Gifa GmbH
57mGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Wiesböck seit 30.5.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Andreas Wiesböck seit 6.9.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ORO Obstverwertung eGRohrdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Registergericht: TraunsteinGenossenschaftsregister 154Bestandteile Jahresüberschuss 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang Bilanz 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
3. Anhangfür kleine GenossenschaftenA. Allgemeine Angaben * Der Jahresabschluss 2023 der
wurde nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. In der Gliederung der Bilanz ergeben sich keine Veränderungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres und des Vorjahres erfolgte gemäß § 275 Abs. 2 HGB n.F. i.V.m. Art 75 EGHGB. Es liegt eine rechnerische Überschuldung vor. Der Vorstand geht, gestützt auf der vorliegenden Fortschreibung der Fortführungsprognose 2024 vom 04.04.2024 der Firma causult Unternehmensberatung GmbH, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung bisher unter dem Rohergebnis ausgewiesenen Reinigungskosten wurden in die Position Sonstige betriebliche Aufwendungen umgegliedert. Der Ausweis für die Vorjahresbeträge wurde entsprechend angepasst. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden * Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungskosten und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 250,00 Euro sind im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt worden. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro betragen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen und fertigen Eigenprodukte sind mit den Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die kurzfristigen Warenforderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Geschäftsguthaben sind mit dem Nennwert angesetzt und die Geschäftsanteile sind voll eingezahlt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Projected Unit Credit Methode durchgeführt. Der Berechnung wurde ein Zinssatz von 1,82 % zu Grunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechend dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre ergibt. Für Rentensteigerungen wurde jährlich 1% berücksichtigt. Als Sterbetafel wurde Heubeck RT 2018.G zu Grunde gelegt. Der Bewertungsunterschied im Vergleich zur bisherigen Ermittlung mit einem Rechnungszinssatz auf Basis der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 357 €. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem. $ 253 Abs. 6 HGB Sonstige Rückstellungen wurden für ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden die erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert * Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Entwicklung des Anlagevermögens Die Genossenschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung nach § 247a HGB Gebrauch gemacht und von der Aufstellung eines Anlagegitters Abstand genommen. D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. BILANZ Zusätzliche Angaben, wenn wegen besonderer Umstände der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt: * Die Genossenschaft besitzt folgende Kapitalanteile in Höhe von mindestens 20% an anderen Unternehmen: GIFA GmbH mit 100% des Unternehmenskapitals. Die Gesellschaft wurde am 16.11.2010 in das Handelsregister eingetragen. Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt 5.949,71 €. 2022 wurde ein Verlust in Höhe von 523,50 € erwirtschaftet. Ein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der GIFA GmbH wurde noch nicht aufgestellt. Das bei der Genossenschaft bilanzierte Stammkapital der GIFA GmbH in Höhe von 50.000 € wurde unverändert beibehalten.
* In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von 1.547 € enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind. * Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten enthalten. * Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
* Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (Grundschuld) € 701.527 gesichert. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten sind 300.000 € durch eine nachrangige Grundschuld gesichert. * Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten: 66.500 € (Bürgschaft) für die Tochtergesellschaft GIFA GmbH. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG • Im Rohertrag sind 7.800,00 € Mieterträge von der Tochtergesellschaft GIFA GmbH enthalten. • In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind - so weit nicht vorstehend erläutert - folgende außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen enthalten: Das Rohergebnis des Vorjahres enthält Gewinne aus dem Verkauf zweier nur teilweise betriebsnotwendigen Grundstücke in Höhe von 1.079.386 Euro. Die Zinserträge enthalten 0 € aus der Abzinsung, die Zinsaufwendungen 1.529 € aus der Aufzinsung. Die Aufwendungen zur Altersversorgung belaufen sich auf 28.014,21 € (Vorjahr: 15.896,93 €), davon stellen 6.390 € periodenfremden Aufwand dar. (Vorjahr 0 €) E. Sonstige Angaben • Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurde durchschnittlich 1 Auszubildender beschäftigt. • Mitgliederbewegung
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes:
• Mitglieder des Vorstands (Vor- und Zuname):
• Mitglieder des Aufsichtsrats (Vor- und Zuname):
• Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an
A. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag unter Hineinziehung des Verlustvortrags, insgesamt Bilanzverlust, wie folgt zu decken:
Rohrdorf, den 29.04.2024 ORO OBSTVERWERTUNG EG Der Vorstand: Joachim Wiesböck Andreas Wiesböck Christian Praxl Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 03.06.2024 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. B. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Deckung des Jahresfehlbetrages geprüft, in Ordnung befunden und befürwortet den Vorschlag des Vorstands. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.
Rohrdorf, den 29.04.2024 Anton Frey, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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