeren Umsetzungszeiten und dazu, dass sich Anbieter aus Kommunen zurückziehen.

Neue Anbieter mit neuen Geschäftsmodellen und der Konzentration auf ausgewählte Kundensegmente verstärken Ihre Aktivitäten.

Lokale Marktsituation

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Im ersten Halbjahr 2023 startete die Firma GVG Glasfaser GmbH mit der Vorvermarktung im Stadtteil Ockstadt. Anfang Mai wurde von GVG entschieden, in Ockstadt mit dem Ausbau zu beginnen.

Parallel dazu wurde die Vorvermarktung in weiteren Ortsteilen fortgesetzt.

Jedoch verzögerte sich der geplante Baustart, so dass GVG entschied, mit dem Ausbau von Ockstadt erst in 2024 zu starten.

Nach Beendigung der Vorvermarktung in den Ortsteilen Dorheim, Bauernheim und Ossenheim stellte die GVG die zuvor offen geführte Kommunikation mit den Stadtwerken und der Stadt Friedberg ein. Anfang 2024 wurde der Stadt Friedberg mitgeteilt, dass sich GVG aus dem Glasfaserausbau zurückzieht.

Geförderter Ausbau

In der Regel werden im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus nicht alle Abnehmer einer Kommune ausgebaut, da dies nicht in allen Fällen vom Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich dargestellt werden kann.

Alle nicht eigenwirtschaftlich angeschlossenen Haushalte (sog. graue Flecken) können unterstützt durch Bundes- und Landesförderung ausgebaut werden, wobei der Eigenanteil der Kommune bei 10 % liegt.

Ende 2023 wurde von den Stadtwerken ein Förderantrag für ein Beratungsprojekt bei der aconium GmbH gestellt. Ziel ist es, unterstützt durch ein Beratungsunternehmen in einem standardisierten Verfahren den Antrag für den geförderten Breitbandausbau vorzubereiten. Die Antragstellung ist für September 2024 geplant

Personal

2023 wurden alle Mitarbeiter der Stadtwerke gemäß Tarifvereinbarung für den öffentlichen Dienst im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, welche sich an den tariflichen Möglichkeiten orientiert, verhaltens- und leistungsorientiert beurteilt und vergütet.

Der per 01.04.2022 geschlossene Tarifvertrag galt bis zum 29.02.2024 hatte während des gesamten Jahres 2023 Bestand. Im Juni 2023 wurde eine Einmalzahlung "Inflationsausgleich" in Höhe von € 1.240 (bei Vollzeitbeschäftigung) und anschließend monatlich von Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von € 220,00 (bei Vollzeitbeschäftigung) gezahlt.

Insbesondere die wachsenden Anforderungen in der Sparte Gas, die gesetzeskonforme Abbildung des Unternehmens in den Bereichen Verteilung/Netz, Vertrieb und Shared Services umzusetzen, ist sehr personalintensiv und stellt die Stadtwerke vor große Herausforderungen. Der (TVöD) bildet die Spezifika der Energiewirtschaft nicht ab, ist daher zu wenig flexibel und stellt für die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter seit Jahren ein großes Hemmnis dar. Andere Arbeitgeber im Einzugsgebiet des Rhein-Maingebietes sind sowohl vom Gehaltsniveau als auch von der Flexibilität anderer Tarifregelungen deutlich attraktiver als die Stadtwerke Friedberg.

Dennoch gelang es, einige Stellen in 2023 zum 01.06. neu zu besetzen, und zwar die Stelle Leitung Finanz- und Rechnungswesen sowie die des IT-Systemadministrators. Bereits zum 01.01.2023 wurde die Klimaschutzmanagerin eingestellt.

Klimaschutz

Im Jahr 2023 haben die Stadtwerke Friedberg ihre Anstrengungen im Bereich des Klimaschutzes verstärkt und eine Vielzahl von Aktivitäten durchgeführt, um ihren Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten. Nachfolgend ist es eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen:

Einstellung einer Klimaschutzmanagerin: Die Stadtwerke haben eine Klimaschutzmanagerin eingestellt, die die Arbeit in diesem Bereich leitet und koordiniert.

Überprüfung des Klimaschutzkonzepts 2016: Es wurde eine Auswertung der früheren Ziele und Strategien durchgeführt, um deren Wirksamkeit zu bewerten. Basierend auf dieser Überprüfung werden alte Maßnahmen im Jahr 2024 aktualisiert und neue Ansätze entwickelt.

Quantitative Datenerhebung für Treibhausbilanz 2022: Um eine fundierte Grundlage für weitere Maßnahmen zu schaffen, wurden quantitative Daten erhoben, um die Treibhausgasemissionen der Stadt zu analysieren.

Vernetzung mit externen Akteuren: Die Stadtwerke haben ihre Zusammenarbeit mit Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Vereinen, Initiativen und Umweltverbänden verstärkt, um den Klimaschutz gemeinsam voranzutreiben.

Internetpräsenz: Die Online-Präsenz der Stadtwerke wurde um Informationen über Klimaschutzaktivitäten und -initiativen erweitert.

Präsenz-Veranstaltungen: Eine Vielzahl von Veranstaltungen wurde organisiert, darunter Wassertage in Kindergärten und der Stadtbibliothek, der Tag der Nachhaltigkeit der THM, das Fest "Friedberg Spielt" und die "Kultur Explosion". Darüber hinaus fanden Bürgerveranstaltungen zu Themen wie Nahwärmenetz, Haussanierung und Energieeffizienz statt, sowie Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene in Zusammenarbeit mit der Landesenergieagentur (LEA) Hessen.

Fördermittelbeantragung: Verschiedene Fördermittel wurden beantragt und bewilligt, darunter Mittel für Bildungsmaßnahmen und die Entwicklung eines multifunktionalen Ortes für nachhaltigen Konsum in der Innenstadt. Weitere Förderanträge, wie für Klimaschutzmaßnahmen im städtischen Raum, befinden sich in der Entwicklung.

Ausblick

Investitionen 2024

Für das Wirtschaftsjahr 2024 ist ein Investitionsvolumen von T€ 4.883 geplant. Davon entfallen T€ 746 auf die Gassparte, T€ 1.715 auf die Wassersparte, T€ 415 auf den Bereich Bau und Betrieb von Nahwärmenetzen, T€ 260 auf die Sparte Breitbandnetz, T€ 500 auf das Parkhaus sowie T€ 1.247 auf den allgemeinen Betrieb.

Aus den Investitionen des allgemeinen Betriebs entfallen auf Klimaschutz T€ 850, Elektromobilität T€ 150, sowie T€ 247 auf sonstige Investitionen, davon IT Hard-/Software mit T€ 167.

Inwieweit es gelingt, die übrigen mit Wirtschaftsplan 2024 genehmigten Projekte zu realisieren, hängt von der Verfügbarkeit der Mitarbeiter des technischen Bereiches der Stadtwerke sowie der von Stadtwerken beauftragten Bauunternehmen ab. Ein weiterer limitierender Faktor bei der Erfüllung des Wirtschaftsplans sind unverändert hohe Preise von Material und Fremdleistungen sowie eventuelle Lieferengpässe beim Material. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung (31.05.) wurden T€ 927 umgesetzt.

Ergebnisprognose für das folgende Wirtschaftsjahr 2024

Der am 17. Oktober 2023 von der Betriebskommission beschlossene Erfolgsplan für das Geschäftsjahr 2024 liegt bei einem Gewinn in Höhe von T€ 330 um T€ 227 über dem Wert des Vorjahres. Dem Wirtschaftsplan 2024 wurde seitens des Magistrats, des Haupt- und Finanzausschusses sowie der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2023 zugestimmt. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes erfolgte im März 2024.

Das Ergebnis in 2024 ist wieder geprägt von den Folgen des seit Februar 2022 anhaltenden Krieges in der Ukraine. Schon bald nach Kriegsbeginn schossen die Beschaffungspreise für Erdgas aufgrund der EU-Sanktionen gegen Russland in ungeahnte Rekordhöhen. Die Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Friedberg sieht vor, risikominimierend und vorausschauend ihren Gaseinkauf an der Terminbörse im Voraus über einen Zeitraum von drei Jahren vorzunehmen. Daher schlagen die hohen Einkaufspreise für Gas aus den Vorjahren auch noch in 2024 auf das prognostizierte Jahresergebnis durch. Die deutlich erhöhten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in der Gasbeschaffung machten Preiserhöhungen zum 01.01.2024 nötig.

In Folge der eigenen Preiserhöhung, jedoch auch aufgrund der wieder deutlich zunehmenden Aktivitäten überregionaler Versorger rechnen die Stadtwerke mit deutlich zunehmenden Kundenverlusten verbunden mit einem Mengenrückgang von durchschnittlich 10 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Wasser-Bezugspreise werden im laufenden Wirtschaftsplanjahr 2024 im Rahmen der jeweiligen Vertragsvereinbarungen durch die Vorlieferanten deutlich angepasst, was mit zu einer Erhöhung der Trinkwasserpreise zum 1.01.2024 von 1,97 € / m3 netto um 0,44 € auf 2,41 € / m3 beigetragen hat.

Ferner wirkt sich der erhöhte Bedarf an Risikovorsorge durch Budgetierung von zu erwartenden Forderungsausfällen in den Sparten Gas, Wasser und Wärme aufgrund der für die Verbraucher mit dem Ukraine-Krieg verbundenen immensen Kostensteigerungen und damit einhergehenden erwarteten Zahlungsschwierigkeiten von Stadtwerke-Kunden negativ auf das für 2024 prognostizierte Jahresergebnis aus.

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Gasversorgung und Wärmeversorgung

Forderungsausfälle und Gas-/Wärmepreisbremsen

Die im Wirtschaftsplan 2024 antizipierten Forderungsausfälle sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes nicht eingetreten.

Aufgrund des Preisniveaus auf den Großhandelsmärkten haben Kunden die Möglichkeit, zu günstigeren Anbietern zu wechseln.

Hinzu kommt, dass die von der Bundesregierung in 2022 initiierten Gas- und Wärmpreisbremsen, in der Heizperiode Anfang 2024 noch die Verbraucher entlastet hat, ebenso wie die zum April ausgelaufene temporäre Senkung der Umsatzsteuer.

Beschaffungspreisrisiken

Die gestiegenen Beschaffungskosten insbesondere im Jahr 2022 sowie der Anstieg der CO 2 -Abgabe wurden zum 01.01.2024 an die Kunden der Stadtwerke weitergegeben. Aufgrund der deutlich niedrigeren Verkaufspreise überregionaler Wettbewerber werden sich die Stadtwerke den Markterfordernissen anpassen und die Möglichkeiten für eine Preissenkung zum 01.01.2025 prüfen.

Aufgrund der gestiegenen Preise auf der Beschaffungsseite haben sich die monatlichen Beschaffungsrechnungen des Vorlieferanten bei etwa gleicher Menge wie im Vorjahr erneut erhöht. Aufgrund des Preisanstiegs der für 2024 gekauften Mengen sind die Beschaffungskosten gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Liquiditätsseitig wurde bereits im Vorjahr Vorsorge getroffen, indem die Stadt frühzeitig über mögliche Liquiditätsprobleme informiert wurde. Von Seiten der Stadt wurde im Rahmen der bestehenden Cashpooling-Vereinbarung die notwendige Liquidität zur Verfügung gestellt, so dass im ersten Quartal 2024 alle Beschaffungsrechnungen ohne Kreditaufnahme bezahlt werden konnten.

Mengenrisiken

Grundsätzlich können Einsparmaßnahmen oder der Umstieg auf andere Energieträger (z.B. Wärmepumpen) zu einer Dämpfung der Mengennachfrage führen. Weiterhin kann die kommende Entwicklung der konjunkturellen Lage dazu führen, dass Kunden weniger Energiemengen nachfragen oder aufgrund von Insolvenzen vollständig ausfallen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass andere Energievertriebe die Vertragsbeziehungen zu ihren Kunden nicht fortsetzen oder Kunden durch sehr starke Preiserhöhungen zum Wechsel animieren, sodass die Anzahl der Grundversorgungskunden deutlich ansteigt und die beim Vorlieferanten eingekaufte Menge nicht ausreicht.

Aufgrund der notwendigen Preisanpassungen zum 01.01.2024 verzeichneten die Stadtwerke im 1. Quartal 2024 Kunden- und damit Mengenverluste im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im geplanten Umfang.

Damit einher ging zwar ein Rückgang der Beschaffungsmengen. Jedoch in Folge der gestiegenen durchschnittlichen Beschaffungspreise auch ein Anstieg der Beschaffungskosten. Im ersten Quartal 2024 lagen die Verbräuche in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lagen keine Informationen über Insolvenzen oder Geschäftsaufgaben anderer Versorger vor.

Größter Einflussfaktor auf die Menge ist die Temperaturentwicklung, die jedoch nur schwer prognostizierbar ist. Im 1. Quartal 2024 lagen die Temperaturen im Durchschnitt auf dem Niveau des Vorjahres.

Gesetzliche Risiken

Zum 31.12.2023 wurden die vorgenannten Preisbremsen beendet. Zum 01.04.2024 wurde die Umsatzsteuersenkung des Vorjahres wieder zurückgenommen.

Für Unternehmen der Energiebranche besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass Behörden - wie die Regulierungsbehörde des Landes Hessen (RegKH), die Kartellämter oder der Gesetzgeber - die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. In der Vergangenheit betraf dies beispielsweise die Netzentgelte, die von der Landesregulierungsbehörde des Landes Hessen festgesetzt werden. Wie sich die Regulierung durch die zukünftige Rolle die Bundesnetzagentur auf die Stadtwerke Friedberg auswirken wird, ist zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht absehbar.

Auch energie- oder klimapolitische Entscheidungen können Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung haben: Beispiele sind Regelungen in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung von KWK-Anlagen oder politische Überlegungen über mögliche neue Anforderungen zur Erreichung nationaler Klimaschutzziele.

Langfristig sehen wir im Zuge der Dekarbonisierung (Abkehr vom Kohlenstoff) starke Einflüsse auf den Gasabsatz durch die Substitution des fossilen Brennstoffes Gas durch Erneuerbare Energien, u.a. in der Wärmeversorgung.

Aufgrund der aktuellen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Klimaschutz rechnen wir in den nächsten Jahren mit einem deutlichen Rückgang des Gasabsatzes verbunden mit einem Rückgang des Ergebnisses in der Sparte Gas.

Aus diesem Grunde lassen die Stadtwerke im Rahmen eines Strategieprojektes die Handlungsoptionen der Stadtwerke untersuchen, um Möglichkeiten der Kompensation des Ergebnisrückgangs in den nächsten Jahren sowie ggf. strategische Chancen durch neue Geschäftsmodelle aufzudecken.

Risiko Personal

Die Personalausstattung der Stadtwerke mit ausreichend qualifiziertem Personal ist maßgeblich für die Genehmigung der Betriebsführung nach §4 EnWG durch die Aufsichtsbehörden.

Im Abschnitt Personal wurde bereits auf die Schwierigkeit hingewiesen, offene Stellen aufgrund des bestehenden Tarifvertrages TVöD adäquat nachzubesetzen bzw. Anreize für Mitarbeiter zu schaffen, bei den Stadtwerken zu bleiben. Hinzu kommt, dass die Zahl geeigneter Bewerber aufgrund von Fachkräftemangel immer geringer wird. Seit längerem werden Unternehmensfunktionen aufgrund fehlender eigener Mitarbeiter von externen Dienstleistern wahrgenommen.

Im Falle des technischen Leiters gelang es nach mehr als 1,5 Jahren intensiver Personalakquise einen Nachfolger für den ausscheidenden Stelleninhaber zu finden.

Aufgrund der zum 01.03.2024 Tariferhöhung hat sich die Personalsituation bei den Stadtwerken aktuell entspannt.

Geplant ist, die Aktivitäten im Social-Media-Bereich zu intensivieren um die Bekanntheit der Arbeitgebermarke "Stadtwerke Friedberg" zu steigern und so die Attraktivität für Bewerber(innen) zu erhöhen.

Wasserversorgung

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Versorgungslage aufgrund anhaltender Erderwärmung in den Folgejahren verschlechtern wird.

Sanktionsmechanismen seitens der Stadt, die zu einer signifikanten Verringerung des Verbrauchs führen, stehen in Abhängigkeit von Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt (Stichwort: Gefahrenabwehrverordnung).

Sollte die Wasserlieferung an die Stadtwerke tatsächlich eingeschränkt werden (müssen), könnten die Bürger der Stadt Friedberg von den Stadtwerken nicht mehr in ausreichendem Maße mit Wasser versorgt werden. Die Erschließung neuer Baugebiete sowie Ansiedelung von Industrie und Gewerbe gerät vor dem Hintergrund drohender Unterversorgung in Gefahr und damit das Potential für ein ertragsseitiges Wachstum der Stadtwerke in der Sparte Wasser.

Bereits 2022 hat der Vorlieferant für Trinkwasser OVAG bestehende Wasserlieferverträge mit den von ihr versorgten Kommunen gekündigt und einen neuen "Muster"-Wasserliefervertrag vorgestellt. Bei den Stadtwerken sind zwei von drei bestehenden Wasserlieferverträgen betroffen, wobei der Liefervertrag "Dorheim / Wetterauer Getränkeindustrie Dorheim" als erster aller Kommunen zum 31.12.2023 gekündigt wurde. Der "Muster"-Wasserliefervertrag wurde einer juristischen Prüfung unterzogen und der OVAG das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Die Stadtwerke stehen dazu in engem Austausch mit mehreren ebenfalls betroffenen Kommunen und Stadtwerken. Sämtliche Gespräche mit der OVAG zum Abschluss eines neuen Wasserliefervertrages sind bisher erfolglos geblieben. Für den zum 31.12.2023 gekündigten Liefervertrag "Dorheim / Wetterauer Getränkeindustrie Dorheim" wurde mit der OVAG eine Vereinbarung bis zum 30.06.2024 getroffen. Aufgrund der anhaltenden Verhandlungen ist davon auszugehen, dass auch diese Vereinbarung verlängert wird.

Breitbandausbau

Am 16.02.2024 stoppte die GVG Glasfaser GmbH den gemeinsam mit der Stadt Friedberg geplanten eigenwirtschaftlich und flächendeckenden Breitbandausbau über die Marke "teranet" in der Kreisstadt.

Am 18.02.2024 wurde die Bevölkerung mit einer Pressemitteilung der Stadt über den Sachverhalt informiert und darüber, dass ein neuer Partner gesucht wird.

Aus einem mit der Firma Infratech Services GmbH durchgeführten Auswahlverfahren mit 6 interessierten Telekommunikationsunternehmen ging die Firma YplaY Germany GmbH hervor.

Am 02.05.2024 wurde die Firma YplaY in der Stadtverordnetenversammlung als Kooperationspartner der Stadt Friedberg bestätigt.

Unmittelbar nach Entscheidung und Veröffentlichung hat sich die Firma TNG Stadtnetz GmbH aus Kiel, zweiter im Auswahlverfahren beim Bürgermeister der Stadt Friedberg gemeldet. TNG beanstandet das durchgeführte Auswahlverfahren und weist auf eine nicht erlaubte Begünstigung von YplaY und eine wettbewerbs- und beihilferechtlich nicht zulässige Ungleichbehandlung von TNG durch die Stadt Friedberg hin.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes ist der Fortgang des Ausbaus Friedberg noch offen.

Klimaschutz

Die Stadtwerke Friedberg werden auch im Jahr 2024 einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Bemühungen kontinuierlich intensivieren.

Weitere Aktualisierung und Überarbeitung des Klimaschutzkonzepts.

Fortsetzung der Treibhausbilanzierung: Aufbauend auf den Daten von 2022 werden die Treibhausgasemissionen weiterhin erfasst und analysiert, um die Bereiche für die zukünftigen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu entwickeln.

Neue Projekte für 2024: Die Stadtwerke haben neue Projekte für das kommende Jahr initiiert, darunter eine Kampagne zur aufsuchenden Energieberatung und das Projekt "Ab in die Mitte", durch das das Bewusstsein für nachhaltige Lebensstile gefördert werden soll. Geplant sind darüber hinaus Initiativen zum Ausbau von PV-Anlagen und Elektromobilität sowie Projekte zur Müllvermeidung.

Weiterführung der Arbeit in der Klima-Kommunen Hessen: Die Stadtwerke sind weiterhin aktiv in der Gemeinschaft der Klima-Kommunen Hessen engagiert und setzen sich für den Klimaschutz auf regionaler Ebene ein.

Erweiterte Netzwerkarbeit: Die Klimaschutzmanagerin wird ihre Zusammenarbeit mit externen Akteuren weiter ausbauen und verstärken, um gemeinsame Klimaschutzprojekte voranzutreiben.

Ausbau der Online-Präsenz und Informationskampagnen: Die Online-Präsenz wird weiter ausgebaut, um die Öffentlichkeit umfassend über Klimaschutzmaßnahmen und -projekte zu informieren.

Veranstaltungsreihen und Bildungsangebote: Geplante Veranstaltungen wie der Tag des Wassers, Earth Hour sowie Bildungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen werden fortgesetzt und erweitert.

Fördermittel für neue Projekte: Weitere Fördermittelanträge werden vorbereitet, insbesondere für Projekte im Bereich Klimaschutz im Alltag, Müllvermeidung oder auch Klimaanpassung.

Der Investitionsplan sieht umfangreiche Investitionen im Bereich des Klimaschutzes vor, u.a. im Bereich Photovoltaikanlagen, Windenergie, BHKWs und Wärmenetze sowie zusätzliche Trinkwasserbrunnen. Bei einem Großteil der aufgeführten Themen sind die Stadtwerke abhängig von Prioritäten und Entscheidungen der Kommunalpolitik.

Wasserstoff

Eine neue Herausforderung für die Netzbetreiber ist die geplante Einspeisung von Wasserstoff in die vorhandenen Gasnetze. Bis 2030 soll dem Erdgas bis zu 20 % regional erzeugter Wasserstoff beigemischt werden können. Ab 2050 sollen die ersten Gasnetze mit 100 % Wasserstoff betrieben werden. Dadurch sind nicht unerhebliche Investitionen, insbesondere in den Austausch der Guss-Rohrleitungen mit Muffenverbindungen sowie einiger Komponenten der Anlagentechnik notwendig.

Die Stadtwerke prüfen permanent die Möglichkeiten der Nutzung von Wasserstoff und informieren sich über den standardgebenden Verband DVGW.

Zudem beteiligen sich die Stadtwerke seit zwei Jahren am bundesweiten Gasnetzgebietstransformationsplan. Hier geht es darum Wasserstoff über die Gasverteilnetze für alle nutzbar zu machen.

Gleichwohl werden auf EU und Bundesebenen sowie den unterschiedlichen Interessenverbänden je nach Interessenlage unterschiedliche Modelle diskutiert, wie die Wasserstoffversorgung in den nächsten Jahren / Jahrzehnten ausgestaltet werden soll und wer Eigentümer der Wasserstoffnetze wird. Eine konkrete Entscheidung dazu wurde bisher nicht getroffen. Aktuell ist völlig unklar, inwieweit das bestehende Verteilnetz der Stadtwerke zukünftig für die Versorgung mit Wasserstoff genutzt wird oder teilweise zurück gebaut werden muss.

Abhängig vom Ausgang der Entscheidung besteht für die Stadtwerke eine Chance, an diesem Geschäftsfeld teilzunehmen oder nicht.

Fazit:

Trotz der oben geschilderten Faktoren, mit nicht zu unterschätzenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehen wir aktuell keine Bestandsgefährdung der Stadtwerke Friedberg.

Grundsätzlich sehen wir für die Stadtwerke die Chance zur Profilierung als kommunaler zuverlässiger Energieversorger vor Ort, der den Betrieb kritischer Infrastruktur auch in Krisenzeiten sicherstellt und kundenfreundliche Kompromisse mit den Verbrauchern vereinbart.

Darüber hinaus besteht die Chance, sich langfristig als Dienstleister und Partner der Bürger für die Umsetzung des Klimaschutzes in der Stadt Friedberg zu profilieren.

Weitere Chancen sehen wir mittelfristig im Ausbau der im Strategieprojekt vorgeschlagenen Geschäftsfelder wie dem Ausbau von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung sowie langfristig in der Umstellung des vorhandenen Gasnetzes auf Wasserstoff.

Inwieweit es gelingt, diese Chancen wahrzunehmen hängt zum einen von politischen Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene ab, zum anderen, inwieweit es den Stadtwerken langfristig gelingt, alternative Geschäftsmodelle aufzubauen, die die Ergebnisrückgänge im Gas kompensieren.

 

Friedberg, den 30. Juni 2024

Knuhr, Betriebsleiter

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
EUR 31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Linzenzen an solchen Rechten und Werten 66.990,89 83.056,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1.736.779,13 1.765.778,53
2. Grundstücke mit Wohnbauten 75.191,61 78.374,24
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 307.710,78 307.710,78
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1.550.599,86 1.667.276,64
5. Verteilungsanlagen 32.651.959,91 30.973.151,36
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 561.062,49 517.913,90
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 457.851,17 1.003.613,98
37.341.154,95 36.313.819,43
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 51,13 51,13
2. Sonstige Ausleihungen 3.579,23 3.700,60
3.630,36 3.751,73
37.411.776,20 36.400.627,44
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.167.899,84 1.165.121,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.373.041,45 1.727.660,55
2. Forderungen an die Stadt und deren Eigenbetriebe 23.974,66 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 366.480,21 1.544.532,51
2.763.496,32 3.272.193,06
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 438.481,38 2.918.609,74
4.369.877,54 7.355.924,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Aktive Rechnungsabgrenzung 32.454,19 34.903,27
41.814.107,93 43.791.455,09

Passiva

31.12.2023
EUR
EUR 31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 4.253.948,45 4.253.948,45
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 15.095.753,73 14.870.621,47
2. Zweckgebunde Rücklage 112.433,08 112.433,08
III. Gewinn
Gewinnvortrag 0,00 0,00
Zuführung allgemeine Rücklage 0,00 0,00
Jahresgewinn 697.393,13 697.393,13 640.932,67
20.159.528,39 19.877.935,67
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTIONSZUSCHÜSSE 5.466.808,75 5.578.642,77
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 2.220,00 246.798,00
2. Sonstige Rückstellungen 2.968.215,29 2.266.497,34
2.970.435,29 2.513.295,34
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.880.493,28 8.296.608,58
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.390.445,72 1.457.884,88
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und deren Eigenbetriebe 1.377.232,57 1.290.692,41
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.569.163,93 4.776.395,44
davon aus Steuern: EUR 65.514,37 (VJ. TEUR 86)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 2.886,80 EUR (VJ. TEUR 3)
13.217.335,50 15.821.581,31
41.814.107,93 43.791.455,09

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Januar bis 31. Dezember 2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 19.122.920,68 14.499.692,94
abzüglich Erdgassteuer -777.067,50 -797.087,50
18.345.853,18 13.702.605,44
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 71.303,85 93.242,71
3. Sonstige betriebliche Erträge 329.948,72 507.121,72
18.747.105,75 14.302.969,87
4. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9.403.860,17 5.808.713,62
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.732.713,04 1.124.516,15
11.136.573,21 6.933.229,77
5. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 2.068.666,61 1.787.054,19
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 581.427,18 513.365,55
davon für Altersorgung EUR 129.249,06 (VJ 143 TEUR)
2.650.093,79 2.300.419,74
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögengegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.821.256,13 1.961.849,62
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.660.843,04 1.841.801,88
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.088,69 1.680,95
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 143.019,65 153.289,23
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.337.408,62 1.114.060,58
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 610.396,76 444.083,18
12. Sonstige Steuern 29.618,73 29.044,73
13. Jahresgewinn 697.393,13 640.932,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeines

Für den Jahresabschluss der Stadtwerke Friedberg zum 31. Dezember 2023 wurden gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) die Vorschriften der Rechnungslegung des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die ergänzenden Vorschriften des hessischen EigBGes angewendet.

Für die Rechnungslegung des Eigenbetriebes finden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB sinngemäß Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 277 - 278 HGB sowie §§ 23 - 27 EigBGes, erstellt.

Der Anhang wurde gemäß den Vorschriften der §§ 284 - 288 HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des § 25 EigBGes erstellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) aufgestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Bei den aktivierten Eigenleistungen wurden die Materialkosten mit einem angemessenen Materialgemeinkostenzuschlagsatz bewertet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig linear abgeschrieben. Soweit zulässig, wurden Abschreibungen auf bestehende Sachanlagen mit Zugang bis 2009 weiterhin planmäßig degressiv vorgenommen. Die im Wirtschaftsjahr 2023 angeschafften oder hergestellten Anlagegüter wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die Umstellung von degressiver auf lineare Abschreibung erfolgt, wenn sich aus Restbuchwert und Restnutzungsdauer eine höhere lineare Abschreibung ergibt.

Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter unter 250 € wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr in voller Höhe im Aufwand berücksichtigt.

Die bei den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Ausleihungen werden - mit einer Ausnahme - mit dem Nennwert angesetzt. Ein hier erfasstes Darlehen nach § 7c EStG ist mit dem Barwert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Einstandspreisen beziehungsweise zu den niedrigeren Bezugspreisen bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Teilwert bewertet. Zweifelhafte Forderungen werden einzeln wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden nach Genehmigung durch die Betriebskommission abgeschrieben. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Bestände bei Kreditinstituten sowie die Kassenbestände sind zum Nennwert bilanziert.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Vom Vorjahresgewinn 2022 in Höhe von € 640.932,67 wurden im Folgejahr € 415.800,41 (abzüglich Steuern) der Eigentümerin zugeführt. Der verbleibende Vorjahresgewinn wurde den allgemeinen Rücklagen zugeführt.

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen: Die von der E.ON Ruhrgas AG, Essen, gewährten Zuschüsse für Absatzförderung werden entsprechend der Nutzungsdauer (40 Jahre) aufgelöst. Die seit 2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse für Wasser- und Gasanschlüsse wurden ebenso unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen. In Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Mai 2003 (IV A6-S 2137 25/03) erfolgt die Auflösung der ab 2003 erhobenen Anschlussbeiträge und Anschlusskostenersatz mit dem Abschreibungssatz der jeweils getätigten Investitionen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Eine Bewertung der Rückstellung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene ist ab 2023 nicht notwendig.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit waren im Geschäftsjahr nicht notwendig, da keine derartigen Fälle vorlagen.

Auf die Bildung einer Rückstellung für mittelbare Versorgungsverpflichtung aus der Zusatzversorgung bei der Zusatzversorgungskasse Darmstadt wurde unter Anwendung des Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB verzichtet. Auf einen Ausweis des Betrages der mittelbaren Verpflichtung im Anhang, der gem. Art. 28 Abs. 2 EGHGB vorzunehmen ist, wurde wegen der Schwierigkeit der Ermittlung verzichtet. Durch ihre Mitgliedschaft erfüllen die Stadtwerke die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen Versicherung ihrer Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2023 erhob die Zusatzversorgungskasse eine Umlage in Höhe von 7,3 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (hiervon entfallen 6,9 % auf den Arbeitgeber und 0,4 % auf den Arbeitnehmer). Das Sanierungsgeld (Arbeitgeberleistung) entfällt ab dem 01.01.2023.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Der Verbindlichkeiten-Spiegel ist beigefügt.

Durch einen Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HBG kein Gebrauch gemacht.

C. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens mit den historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen gemäß § 268 Abs. 2 HGB stellen sich wie folgt dar:

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand am 01.01.2023
EUR
Zugänge/ Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gasversorgung 239.887,93 0,00 0,00 0,00 239.887,93
Wasserversorgung 455.049,77 0,00 0,00 0,00 455.049,77
Gemeinsame Anlagen 555.891,86 11.348,00 1.064,10 0,00 566.175,76
Summe I 1.250.829,56 11.348,00 1.064,10 0,00 1.261.113,46
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Gasversorgung 25.258,33 0,00 0,00 5.405,38 30.663,71
Wasserversorgung 932.253,32 0,00 0,00 0,00 932.253,32
Parkhaus 5.330.338,78 0,00 0,00 0,00 5.330.338,78
Wärmeversorgung 307.229,69 0,00 0,00 0,00 307.229,69
Gemeinsame Anlagen 4.073.175,81 0,00 0,00 0,00 4.073.175,81
Breitband 43.869,39 0,00 0,00 67.161,85 111.031,24
10.712.125,32 0,00 0,00 72.567,23 10.784.692,55
2. Grundstücke mit Wohnbauten
Gemeinsame Anlagen 210.328,61 0,00 0,00 0,00 210.328,61
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
Wasserversorgung 17.635,48 0,00 0,00 0,00 17.635,48
Parkhaus 261.433,76 0,00 0,00 0,00 261.433,76
Gemeinsame Anlagen 29.126,25 0,00 0,00 0,00 29.126,25
308.195,49 0,00 0,00 0,00 308.195,49
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen
Gasversorgung 1.804.107,12 0,00 0,00 0,00 1.804.107,12
Wasserversorgung 376.118,96 5.342,32 0,00 0,00 381.461,28
Wärme / Contracting 3.453.996,25 0,00 0,00 25.343,55 3.479.339,80
Gemeinsame Anlagen 599.462,47 0,00 0,00 0,00 599.462,47
Breitband 60.008,82 0,00 0,00 0,00 60.008,82
6.293.693,62 5.342,32 0,00 25.343,55 6.324.379,49
5. Verteilungsanlagen
Gasversorgung 35.118.707,93 395.874,26 38.194,91 125.605,89 35.601.993,17
Wasserversorgung 37.010.513,09 1.720.495,89 70.695,36 397.361,80 39.057.675,42
Wärmeversorgung 936.017,20 91.457,55 0,00 39.573,16 1.067.047,91
Breitband 366.297,63 102.344,98 0,00 259.393,52 728.036,13
(Anpassung BP 1983) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
73.431.535,85 2.310.172,68 108.890,27 821.934,37 76.454.752,63
6. Gleisanlagen 372.097,27 0,00 0,00 0,00 372.097,27
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Gasversorgung 113.710,56 8.348,46 0,00 0,00 122.059,02
Wasserversorgung 983.247,87 11.321,20 0,00 0,00 994.569,07
Parkhaus 150.462,38 0,00 0,00 0,00 150.462,38
Gemeinsame Anlagen 1.140.377,54 111.911,26 24.304,59 0,00 1.227.984,21
2.387.798,35 131.580,92 24.304,59 0,00 2.495.074,68
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Gasversorgung 167.067,09 -36.055,82 0,00 -131.011,27 0,00
Wasserversorgung 433.316,80 376.749,81 0,00 -397.361,80 412.704,81
Gemeinsame Anlagen 190.389,79 15.903,38 0,00 -190.389,79 15.903,38
Wärme / Contracting 76.674,72 -1.520,41 0,00 -64.916,71 10.237,60
Breitband 136.165,58 19.005,38 0,00 -136.165,58 19.005,38
1.003.613,98 374.082,34 0,00 -919.845,15 457.851,17
Summe II 94.719.388,49 2.821.178,26 133.194,86 0,00 97.407.371,89
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagenvermögens 51,13 0,00 0,00 0,00 51,13
2. Sonstige Ausleihungen 6.632,00 0,00 216,00 0,00 6.416,00
Summe III 6.683,13 0,00 216,00 0,00 6.467,13
Anlagevermögen gesamt 95.976.901,18 2.832.526,26 134.474,96 0,00 98.674.952,48
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2023
EUR
Zugänge/ Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gasversorgung 237.081,19 2.806,74 0,00 0,00 239.887,93
Wasserversorgung 427.899,78 6.033,33 0,00 0,00 433.933,11
Gemeinsame Anlagen 502.792,31 18.573,32 1.064,10 0,00 520.301,53
Summe I 1.167.773,28 27.413,39 1.064,10 0,00 1.194.122,57
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Gasversorgung 0,00 0,00 -5.405,38 0,00 5.405,38
Wasserversorgung 870.955,64 15.324,42 0,00 0,00 886.280,06
Parkhaus 5.329.377,65 329,53 0,00 0,00 5.329.707,18
Wärmeversorgung 14.132,14 7.205,56 0,00 0,00 21.337,70
Gemeinsame Anlagen 2.729.443,97 68.931,48 0,00 0,00 2.798.375,45
Breitband 2.437,39 4.121,93 -248,33 0,00 6.807,65
8.946.346,79 95.912,92 -5.653,71 0,00 9.047.913,42
2. Grundstücke mit Wohnbauten
Gemeinsame Anlagen 131.954,37 3.182,63 0,00 0,00 135.137,00
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
Wasserversorgung 484,71 0,00 0,00 0,00 484,71
Parkhaus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gemeinsame Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
484,71 0,00 0,00 0,00 484,71
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen
Gasversorgung 1.475.590,36 26.400,10 0,00 0,00 1.501.990,46
Wasserversorgung 296.326,72 4.470,91 0,00 0,00 300.797,63
Wärme / Contracting 2.458.471,14 86.885,22 0,00 0,00 2.545.356,36
Gemeinsame Anlagen 383.526,93 23.605,54 0,00 0,00 407.132,47
Breitband 12.501,83 6.000,88 0,00 0,00 18.502,71
4.626.416,98 147.362,65 0,00 0,00 4.773.779,63
5. Verteilungsanlagen
Gasversorgung 23.236.280,76 618.198,69 43.600,29 0,00 23.810.879,16
Wasserversorgung 19.078.216,63 748.106,34 70.695,36 0,00 19.755.627,61
Wärmeversorgung 104.658,12 63.789,59 0,00 0,00 168.447,71
Breitband 30.650,93 33.782,99 248,33 0,00 64.185,59
(Anpassung BP 1983) 8.578,05 -4.925,40 0,00 0,00 3.652,65
42.458.384,49 1.458.952,21 114.543,98 0,00 43.802.792,72
6. Gleisanlagen 372.097,27 0,00 0,00 0,00 372.097,27
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Gasversorgung 80.406,34 8.599,05 0,00 0,00 89.005,39
Wasserversorgung 770.017,20 18.938,56 0,00 0,00 788.955,76
Parkhaus 132.324,40 6.527,89 0,00 0,00 138.852,29
Gemeinsame Anlagen 887.136,51 54.366,83 24.304,59 0,00 917.198,75
1.869.884,45 88.432,33 24.304,59 0,00 1.934.012,19
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Gasversorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasserversorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gemeinsame Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Wärme / Contracting 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Breitband 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II 58.405.569,06 1.793.842,74 133.194,86 0,00 60.066.216,94
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagenvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 2.931,40 0,00 94,63 0,00 2.836,77
Summe III 2.931,40 0,00 94,63 0,00 2.836,77
Anlagevermögen gesamt 59.576.273,74 1.821.256,13 134.353,59 0,00 61.263.176,28
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2023
EUR
Stand am 31.12.2022
EUR
Durchschnittlicher Abschreibungssatz v. H. Durchschnittlicher Restbuchwert v. H.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gasversorgung 0,00 2.806,74 1,17 0,00
Wasserversorgung 21.116,66 27.149,99 1,33 4,64
Gemeinsame Anlagen 45.874,23 53.099,55 3,28 8,10
Summe I 66.990,89 83.056,28 2,17 5,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Gasversorgung 25.258,33 25.258,33 0,00 82,37
Wasserversorgung 45.973,26 61.297,68 1,64 4,93
Parkhaus 631,60 961,13 0,01 0,01
Wärmeversorgung 285.891,99 293.097,55 2,35 93,05
Gemeinsame Anlagen 1.274.800,36 1.343.731,84 1,69 31,30
Breitband 104.223,59 41.432,00 3,71 93,87
1.736.779,13 1.765.778,53 0,89 16,10
2. Grundstücke mit Wohnbauten
Gemeinsame Anlagen 75.191,61 78.374,24 1,51 35,75
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
Wasserversorgung 17.150,77 17.150,77 0,00 97,25
Parkhaus 261.433,76 261.433,76 0,00 100,00
Gemeinsame Anlagen 29.126,25 29.126,25 0,00 100,00
307.710,78 307.710,78 0,00 99,84
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen
Gasversorgung 302.116,66 328.516,76 1,46 16,75
Wasserversorgung 80.663,65 79.792,24 1,17 21,15
Wärme / Contracting 933.983,44 995.525,11 2,50 26,84
Gemeinsame Anlagen 192.330,00 215.935,54 3,94 32,08
Breitband 41.506,11 47.506,99 10,00 69,17
1.550.599,86 1.667.276,64 2,33 24,52
5. Verteilungsanlagen
Gasversorgung 11.791.114,01 11.882.427,17 1,74 33,12
Wasserversorgung 19.302.047,81 17.932.296,46 1,92 49,42
Wärmeversorgung 898.600,20 831.359,08 5,98 84,21
Breitband 663.850,54 335.646,70 4,64 91,18
(Anpassung BP 1983) -3.652,65 -8.578,05
32.651.959,91 30.973.151,36 1,91 42,71
6. Gleisanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Gasversorgung 33.053,63 33.304,22 7,04 27,08
Wasserversorgung 205.613,31 213.230,67 1,90 20,67
Parkhaus 11.610,09 18.137,98 4,34 7,72
Gemeinsame Anlagen 310.785,46 253.241,03 4,43 25,31
561.062,49 517.913,90 3,54 22,49
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Gasversorgung 0,00 167.067,09 0,00 100,00
Wasserversorgung 412.704,81 433.316,80 0,00 100,00
Gemeinsame Anlagen 15.903,38 190.389,79 0,00 100,00
Wärme / Contracting 10.237,60 76.674,72 0,00 100,00
Breitband 19.005,38 136.165,58 0,00 100,00
457.851,17 1.003.613,98 0,00 100,00
Summe II 37.341.154,95 36.313.819,43 1,84 38,34
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagenvermögens 51,13 51,13 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 3.579,23 3.700,60 0,00 55,79
Summe III 3.630,36 3.751,73 0,00 3,23
Anlagevermögen gesamt 37.411.776,20 36.400.627,44 1,85 37,91

Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr.

Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:

Position Anfangsbestand
Zugänge
Abgänge
Endstand
Stammkapital: 4.253.948,45 0 0 4.253.948,45
Allgemeine Rücklage: 14.870.621,47 225.132,26 0 15.095.753,73
Zweckgebundene Rücklage: 112.433,08 0 0 112.433,08
Jahresgewinn: 640.932,67 697.393,13 640.932,67 697.393,13
Gesamt: 19.877.935,67 922.525,39 640.932,67 20.159.528,39

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellung CO 2 -Zertifikate (T€ 767), Sonstiges T€ 1.631 (davon Verwaltungskostenbeitrag T€ 391, Rückbau Heizwerk T€ 500, Rückbauverpflichtung Gasnetz T€ 355 und energiewirtschaftliche Risiken T€ 355) Personalkosten für Urlaubs- und Überstundenansprüche (T€ 199), absatzwirtschaftliche Risiken (T€ 125) Regulierungskonto (T€ 90), sowie Rückstellungen für Prüfungs-, Jahresabschluss- und Beratungskosten (T€ 74).

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß §§ 268 Abs. 5 Satz 1 und 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht:

Restlaufzeiten Sicherungen
Verbindlichkeiten Gesamt
T €
bis 1 Jahr
T €
zwischen einem und bis 5 Jahre
T €
über 5 Jahre
T €
Art
gegenüber Kreditinstituten 7.880 424 1.773 5.683 -
(i.V.) 8.297 417 1.771 6.109 -
aus Lieferungen und Leistungen 1390 1.391 0 0 -
(i.V.) 1.458 1.458 0 0 -
gegenüber der Gemeinde / anderen Eigenbetrieben 1.377 1.377 0 0 -
(i.V.) 1.291 1.291 0 0 -
Sonstige Verbindlichkeiten 2.569 2.569 0 0 -
(i.V.) 4.776 4.776 0 0 -
Summen 13.217 5.761 1.773 5.683 -
(i.V.) 15.822 7.942 1.771 6.109 -

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

T€ T€
Erlöse aus der Gasabgabe 12.617
abzüglich Energiesteuer -777 11.840
Erlöse aus Wasserabgabe 3.907
Erlöse Wärmeversorgung 190
Erlöse Parkhaus 197
16.134
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 0
Nebengeschäftserlöse 2.212
18.346

Die Energiesteuer, welche von den Kunden einbehalten und abgeführt wurde, wird offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen überwiegend T€ 257 aus Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, T€ 30 aus Verminderung EWB, T€ 20 Einnahmen aus Inkasso sowie T€ 23 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand in Höhe von T€ 9.404 setzt sich insbesondere zusammen aus Bezugskosten Gas und Wasser (T€ 4.195), Bezugskosten für CO 2 -Zertifikate (T€ 767) Netzentgelten (T€ 938), Aufwendungen für bezogene Leistungen (T€ 1.732) sowie einer Rückstellung für den Rückbau des Heizwerkes (T€ 250).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere mit T€ 435 (Vorjahr T€ 419) Dienstleistungs- und Beratungskosten, mit T€ 439 (Vorjahr T€ 439) laufende Konzessionsabgaben, mit T€ 105T€ (Vj T€ 250) eine Rückstellung für energiewirtschaftliche Risiken, mit T€ 107 (Vorjahr T€ 140) den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt sowie mit T€ 42 (Vorjahr T€ 99) Forderungsausfälle.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind für das Jahr 2023 in Höhe von T€ 599 (T€ 281 Gewerbesteuer, T€ 301 Körperschaftsteuer sowie T€ 17 Solidaritätszuschlag) angefallen. Für das Vorjahr erfolgte eine Nachzahlung für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 11T€.

D. Sonstige Angaben

1. Konzessionsabgabe

Im Berichtsjahr konnte die preisrechtlich und steuerrechtlich höchstzulässige Konzessionsabgabe in den Bereichen Gas und Wasser in voller Höhe an die Stadt Friedberg (Hessen) gezahlt werden.

2. Zahl der Arbeitnehmer

Der Jahresdurchschnitt des Personalbestandes gem. § 267 Abs. 5 HGB stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
Angestellte 23,25 20,0
Arbeiter 13,50 14,0
Auszubildende 0 0

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Eigenbetrieb hat mehrere Leasing- und Mietverträge für Betriebsfahrzeuge und Büromaschinen abgeschlossen. Hieraus besteht zum 31. Dezember 2023 eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von T€ 356 (VJ: T€ 215). Aufgrund des Gasbezugsvertrages wurden zum Jahresende Gasmengen im Wert von T€ 24.895 (VJ: T€ 19.688) für Zeiträume nach dem 31.12.2023 zu Börsenpreisen verbindlich geordert.

4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Das für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigte Gesamthonorar des Abschlussprüfers entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:

a) Abschlussprüfungsleistungen T€ 12,9
b) Andere Bestätigungsleistungen T€ 0,0
c) Steuerberatungsleistungen T€ 0,0
d) Sonstige Leistungen T€ 0,0

5. Angaben zu latenten Steuern

Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern, die aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in der Handels- bzw. Steuerbilanz im Bereich der sonstigen Rückstellungen entstanden, wurde gem. § 274 Abs. 1 S.2 HBG verzichtet.

6. Betriebskommission und Betriebsleitung

a. Betriebskommission

aa. vom Magistrat

Bürgermeister Dirk Antkowiak Informatiker (Vorsitzender)
Erste Stadträtin Marion Götz Dipl.-VerwW
Stadtrat Siegfried Köppl Kaufmann

Herr Dirk Antkowiak ist wohnhaft in Friedberg-Dorheim. Frau Marion Götz wohnt in Friedberg-Kernstadt. Herr Siegfried Köppl ist wohnhaft in Friedberg-Kernstadt.

ab. von der Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordneter Gunther Best
Steuerfachangestellter Stadtverordneter Matthias Ertl
Maler- und Lackierermeister Stadtverordneter Christof Haub Betriebswirt (VWA) bis 16.01.2023
Stadtverordneter Ulrich Hausner Finanzwirt
Stadtverordneter Philipp Götz Beamter ab 01.01.2023
Stadtverordneter Pascal Miller Projektmanager
Stadtverordneter Axel Pabst Schreiner
Stadtverordnete Marina Pfannmüller MTRA (Fach-Radiologie-Technologin)
Stadtverordneter Bernd Stiller Informatiker
Stadtverordneter Sven Weiberg Informatiker

Frau Martina Pfannmüller und die Herren Bernd Stiller, Matthias Ertl, Philipp Götz, Pascal Miller, Sven Weiberg sind wohnhaft in Friedberg-Kernstadt. Herr Gunther Best ist wohnhaft in Friedberg-Bruchenbrücken. Herr Ulrich Hausner ist wohnhaft in Friedberg-Bauernheim und Herr Axel Pabst ist wohnhaft in Friedberg-Dorheim.

ac. wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Einwohner

Dr. Martin Saltzwedel Business Analyst Andreas Scheunert Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer
Dr. Markus Schmidt Dipl.-Volkswirt/Dr. rer pol.

Die Herren Dr. Martin Saltzwedel, Andreas Scheunert und Dr. Markus Schmidt sind wohnhaft in Friedberg-Kernstadt.

ad. vom Personalrat

Hartmut Bürger Mitarb. Bauhof/Landwirt
Antje Schmidt Erzieherin

Herr Hartmut Bürger ist wohnhaft in Friedberg-Dorheim. Frau Antje Schmidt ist wohnhaft in Friedberg-Kernstadt.

b. Betriebsleitung

Klaus Detlef Ihl, Dipl.-Ingenieur Betriebsleiter bis 31.12.2023

Volker Knuhr, Dipl.-Kaufmann Betriebsleiter ab 01.01.2024

7. Betriebskommission und Betriebsleitung

Die Bezüge der Betriebsleitung werden gem. § 286 Abs. 4 HGB nicht im Anhang angegeben.

Die Bezüge der Betriebskommission (Aufwandsentschädigung) beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 1 (Vorjahr T€ 2).

Über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 in Höhe von € 697.393,13 entscheidet die Betriebskommission auf ihrer Sitzung am 08.10.2024.

 

Friedberg, den 30. Juni 2024

Knuhr, Betriebsleiter

Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Stadtwerke Friedberg

Bilanz gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Gas Netz 31.12.2023
EUR
Gas Netz 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.957,37 27.368,10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 579.854,15 646.805,54
2. Grundstücke mit Wohnbauten 32.711,75 36.252,24
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 12.671,24 13.472,43
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 385.788,91 428.398,39
5. Verteilungsanlagen 11.791.114,01 11.882.427,14
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 168.259,36 150.441,62
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.918,69 255.132,46
12.977.318,11 13.412.929,84
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 737,29 883,01
737,29 883,01
12.998.012,77 13.441.180,95
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 268.408,45 298.806,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 725.396,91 571.302,16
2. Forderungen an die Stadt 4.938,58 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 27.967,12 305.295,15
758.302,62 876.597,31
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 90.323,58 266.477,00
1.117.034,64 1.441.880,64
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 6.685,30 8.328,40
Aktiver Kapitalausgleich
14.121.732,71 14.891.389,99

Passivseite

Gas Netz 31.12.2023
EUR
Gas Netz 31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 1.427.377,12 1.514.221,96
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 5.090.846,51 5.292.121,68
2. Zweckgebundene Rücklage 37.725,99 40.021,32
III. Gewinn
Gewinnvortrag 0,00 0,00
Zuführung allgemeine Rücklage
Gewinnabführung
Jahresgewinn (Vorjahr: Verlust) 465.808,35 431.246,45
7.021.757,97 7.277.611,42
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.643.168,43 1.708.185,21
C. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 0,00
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 653.235,21 378.947,36
653.235,21 378.947,36
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.099.254,09 3.274.146,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 178.718,09 (Vorjahr EUR 174.892,60)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 95.714,16 153.914,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 95.532,83 (Vorjahr EUR 153.913,25)
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 150.241,82 178.145,77
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 149.521,60 (Vorjahr EUR 178.138,66)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 327.309,90 607.140,58
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 326.879,52 (Vorjahr EUR 378.297,34)
3.672.519,97 4.213.347,79
F. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Passiver Kapitalausgleich 1.131.051,14 1.313.298,21
14.121.732,71 14.891.389,99

Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Stadtwerke Friedberg

Gas Netz 2023 Gas Netz 2022
1. Umsatzerlöse 1.381.220,07 1.476.353,45
abzüglich:
Erdgassteuer 0,00 0,00
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.334,35 40.205,24
3. Sonstige betriebliche Erträge 84.149,39 87.936,10
4. Erträge aus Lieferungen an andere Betriebszweige 2.402.255,37 1.862.063,24
3.870.959,17 3.466.558,03
5 . Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, 372.832,97 410.800,36
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 539.513,54 206.813,62
912.346,50 617.613,98
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.152.910,68 1.064.066,08
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
1.152.910,68 1.064.066,08
Zwischenergebnis 1.805.701,99 1.784.877,97
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 729.379, 740.400,01
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 22 432.890,18 445.201,22
9. Aufwendungen aus Lieferungen an andere Betriebszweige 2.967,30 4.191,14
1.165.236,70 1.189.792,38
Zwischenergebnis 640.465,29 595.085,59
10. Erträge aus Wertpapiere Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 19,72 22,92
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 434,22 407,18
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 63.967,68 68.700,38
-63.513,74 -68.270,27
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 107.728,88 92.030,53
14. Ergebnis nach Steuern 469.222,67 434.784,79
15. Sonstige Steuern 3.414,32 3.538,34
16. Jahresgewinn 465.808,35 431.246,45

A. Allgemeine Angaben

Die Aufteilung der Aktiv- und Passivposten erfolgte weitestgehend direkt über die jeweiligen Sachverhalte. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln (Umsatzschlüssel, Aufwandsschlüssel, Personalschlüssel).

Die Abschreibung erfolgt wie im Anhang angegeben nach den gleichen Vorgaben wie für den gesamten Eigenbetrieb. Hierbei wurden die Vermögensgegenstände über Kostenstellen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugerechnet.

Der Ausgleich zwischen den Bereichen erfolgt über aktiven und passiven Kapitalausgleich zwischen den einzelnen Tätigkeiten.

Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge erfolgte über die eingerichtete Kostenstellenrechnung weitestgehend direkt auf den einzelnen Kostenstellen. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln (Umsatzschlüssel, Aufwandsschlüssel, Personalschlüssel).

B. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das ausgewiesene Anlagevermögen ist weitestgehend direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Gemeinsame Anlagen wurden anteilig den Tätigkeiten zugerechnet. Die Entwicklung des Anlagevermögens als Summe der direkten und anteilig zugerechneten Vermögensgegenstände ist aus beigefügtem Anlagespiegel ersichtlich.

Vorräte

Die Lagerbestände wurden weitestgehend direkt zugerechnet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen im Wesentlichen Offene-Posten-Listen und Saldenlisten der einzelnen Tätigkeiten zu Grunde.

Im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt soweit möglich eine direkte Zuordnung. Steuererstattungsansprüche wurden über Schlüssel verteilt. Die Restlaufzeiten der Forderungen liegen grundsätzlich unter einem Jahr.

Liquide Mittel

Die Aufteilung der liquiden Mittel erfolgt nach dem Umsatzschlüssel.

Eigenkapital

Die Aufteilung des Eigenkapitals erfolgte unter Berücksichtigung eines Restbuchwertschlüssels.

Ertrags- und Investitionszuschüsse

Empfangene Ertragszuschüsse sind dem Netzbereich direkt zugeordnet.

Rückstellungen

Die Zuordnung der Rückstellungen sowie deren Fortschreibung erfolgte weitestgehend direkt.

Verbindlichkeiten

Die Aufteilung der Verbindlichkeiten erfolgte weitestgehend direkt unter Berücksichtigung der jeweiligen Offene-Posten und Saldenlisten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind anteilig dem Netzbereich zugeordnet.

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem folgendem Verbindlichkeitsspiegel:

Restlaufzeiten Sicherungen
Verbindlichkeiten Gesamt
T €
bis 1 Jahr
T €
zwischen einem und bis 5 Jahre
T €
über 5 Jahre
T €
Art
gegenüber Kreditinstituten 3.099 195 739 2.182 -
(i.V.) 3.274 175 739 2.360 -
aus Lieferungen und Leistungen 96 96 0 0 -
(i.V.) 154 154 0 0 -
gegenüber der Gemeinde / anderen Eigenbetrieben 150 150 0 0 -
(i.V.) 178 178 0 0 -
Sonstige Verbindlichkeiten 327 327 0 0 -
(i.V.) 607 607 0 0 -
Summen 3.671 751 739 2.182 -
(i.V.) 4.213 1.114 739 2.360 -

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

Die Zuordnung der Erlöse erfolgte auf Basis von Auswertungen aus der Verbrauchsabrechnung. Die Erlöse mit Dritten sind unter den Umsatzerlösen, die Erlöse gegenüber dem assoziierten Vertrieb aus Erträgen aus Lieferungen an andere Betriebszweige ausgewiesen. Die übrigen Erlöse und Erträge wurden gemäß Ihrer Entstehung und dem bilanziellen Ausweis zugeordnet.

Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufteilung der Aufwendungen erfolgte unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung zu den Kostenstellen. Wesentliche Positionen, die nicht direkt zuordenbar waren, wurden mit sachgerechten Schlüsseln zwischen den Tätigkeiten aufgeteilt (Allgemeinschlüssel, Umsatzschlüssel, Personalschlüssel).

Zinsergebnis

Die Zinsaufwendungen für Darlehen wurden direkt aus den zugeordneten Darlehen ermittelt.

 

Friedberg, den 30. Juni 2024

Knuhr, Betriebslleiter

Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) Gas Netz per 31.12.2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand am 01.01.2023
EUR
Zugänge/ Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Summe I 481.726,03 4.936,89 462,93 0,00 486.200,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1.797.274,06 0,00 0,00 5.405,38 1.802.679,44
2. Grundstücke mit Wohnbauten 91.502,46 0,00 0,00 0,00 91.502,46
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 12.671,24 0,00 0,00 0,00 12.671,24
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 2.064.900,41 0,00 0,00 0,00 2.064.900,41
5. Verteilungsanlagen 35.118.707,93 395.874,26 38.194,91 125.605,89 35.601.993,17
6. Gleisanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 609.826,38 57.034,91 10.573,60 0,00 656.287,69
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 249.895,26 -29.137,14 0,00 -213.839,44 6.918,68
Summe II 39.944.777,74 423.772,03 48.768,51 -82.828,17 40.236.953,09
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 1.366,13 0,00 44,49 0,00 1.321,64
Summe III 1.366,13 0,00 44,49 0,00 1.321,64
Anlagevermögen gesamt 40.427.869,91 428.708,92 49.275,94 -82.828,17 40.724.474,73

Durch Änderung der Schlüsselungsgrößen der gemeinsamen Anlagen zum 01. Januar 2023 ergeben sich Schlüsselungsdifferenzen zum 31.12.2022. Diese Differenzen sind in der Spalte Überleitung dargestellt.

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2023
EUR
Zugänge/ Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Summe I 455.818,59 10.886,97 462,93 0,00 466.242,63
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1.187.431,59 29.988,31 -5.405,39 0,00 1.222.825,29
2. Grundstücke mit Wohnbauten 57.406,12 1.384,60 0,00 0,00 58.790,72
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1.642.441,91 36.669,57 0,00 0,00 1.679.111,48
5. Verteilungsanlagen 23.236.280,76 618.198,69 43.600,29 0,00 23.810.879,16
6. Gleisanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 466.350,85 32.251,08 10.573,59 0,00 488.028,34
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II 26.589.911,23 718.492,25 48.768,49 0,00 27.259.634,99
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 603,84 0,00 19,49 0,00 584,35
Summe III 603,84 0,00 19,49 0,00 584,35
Anlagevermögen gesamt 27.046.333,66 729.379,23 49.250,92 0,00 27.726.461,97
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2023
EUR
Stand am 01.01.2023
EUR
Überleitung 01.01.2023
EUR
Stand am 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Summe I 19.957,37 25.907,45 -1.460,65 27.368,10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 579.854,16 609.842,47 -36.963,07 646.805,54
2. Grundstücke mit Wohnbauten 32.711,76 34.096,34 -2.155,90 36.252,24
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 12.671,24 12.671,24 -801,19 13.472,43
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 385.788,91 422.458,50 -5.939,90 428.398,39
5. Verteilungsanlagen 11.791.113,98 11.882.427,17 0,03 11.882.427,14
6. Gleisanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 168.259,36 143.475,53 -6.966,09 150.441,62
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.918,69 249.895,26 -5.237,20 255.132,46
Summe II 12.977.318,11 13.354.866,50 -58.063,32 13.412.929,84
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 737,29 762,29 -120,66 882,95
Summe III 737,29 762,29 -120,66 882,95
Anlagevermögen gesamt 12.998.012,77 13.381.536,24 -59.644,63 13.441.180,88

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Eigenbetrieb Stadtwerke Friedberg (Hessen), Friedberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetrieb Stadtwerke Friedberg (Hessen), Friedberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Eigenbetrieb Stadtwerke Friedberg (Hessen) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Eigenbetriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 27 Abs. 2 EigBGes Hessen in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Eigenbetriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie des § 27 Abs. 2 EigBGes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den Vorschriften des § 27 Abs. 2 EigBGes Hessen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet hat.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Bielefeld, den 11. September 2024

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Cebulla, Wirtschaftsprüfer

Heidbrink, Wirtschaftsprüfer

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 12.12.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.