Vierbaum-Miceli GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.308,00 |
43.800,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.308,00 |
33.800,00 |
| II.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
170.785,52 |
211.147,68 |
| I.
Vorräte |
74.467,53 |
166.280,27 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
354.031,59 |
775.300,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.677,29 |
33.676,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.640,70 |
11.190,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
174,55 |
436,44 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.245,33 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.513,40 |
255.384,12 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.595,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
4.969,37 |
6.943,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.840,55 |
-1.974,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.245,33 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
199.513,40 |
224.788,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
97.569,41 |
112.993,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
101.943,99 |
111.795,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.513,40 |
255.384,12 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2017
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Kapital
II. Verbindlichkeitenspiegel
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. §
42, III GmbHG
IV. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9. Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung
der Arbeitnehmerzahl, der Bilanzsumme und der
Umsatzerlöse eine "kleine" Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtliche
Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00
€ werden im Zugangsjahr 2017 nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Kapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.564,59; die Stammeinlagen sind voll erbracht.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42,
III GmbHG
Die Gesellschaft hatte am 31. Dezember 2017 an
die Gesellschafterin Christina Vierbaum-Micéli eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 61.800,00€.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
Das Darlehen wird vertragsgemäß mit
3% per anno verzinst.
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
Das Körperschaftsteuerguthaben nach §
37 KStG wurde nicht abgezinst.
V. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren
im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
geführt von
Frau Christina Vierbaum-Micéli,
Kauffrau, Moers.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Moers, den 17. November 2018
( Christina Vierbaum-Micéli )
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 101.943,99 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 111.795,27 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Moers, 17.11.2018, gez. Christina
Vierbaum-Micéli
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2018 festgestellt.
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