JLH
Metallhandelsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
784,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
784,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.739.048,77 |
3.912.554,51 |
| I.
Vorräte |
1.456.771,71 |
3.887.281,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
174.506,70 |
281,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.770,36 |
24.991,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.336,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.741.169,53 |
3.912.554,51 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
291.283,66 |
19.145,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.000,00 |
-25.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.854,72 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
272.138,38 |
-5.854,72 |
| B.
Rückstellungen |
132.501,91 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.317.383,96 |
3.889.409,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.317.383,96 |
3.889.409,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.741.169,53 |
3.912.554,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die JLH Metallhandelsgesellschaft mbH hat ihren Sitz
in Düsseldorf und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HR B 92079
eingetragen.
Der Jahresabschluss der JLH Metallhandelsgesellschaft
mbH, zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem [Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände von 3 Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
10. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
11. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
Der Posten Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 5.343,64
(Vorjahr: € 0).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend
€ 1.317.383,96 (Vorjahr:
€ 3.889.409,23).
Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 2 (Vorjahr: 0).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt € 1.490,00 (Vorjahr:
€ 120,00) und setzt sich wie folgt zusammen:
Art der Verpflichtung
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Gesamtbetrag (T€)
|
Miet-, Pacht- und
Leasingverträge
|
€ 1.490,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, den 05.04.2022
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JLH Metallhandelsgesellschaft mbH
Geschäftsführer
Lars Heck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2022 festgestellt.
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