Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 3503
Eingetragen
23.6.1978
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiGlasergewerbeHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
ein Stuckgeschäft.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Martin
seit 13.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christian Martin
91183 Abenberg-Dürrenmungenäu, Schulweg 4
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stuck Martin GmbH

Abenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,50 3,50
I. Sachanlagen 3,50 3,50
B. Umlaufvermögen 17.484,89 22.215,05
I. Vorräte 2.729,44 2.652,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.635,64 19.541,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 119,81 21,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 294,50 1.053,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 17.782,89 23.271,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.124,68 14.817,95
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 10.746,64 17.369,64
III. Jahresfehlbetrag 3.693,27 -6.623,00
B. Rückstellungen 2.024,59 2.211,97
C. Verbindlichkeiten 4.633,62 6.241,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 17.782,89 23.271,66

Anhang


zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
Stuck Martin GmbH
  
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur Offenlegung

Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer "kleinen" Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss ist nach den Vorschriften des § 238 sowie der §§ 264 ff HGB aufzustellen.

Die Gliederung der Bilanz, des Anlagennachweises und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften nach §§ 266, 268 Abs. 2 und 275 Abs. 2 HGB.

Für die Offenlegung werden die Erleichterungsregelungen für "kleine Kapitalgesellschaften" gem. § 288 i.V.m. § 326 HGB angewandt.
  
2. Angaben zu Einzelposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bewertung der Vermögensgegenstände wurde nach den Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB, unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, gemäß §§ 265 bis 283 HGB, vorgenommen.

Der Ansatz der Zugänge zu den Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein neidrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken durch Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet und in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden nach gesetzlicher Vorgabe die voraussichtlichen Kostensteigerungen sowei eine Abzinsung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bwertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
  
3. Weitere Angaben

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Christian Martin bestellt.

Zum 31. Dezember des Berichtsjahres bestanden im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG  folgende Forderungen der Gesellschaft an Ihre Gesellschafter:

Christian Martin EUR 1.402,72

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.

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