Regionalbus Oberlausitz GmbH

Paul-Neck-Straße 139, 02625 Bautzen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 5600
Eingetragen
29.5.1992
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Beförderung von Personen und Gütern im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie Durchführung von Linien- und Gelegenheitsverkehr, Kraftfahrzeuginstandsetzungsleistungen und einschlägige Serviceleistungen. Die Gesellschaft kann eigene Werkstätten und Tankstellen betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcel Möhrke
seit 11.6.2026
Geschäftsführer
Björn Albers
seit 11.3.2026
Geschäftsführer
André Jalowy
seit 11.3.2026
Geschäftsführer
Annett Hackl
seit 8.2.2024
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Transdev Group Société AnonymeFRA
74.00%
Landkreis Bautzen
26.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rhenus Veniro GmbH & Co. KG
Germany
3.034.000 €
74.00%
Landkreis Bautzen
Germany
1.066.000 €
26.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Regionalbus Oberlausitz GmbH

Bautzen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Regionalbus Oberlausitz GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Regionalbus Oberlausitz GmbH, Bautzen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regionalbus Oberlausitz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 12. April 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wehner, Wirtschaftsprüfer

Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.803,00 8.863,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.142.204,78 2.181.269,78
(davon Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten € 666.301,00; Vorjahr € 705.366,00)
2. Fahrzeuge für Personenverkehr 13.827.541,00 14.366.558,00
3. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 gehören 26.388,00 31.275,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.255.742,00 1.141.369,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 318.764,04 619.005,75
17.570.639,82 18.339.477,53
17.574.442,82 18.348.340,53
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 491.497,46 483.805,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.841.062,55 2.909.227,26
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 253.601,01 761.495,13
3. Forderungen gegen Gesellschafter 971.937,50 1.945.790,04
4. Sonstige Vermögensgegenstände 361.941,95 225.435,29
3.428.543,01 5.841.947,72
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.866.326,55 6.720.645,89
10.786.367,02 13.046.399,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 121.404,79 241.975,98
28.482.214,63 31.636.715,69

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.100.000,00 4.100.000,00
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 1.010.113,74 1.010.113,74
III. Gewinnvortrag 2.160.882,64 2.393.097,53
IV. Jahresüberschuss (Vorjahr Jahresfehlbetrag) 2.826.607,43 -232.214,89
10.097.603,81 7.270.996,38
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 6.637.621,25 6.459.864,69
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.774,00 14.980,00
2. Steuerrückstellungen 173.760,00 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 711.495,55 790.057,87
900.029,55 805.037,87
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.693.402,00 8.879.798,53
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.013.739,98 2.180.116,23
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.995,18 153.234,44
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 2.523.511,89
5. Sonstige Verbindlichkeiten 987.619,09 3.217.307,28
(davon aus Steuern € 69.165,43; Vorjahr€ 72.533,31)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 26.647,14; Vorjahr € 27.777,21)
10.721.756,25 16.953.968,37
E. Rechnungsabgrenzungsposten 125.203,77 146.848,38
28.482.214,63 31.636.715,69

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Umsatzerlöse 41.842.567,27 44.755.360,77
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.676.173,34 1.589.279,60
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -4.567.246,06 -5.652.987,74
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -18.811.274,59 -22.985.788,04
-23.378.520,65 -28.638.775,78
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -9.590.936,58 -10.046.025,75
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.914.713,42 -2.067.603,82
(davon für Altersversorgung € 318,99; Vorjahr €8.005,71)
-11.505.650,00 -12.113.629,57
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.166.238,19 -2.528.280,30
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.347.581,30 -3.252.673,95
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.114,00 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -71.126,27 -84.096,75
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 858,00; Vorjahr € 741,00)
9. Ergebnis vor Steuern 3.050.738,20 -272.815,98
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -207.068,51 59.531,75
11. Ergebnis nach Steuern 2.843.669,69 -213.284,23
12. Sonstige Steuern -17.062,26 -18.930,66
13. Jahresüberschuss (Vorjahr Jahresfehlbetrag) 2.826.607,43 -232.214,89

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2023

Registergericht Dresden

Handelsregister-Nummer HRB 5600

I. GRUNDLAGEN

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß § 267 Abs. 3 und 4 HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsform- und branchenspezifischen Vorgaben sowie der Transdev-Bilanzierungsrichtlinien.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:

gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern;

gesonderter Ausweis des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf der Passivseite.

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Eingefügte Zwischensumme Ergebnis vor Steuern.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gern. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Darüber hinaus wird die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen beachtet.

Aktiva:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wurde bis zum 31.12.2018 degressiv abgeschrieben. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

Gebäude 33 Jahre

Fahrzeuge für Personenverkehr 9-12 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-15 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnungen getragen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nominalwerten.

Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht nicht ausgeübt.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Unter den Sonderposten werden erhaltene öffentliche Zuschüsse, Zulagen und Investitionsförderungen zur Anschaffung von Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,76 % p. a. (Vorjahr: 1,45 % p. a.) bewertet. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei Löhnen und Gehältern wird eine dynamische Entwicklung von 2,20 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.) angenommen. Weiterhin wird eine dynamische Entwicklung der Renten in Höhe von 2,20 % p. a. (Vorjahr: 2,00 % p. a.) sowie eine Fluktuation wie im Vorjahr in Höhe von 2,0 % p. a. unterstellt.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Rentenähnliche Verpflichtungen werden zum Barwert unter Verwendung eines der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre angesetzt.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen:

Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 356.609,37 € (Vorjahr 219.142,71 €) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr bzw. in Höhe von 5.332,58 € (Vorjahr 6.292,58 €) von über einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.261,04 € (Vorjahr 15.506,40 €) sowie sonstige Forderungen in Höhe von 249.339,97 € (Vorjahr 745.988,73 €).

Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 971.937,50 € (Vorjahr 1.945.790,04 €) ein.

Sonderposten:

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält gewährte öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände.

Rückstellungen:

Die Bildung der sonstigen Rückstellungen erfolgte vor allem für ausstehende Eingangsrechnungen sowie für Verpflichtungen aus dem Personalbereich.

Verbindlichkeiten:

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor.

Restlaufzeiten Restlaufzeiten
Gesamt 31.12.2023
≤ 1 Jahr
> 1 Jahr
davon > 5 Jahre
≤ 1 Jahr 31.12.2022
>1 Jahr 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.693.402,00 1.272.420,00 6.420.982,00 1.913.198,00 1.439.634,53 7.440.164,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.013.739,98 2.013.739,98 0,00 0,00 2.180.116,23 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.995,18 26.995,18 0,00 0,00 153.234,44 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00 2.523.511,89 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 987.619,09 987.619,09 0,00 0,00 3.217.307,28 0,00
10.721.756,25 4.300.774,25 6.420.982,00 1.913.198,00 9.513.804,37 7.440.164,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 31.712,53 €) durch eine Grundschuld und in Höhe von 7.693.402,00 € (Vorjahr 8.848.086,00 €) durch Sicherungsübereignungen von Fahrzeugen gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern schlossen im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 875,34 € sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 2.522.636,55 € ein.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten:

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält bereits erhaltene Zahlungen für Abonnementverkäufe.

Ergebnisverwendungsvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.826.607,43 € für das Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe auszuschütten.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse:

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:

2023
2022
Umsätze ÖPNV 40.544.147,56 43.545.533,49
Handelserlöse 803.890,90 996.676,81
Sonstige Umsatzerlöse 494.528,81 213.150,47
41.842.567,27 44.755.360,77

Sonstige betriebliche Erträge:

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von 707.008,01 € (Vorjahr 926.342,40 €).

Periodenfremde Erträge:

Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 335.600,79 € (Vorjahr 662.810,91 €), die im Wesentlichen aus Schlussrechnungen der Verkehrsverträge im Landkreis Bautzen der Jahre 2021 und 2022 und im Landkreis Görlitz des Jahres 2021 resultieren.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen für Vorperioden in Höhe von 1.068,51 € (Vorjahr 0,00 €) enthalten.

Periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen sowie aus der Auflösung des nicht verbrauchten Teils der Rückstellung für Vorjahre entstanden in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 59.531,75 €).

V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses sind keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

VI. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:

2023 2022
Angestellte 22 24
gewerbliche Mitarbeiter 238 260
Aushilfen 21 23
Summe Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB 281 307
Auszubildende 15 16
Gesamtsumme 296 323

Haftungsverhältnisse:

Zum Bilanzstichtag besteht eine Subsidiärhaftung aus der Übertragung einer Pensionszusage an eine Unterstützungskasse in Höhe von 167.889,00 € (Vorjahr 167.387,00 €). Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der Bonität der Unterstützungskasse nicht gerechnet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

Restlaufzeiten
Gesamt
≤ 1 Jahr
>1 Jahr
davon > 5 Jahre
aus Miet- und Pachtverträgen davon mit verbundenen oder 278.754,76 278.754,76 0,00 0,00
assoziierten Unternehmen 262.852,56 262.852,56 0,00 0,00
aus Leasingverträgen 51.548,72 24.565,80 26.982,92 0,00
330.303,48 303.320,56 26.982,92 0,00

Gesamthonorar des Abschlussprüfers:

Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:

Honorar für
Abschlussprüfungsleistungen 27.370,00
davon aus Vorjahren 270,00
andere Bestätigungsleistungen 1.500,00
Summe 28.870,00

VII. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Transdev GmbH mit Sitz in Berlin, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Transdev GmbH ist beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen und im Unternehmensregister bekannt machen zu lassen.

Den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt die Transdev Group S.A., Paris, Frankreich. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt in Frankreich.

VIII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN

Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an:

Daniel Kunath

Geschäftsführer der Berichtsgesellschaft Moritzburg

Dem Aufsichtsrat der Berichtsgesellschaft gehören an:

Uwe Rößler (bis 30.05.2023)

Vorsitzender

Geschäftsführer der Transdev Verkehr GmbH Hohen Neuendorf

Udo Witschas

Stellvertretender Vorsitzender Landrat Landkreis Bautzen Lohsa

Dr. Tobias Heinemann (bis 31.12.2023)

Geschäftsführer der Transdev GmbH

Berlin

Torsten Mittasch

Mitglied des Kreistages Bautzen Hochkirch

Henrik Behrens (seit 31.05.2023)

Vorsitzender (seit 25.07.2023)

Regionalleiter Südwest der Transdev GmbH

Mainz

Alexander Fischer

Mitglied des Kreistages Bautzen Doberschau-Gaußig

Andre Jalowy (seit 01.01.2024)

Regionalleiter Ost der

Transdev GmbH Dresden

Mirko Sarink

Mitglied des Kreistages Bautzen Bernsdorf

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge erhalten.

 

Bautzen, den 26.03.2024

Regionalbus Oberlausitz GmbH

Daniel Kunath, Geschäftsführer

Lagebericht 2023

A. Grundlagen der Gesellschaft

Die Regionalbus Oberlausitz GmbH (kurz: RBO) mit Sitz in Bautzen betreibt seit 1992 den Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Bautzen. Nach europaweiter Ausschreibung erhielt die RBO Mitte des Jahres 2021 den Zuschlag für die weitere ÖPNV-Leistungserbringung im Landkreis Bautzen. Die Leistung umfasst etwa 12,5 Mio. Fahrplankilometer auf 98 Linien im Regionalverkehr und den Stadtverkehren in Bautzen, Kamenz und Radeberg. Die Liniengenehmigungen gelten vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2031. Bei dem seit 1. Januar 2022 geltenden Verkehrsvertrag im Landkreis Bautzen handelt es sich um einen sogenannten Bruttovertrag, in dem die Fahrgeldeinnahmen an den Aufgabenträger abzuführen sind. Die RBO hat somit weder Risiken noch Chancen aus der Erzielung von Fahrgeldeinnahmen wie im vorangegangenen Verkehrsvertrag.

Weiterhin erbrachte die RBO seit dem 1. Januar 2013 die ÖPNV Leistung (ca. 3,1 Mio. Fahrplankilometer) im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Görlitz. Grundlage für die Erbringung dieser Verkehrsleistungen war ein mit dem Landkreis Görlitz abgeschlossener Bruttoverkehrsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Grundlage für diese Leistungserbringung waren 33 eigene Linienkonzessionen im Überlandverkehr, im Stadtverkehr Weißwasser sowie im Schülerverkehr nach § 43 PBefG. An der europaweiten Ausschreibung dieser Linien, die im 2. Halbjahr 2021 stattfand, hat sich die RBO nicht beteiligt. Der bestehende Verkehrsvertrag wurde regulär zum 31. Dezember 2022 beendet.

Die RBO setzte im Jahr 2023 bei der Leistungserbringung für den Auftrag im Landkreis Bautzen weitere 19 regional ansässige Verkehrsunternehmen ein.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 und dessen Auswirkungen stellen Europa, und in besonderem Maße Deutschland, auch im Jahr 2023 vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Zwar kam Deutschland zunächst noch vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie. Die Energiepreise sind seit Beginn des Krieges sehr stark gestiegen und haben die bereits im Jahr 2021 erhöhte Inflation bis zum dritten Quartal 2023 weiter steigen lassen. Die aktuelle Entwicklung ist angesichts der im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiepreise und des hohen Anteils der energieintensiven Industriezweige an der deutschen Bruttowertschöpfung nicht überraschend. Ein noch tieferer Einbruch konnte durch die umfangreichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung und zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise verhindert werden. 1

Durch das Gegensteuern der Europäischen Zentralbank durch eine rasche Anhebung der Leitzinsen bis auf 4,5 % zum 20. September 2023 tritt nun eine senkende Entwicklung bezogen auf die Inflationserwartungen als auch die wirtschaftliche Entwicklung ein. Erschwerend kommt hinzu, dass die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch nicht vollständig überwunden sind und Lieferkettenstörungen andauern. Zusammen mit spürbaren Fachkräfteengpässen verlangsamt dies die konjunkturelle Entwicklung. 2 Nachdem die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen in etwa stagnierte, nahm die Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2023 ab. Besonders die Investitionen in Bauten und in Ausrüstungen waren deutlich niedriger als im Vorquartal. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % zurück, preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang 0,1 %. 3

1 vgl. Sachverständigenrat: Wachstumsschwäche überwinden - in die Zukunft investieren, Kurzfassung zum Jahresgutachten 2023/24, 8. November 2023
2 Sachverständigenrat: Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten - Kurzfassung, Nr. 1 Jahresgutachten 2022/23, 9. November 2022
3 vgl. Destatis: Bruttoinlandsprodukt (BIP), 4. Quartal 2023, Pressemitteilung Nr. 038 vom 30. Januar 2024

2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im 1. Halbjahr 2023 waren in Deutschland 10 % mehr Fahrgäste im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs als im Vorjahreszeitraum. Im 1. Halbjahr 2022 hatte sich bereits das 9-Euro-Ticket sehr positiv auf die Fahrgastzahlen ausgewirkt, allerdings war das vergünstigte Ticket erst ab 1. Juni 2022 gültig. Trotz des Anstiegs der Fahrgastzahlen im 1. Halbjahr 2023 waren im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen allerdings noch immer 13 % weniger Fahrgäste unterwegs als vor der Corona-Pandemie im 1. Halbjahr 2019. Im 1. Quartal 2023 waren im Linienverkehr mit einem Plus von 18 % deutlich mehr Fahrgäste unterwegs als im 1. Quartal 2022. Ein Grund hierfür dürfte sein, dass die Nutzung von Bussen und Bahnen im 1. Quartal 2022 aufgrund der Corona-Pandemie noch zurückhaltend war. Demgegenüber hatte das 9-Euro-Ti-cket im Juni 2022 zu einem deutlichen Anstieg des Fahrgastaufkommens geführt. Durch diesen Basiseffekt führten die Zuwächse durch das im Mai 2023 eingeführte Deutschland-Ticket zu einem vergleichsweise geringen Plus von 4 % mehr Fahrgästen im 2. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2022. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 waren im 2. Quartal 2023 ebenfalls 4 % mehr Fahrgäste im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, trug das am 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket zum Anstieg des Fahrgastaufkommens auf fast 5,3 Milliarden Fahrgäste bei. 4

Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der 99 % des Linienverkehrs ausmacht, wuchs das Fahrgastaufkommen im 1. Halbjahr 2023 um 10 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Eisenbahnnahverkehr (einschließlich S-Bahnen) stieg die Zahl der Fahrgäste um 14 % auf über 1,2 Milliarden. Auch die Straßenbahnen verzeichneten einen Anstieg um 14 % auf 1,8 Milliarden Fahrgäste. Die derzeit gemeldeten Daten für den Nahverkehr mit Bussen, der für das 1. Halbjahr 2023 lediglich einen Anstieg um 7 % auf fast 2,5 Milliarden Fahrgäste aufweist, bilden möglicherweise den tatsächlichen Zuwachs nicht vollständig ab, da nur wenige Busse über automatisierte Fahrgastzählsysteme (AFZS) verfügen, die besonders zuverlässige Angaben liefern. 5

4 vgl. Destatis: 10 % mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen im 1. Halbjahr 2023, Pressemitteilung Nr. 375 vom 21. September 2023
5 vgl. Destatis: 10 % mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen im 1. Halbjahr 2023, Pressemitteilung Nr. 375 vom 21. September 2023

Die Ministerpräsidentinnen und der Bundeskanzler haben in ihrer Sitzung am 6. November 2023 beschlossen, die restlichen Finanzierungsmittel für das Deutschlandticket, die im Jahr 2023 nicht benötigt werden, aufs nächste Jahr zu übertragen. Damit stehen der Branche im kommenden Jahr zu den bereits vereinbarten drei Milliarden Euro von Bund und Ländern bis zu 700 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um ihre Einnahmeverluste auszugleichen. Eine Nachschusspflicht wie für 2023 wurde jedoch nicht beschlossen. Die Finanzierungslücke ist damit nur zum Teil geschlossen. 6 Aus Sicht der Wettbewerbssituation war das Jahr 2023 von einem unterdurchschnittlichen Vergabevolumen geprägt.

3. Geschäftsverlauf

Der operative ÖPNV-Betrieb der RBO im Landkreis Bautzen war im Jahr 2023 von einer Konsolidierung des Fahrplankonzeptes geprägt, welches im Vorjahr 2022 noch durch zahlreiche wie umfangreiche Fahrplanänderungen einer beständigen Veränderung unterlag.

Herausfordernd waren dafür die Vielzahl an Straßenbaumaßnahmen, die eine teils sehr kurzfristige Anpassung der Fahrpläne erforderlich machte. In der Spitze galten Baustellenfahrpläne auf 37 von 98 Buslinien zeitgleich.

Aus der Erfahrung mit den Krankheitswellen verschiedener Atemwegserkrankungen im Jahr 2022 wurde gemeinsam mit dem Landkreis Bautzen ein Notfallkonzept erarbeitet, welches eine geringfügige Reduzierung von Fahrleistung an neuralgischen Punkten erlaubt, um das Liniennetz in Gänze stabilisieren zu können. Davon musste bei der Grippewelle im März 2023 für 12 Tage und im Dezember für 7 Tage Gebrauch gemacht werden.

Aus dem im Landkreis Görlitz in den Losen Nord und Mitte noch bis Ende 2022 bedienten Verkehrsvertrag fanden im Jahr 2023 noch einige nachlaufende Arbeiten statt. Dazu gehörte der Verkauf von Bussen aus dem Bestand der ehemaligen Standorte Weißwasser und Niesky. Auch fand eine Weiterführung der Abonnements im Schüler- und Auszubildendensegment bis über die Jahresmitte 2023 hinaus statt, um Probleme in den Vertriebssystemen des neuen Betreibers im Sinne der Fahrgäste zu überbrücken.

6 vgl. VDV: Finanzierung des Deutschland-Tickets kurzfristig gesichert, Pressemitteilung vom 7. November 2023

Der Ende Februar 2022 begonnene russisch-ukrainische Konflikt führte zur Verteuerung von Energie- und Treibstoffkosten um etwa 50 % gegenüber dem Vorjahr. Der Preisanstieg milderte sich im Jahr 2023 etwas ab, lag aber im Mittel immer noch etwa 30 % über dem Stand von 2021. Verkehrsunternehmen, Verbünde und Verbände forderten die Aufgabenträger und politischen Entscheidungsträger im Hinblick auf die gestiegenen Energiepreise zu einem Ausgleich auf. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhöhte Regionalisierungsmittel für das Jahr 2022 wurden aufgrund von unverbindlichen Regelungen des Freistaates Sachsen durch den Aufgabenträger bisher nicht an die Regionalbus Oberlausitz GmbH weitergegeben. Für das Jahr 2023 greift eine Preisgleitungsregelung im Verkehrsvertrag, so dass die gegenüber dem Ausschreibungsstand immer noch höheren Dieselkosten anders als Vorjahr, nun für das Jahr 2023 ausgeglichen werden.

Lieferkettenprobleme führten auch im Jahr 2023 zu deutlich längeren Lieferzeiten bzw. unsicheren Lieferterminen bei bestimmten Ersatzteilen, speziell bei Elektronikbauteilen.

Die Leistungserbringung der RBO im ÖPNV erfolgt in zwei Tarifgebieten, im Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) und im Verkehrsverbund Oberelbe (WO). In beiden Verbundgebieten erfolgte im Jahr 2023 eine Erhöhung der Beförderungstarife, im WO ab April 2023, im ZVON ab August 2023.

Im Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Es berechtigt zur Nutzung des Nahverkehrsangebots in Bussen und Bahnen mit deutschlandweiter Gültigkeit. Es kann von allen Verkehrsunternehmen in digitaler Form (Chipkarte oder Handyticket) zum Abgabepreis von 49,00 € je Monat im Abonnement vertrieben werden. Aufgrund des niedrigen Preises im Verhältnis zur räumlichen Gültigkeit verdrängte es im Laufe des Jahres 2023 einen Großteil der Ticketangebote, die im Abgabepreis höher liegen als 49,00€.

Die Einnahmen und die Einnahmeaufteilung für das im August 2019 eingeführte Azubiticket halbierten sich dadurch gegenüber dem Jahr 2022, da der Abgabepreis bei nur verbundweiter Reichweite bei 48,00 €liegt und bei Ergänzung weiterer Verbundräume in Sachsen dann den Preis des Deutschlandtickets von 49,00 € übersteigt.

Da das Deutschlandticket keine Fahrradmitnahme und keine Mitnahme von weiteren Fahrgästen enthält und auch nicht übertragbar ist, wurden Tarifangebote aus ZVON und VVO in einer vergleichbaren Preisspanne dennoch weiter verkauft.

Analog der Preissenkung durch die im Jahr 2022 in den drei Monaten Juni bis August erhältlichen 9-€-Tickets traten auch durch das Deutschlandticket Fahrgeldverluste bei sehr vielen Verkehrsunternehmen ein. Und wie auch im Jahr 2022 sowie in den durch Corona-Maßnahmen eingeschränkten Vorjahren konnte ein Ausgleich eingetretener Fahrgeldverluste über die ÖPNV-Aufgabenträger beantragt werden. Aufgrund des für RBO ab dem 1. Januar 2022 geltenden Bruttoverkehrsvertrages verbleibt der Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen bei dem Landkreis Bautzen.

Ab dem August 2021 wurde sachsenweit ein Bildungsticket für Schüler für 15,00 € pro Monat eingeführt, welches im Jahresabonnement bezogen werden kann. Dieses berechtigt zur Fahrt im gesamten Verbund ohne zeitliche Begrenzung. Für den Landkreis Bautzen gilt darüber hinaus die Besonderheit, dass die Schüler bei Wohnort oder Schulort im Landkreis Bautzen im gesamten Landkreis Bautzen fahren dürfen, unabhängig von den Verbundgrenzen VVO/ZVON. Das Bildungsticket führt aufgrund der Preisfestlegung auf 15 € im Monat zu Rückgängen im kassentechnischen Bereich. Der Rückgang im kassentechnischen Bereich wird vom Freistaat Sachsen mit Zuschüssen ausgeglichen, die über die Aufgabenträger des ÖPNV ausgereicht werden. Die Verteilungsmaßstäbe wurden durch die Verbünde vorgegeben.

Im Dezember 2021 beschloss der Landkreis Bautzen eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2022, in der die Beantragung von Schülerfahrausweisen/Bildungstickets nicht mehr wie bisher über den Landkreis erfolge, sondern die Eltern sich direkt an das in Ihrem Bereich tätige Verkehrsunternehmen wenden sollten. Die Umstellung ist auch noch im Jahr 2023 problembehaftet, sei es durch die teilweise schwierige Nachweisführung der Schulzugehörigkeit der Schüler, sei es durch unstete Zahlungsflüsse des Monatsbetrages von 15,00€.

Die Beförderungszahlen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr weiter an. Aufgrund der Beschulung geflüchteter ukrainischer Kinder stieg die Zahl der Schüler im Landkreis insgesamt an. Daneben setzte sich die Erholung der Fahrgastzahlen wie auch im Laufe des Jahres 2022 schon weiter fort. Die Einführung des Deutschlandtickets führte ebenfalls zu einer erhöhten Nutzung der Busse im Linienverkehr.

Im Bereich sonstige Verkehre konnten gegenüber dem Jahr 2022 ein um über 20 % gestiegener Umsatz erzielt werden. Die durchgeführten sonstigen Verkehre betrafen im Wesentlichen Schienenersatzverkehre für die im Landkreis Bautzen verkehrenden Regionalbahnen sowie für andere Unternehmen der Transdev-Gruppe als auch Shuttleverkehre rund um Veranstaltungen wie dem Forstfest in Kamenz, dem Fanbus Lausitzer Füchse, aber auch bei der Durchführung des Projektes "Kunstbus Oberlausitz".

Im Berichtsjahr wurden zwei neue Standardlinienbusse mit anteiliger Förderung des Freistaates Sachsen sowie neun gebrauchte Standardlinienbusse und ein gebrauchter Gelenkbus beschafft.

Für die Vergütung der Mitarbeiter der RBO kommen aufgrund des Überleitungsvertrages vom 2. Juni 2016 die Tarifverträge der Gruppe Regionalverkehr Sachsen des AVN in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung. Die Tarifverträge der Gruppe Regionalverkehr Sachsen des AVN werden zwischen dem Arbeitgeberverband Nahverkehr e.V. (AVN) und der Gewerkschaft ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, abgeschlossen.

Im Jahr 2021 wurden ein neuer Rahmentarifvertrag und ein neuer Rahmentarifvertrag für Auszubildende verhandelt, die am 1. Januar 2021 in Kraft traten und bis 31. Dezember 2025 gelten. Im Überleitungstarifvertrag vom 2. Juni 2016 sind für das Unternehmen Abweichungen bezüglich der regelmäßigen Arbeitszeit vereinbart.

Der neue Vergütungstarifvertrag trat am 1. September 2021 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023. Dieser beinhaltete für das Jahr 2023 eine durchschnittliche Erhöhung um 2,8 % auf alle Vergütungsgruppen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023. Im Oktober 2023 wurde zudem eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 EUR je vollzeitbeschäftigtem Mitarbeiter ausgezahlt. Diese entspricht bezogen auf ein durchschnittliches Jahresbruttoentgelt etwa 2,9 %.

Im Rahmentarifvertrag ist eine sukzessive Reduzierung der zu leistenden Wochenarbeitszeit verankert, die in drei Stufen vom 1. Januar 2023 mit -0,5 Stunden über den 1. Januar 2024 mit -1 Stunde bis zum 1. Januar 2025 mit -0,5 Stunden die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche auf 38 Stunden pro Woche reduziert. Da in der RBO bereits die 38-Stundenwoche besteht, wird der Tarifvertrag über eine Entgelterhöhung abgebildet. Der Schritt zum 1. Januar 2023 führt daher für die in der RBO beschäftigten Mitarbeiter zu einer Erhöhung der Entlohnung um umgerechnet 1,3 %.

Es gilt weiterhin zwischen den Tarifparteien ein Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Dieser trat am 1. Januar 2018 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Der durchschnittliche Personalbestand im Jahr 2023 betrug 281 Arbeitnehmer (238 gewerbliche Mitarbeiter, 22 Angestellte und 21 Aushilfen). Zudem waren im Jahr 2023 durchschnittlich 15 Auszubildende beschäftigt. Mit Stand 31. Dezember 2023 waren vier Kfz-Mechatroniker, ein Karosseriemechaniker und zehn Berufskraftfahrer in Ausbildung, um den in den nächsten Jahren altersbedingten Abgängen entgegenzuwirken.

Die RBO ist ein bei der Industrie- und Handelskammer eingetragener Ausbildungsbetrieb und damit berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungen der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) durchzuführen. Dazu werden alle Fahrpersonale einmal jährlich nach vorgegebenen Themenfeldern geschult. In der Werkstatt liegt der Qualifizierungsumfang schwerpunktmäßig bei den gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungen. Hinzu kommen Schulungsmaßnahmen, die dem technischen Fortschritt der Fahrzeuge Rechnung tragen.

4. Lage
4.1 Vermögenslage

2023 2022
TEUR % TEUR %
Immaterielle Vermögensgegenstände 4 0,0 9 0,0
Sachanlagen 17.571 61,7 18.339 58,0
Langfristig gebundenes Vermögen 17.574 61,7 18.348 58,0
Vorräte 492 1,7 484 1,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.841 6,5 2.909 9,2
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 254 0,9 762 2,4
Forderungen gegen Gesellschafter 972 3,4 1.946 6,2
Sonstige Vermögensgegenstände 362 1,3 225 0,7
Liquide Mittel 6.866 24,1 6.721 21,2
Rechnungsabgrenzungsposten 121 0,4 242 0,8
Kurzfristig gebundenes Vermögen 10.908 38,3 13.289 42,0
28.482 100,0 31.637 100,0

Die Bilanzsumme sank im abgelaufenen Geschäftsjahr um 10,0 % bzw. 3.155 T€ auf 28.482 T€ (Vorjahr 31.637 T€).

Auf der Aktivseite der Bilanz verringerte sich die Summe der Sachanlagen um 4,2 % bzw. 769 T€ fast ausschließlich durch die planmäßigen nutzungsbedingten Abschreibungen der Fahrzeuge für Personenverkehr.

Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 17,9 % bzw. 2.381 T€ auf 10.908 T€. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich dabei um 1.068 T€, Forderungen gegen Gesellschafter reduzierten sich um 974 T€. Der Rückgang der Forderungen gegen Gesellschafter um 974 T€ auf 972 T€ bei gleichzeitigem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um 2.524 T€ resultiert nahezu ausschließlich aus dem in 2023 erstmals berücksichtigten Anspruch aus Preisgleitung gegenüber dem Aufgabenträger Landkreis Bautzen. Da es sich jeweils um den Gesellschafter Landkreis Bautzen handelt, wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten saldiert und der entsprechende Saldo als Forderung verbucht.

Die liquiden Mittel stiegen geringfügig um 145 T€ zum Vorjahr.

2023 2022
TEUR % TEUR %
Gezeichnetes Kapital 4.100 14,4 4.100 13,0
Gewinnrücklage 1.010 3,5 1.010 3,2
Gewinnvortrag 2.161 7,6 2.393 7,6
Jahresüberschuss (Vorjahr Jahresfehlbetrag) 2.827 9,9 -232 -0,7
Eigenkapital 10.098 35,5 7.271 23,0
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 6.638 23,3 6.460 20,4
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15 0,1 15 0,0
Steuerrückstellungen 174 0,6 0 0,0
Sonstige Rückstellungen 711 2,5 790 2,5
Rückstellungen 900 3,2 805 2,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.693 27,0 8.880 28,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.014 7,1 2.180 6,9
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 27 0,1 153 0,5
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 0,0 2.524 8,0
Sonstige Verbindlichkeiten 988 3,5 3.217 10,2
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 125 0,4 147 0,5
Kurzfristiges Fremdkapital 10.847 38,1 17.101 54,1
28.482 100,0 31.637 100,0

Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital um 38,9 % bzw. 2.827 T€ auf 10.098 T€. Bezogen auf die Bilanzsumme ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 35,5 % (Vorjahr 23,0 %).

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse veränderte sich durch die Fördermittelübertragung von 471 T€ im Zusammenhang mit dem Kauf von 10 geförderten Bussen von der Schwestergesellschaft Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH sowie durch die planmäßige Auflösung des Sonderpostens.

Die Summe der Rückstellungen erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund von Steuerrückstellungen um insgesamt 95 T€.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich durch die planmäßigen Tilgungen um 1.187 T€ auf 7.693 T€.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich im Wesentlichen durch einen Rückgang der Subunternehmerleistungen. Dem Wegfall der Subunternehmerleistungen aus dem Verkehrsvertrag mit dem Landkreis Görlitz stehen in geringerem Umfang die Mehraufwendungen im Gebiet Landkreis Bautzen gegenüber - im Wesentlichen aus Ansprüchen aus der Preisanpassungsregelung ab dem Jahr 2023, sowie der Einsatz von Subunternehmen bei der Erbringung von SEV-Leistungen.

4.2 Finanzlage

Für die Finanzierung des Geschäfts standen im Berichtsjahr ausreichend Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit zur Verfügung.

Der Cashflow gliedert sich wie folgt auf:

2023
TEUR
2022
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.487 4.240
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.155 -497
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.187 -1.685
Veränderung des Finanzmittelfonds 146 2.058
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.721 4.663
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.866 6.721

Der deutliche Rückgang des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beruht im Wesentlichen auf der geltenden Preisanpassungsregelung. Anders als für das Jahr 2022 besteht ab dem Jahr 2023 ein Anspruch auf Preisanpassung, welcher auch im Betriebsergebnis eingeflossen ist, jedoch wird dieser erst im Jahr 2024 zahlungswirksam.

Die Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

4.3 Ertragslage

2023 2022
TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 41.843 100,0 44.755 100,0
Materialaufwand -23.379 -55,9 -28.639 -64,0
Personalaufwand -11.506 -27,5 -12.114 -27,1
Abschreibungen -2.166 -5,2 -2.528 -5,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.347 -8,0 -3.252 -7,3
Betriebsaufwand -40.398 -96,6 -46.533 -104,0
Sonstige betriebliche Erträge 1.676 4,0 1.589 3,6
Betriebsergebnis 3.121 7,4 -189 -0,4
Zinsergebnis -70 -84
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.051 -273
Ertragsteuern -207 60
Ergebnis nach Steuern 2.844 -213
Sonstige Steuern -17 -19
Jahresüberschuss (VJ Jahresfehlbetrag) 2.827 -232

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 2.827 T€ (Vorjahr Jahresfehlbetrag -232 T€) ab und erreicht somit das prognostizierte Ergebnis.

Es wurden Umsatzerlöse in Höhe von 41.843 T€ erwirtschaftet, 2.912 T€ weniger als im Vorjahr. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die Beendigung des Verkehrsvertrages im Landkreis Görlitz zum 31. Dezember 2022. Auf der anderen Seite stehen deutlich höhere ÖPNV-Zuschüsse im Landkreis Bautzen, welche aus dem erstmals ab dem 01. Januar 2023 geltenden Preisanpassungsanspruch zum Basisjahr 2020 resultieren.

Für das Bildungsticket erhielten die Unternehmen über die Aufgabenträger vom Freistaat Sachsen Zuschüsse, die als Harmonisierungs-/Durchtarifierungsverluste vereinnahmt wurden.

Im Berichtsjahr konnten im Vergleich zum Vorjahr mehr sonstige Verkehre durchgeführt werden, welche vorwiegend im Bereich der Schienenersatzverkehrsleistungen lagen.

Der gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkene Materialaufwand beruht zum einen auf der Beendigung des Verkehrsvertrages im Landkreis Görlitz und dem damit verbundenen Wegfall von Aufwendungen sowie zum anderen auf dem niedrigeren Preis für Treibstoff gegenüber dem Vorjahr. Der durchschnittliche Dieselpreis lag im Jahr 2023 bei 1,35 €/l, hingegen im Jahr 2022 bei 1,57 €/L Die Subunternehmerquote im Landkreis Bautzen blieb bezogen auf die Fahrplankilometer konstant bei ca. 52 %.

Der Rückgang im gesamten Personalaufwand begründet sich ebenfalls mit der Beendigung des Verkehrsvertrages im Landkreis Görlitz. Den dadurch reduzierten Aufwendungen stehen jedoch Vergütungstariferhöhungen für alle Mitarbeiter gegenüber, die zum 01. Januar 2023 um 2 % und zum 01. August 2023 um 1,7 % wirksam wurden. Des Weiteren wurde im Oktober 2023 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000, - € je Mitarbeiter, zur Abfederung der gestiegenen Lebenshaltungskosten und als Auftakt zu den am 30. November 2023 beginnenden Tarifverhandlungen, ausgezahlt.

Die Abschreibungen sanken planmäßig um 362 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 95 T€ auf 3.347 T€ und betreffen insbesondere Mehraufwendungen für Versicherungen sowie eine Einzelwertberichtigung für eine über 1 Jahr fällige Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Diese Risikobewertung betrifft eine mit dem Landkreis Görlitz geschlossene Vereinbarung zu Mehraufwendungen im Rahmen der nicht wie geplant umgesetzten Fahrplankonzeptänderung zum 01. Januar 2022 im nördlichen Teil des Landkreises Görlitz, die aufgrund sehr kurzfristiger Absage zu erheblichen Mehraufwendungen in der Rückplanung des bereits umgestellten Betriebskonzeptes geführt hat.

4.4 Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr

Zusammenfassend zeigte sich im Berichtsjahr aus Sicht des gesetzlichen Vertreters eine trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen stabile Entwicklung der Berichtsgesellschaft. Die im Lagebericht 2022 getroffenen Prognosen sind im Wesentlichen eingetreten.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Die RBO verfügt aufgrund der ab dem Jahr 2022 gesicherten Vertragssituation über eine stabile Basis für die Geschäftsentwicklung auch im Jahr 2024. Negative Einflüsse sind bei steigenden Personalaufwendungen zu erwarten, insbesondere aus steigenden Entgelttarifen sowie bei steigenden Subunternehmerentgelten, insbesondere soweit beide eine stärkere Entwicklung erfahren als der Preisgleitungsmechanismus im Verkehrsvertrag kompensiert.

Wesentliche Chancen für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 sieht der gesetzliche Vertreter in der Akquirierung weiterer Aufträge bei sonstigen Busverkehren außerhalb des ÖPNV, sowie der Einbeziehung von weiteren Kunden bei Werkstattdienstleistungen sowie der stetigen Optimierung der Fahr- und Dienstpläne und der Einflussnahme auf alle Erlös- und Aufwandspositionen.

Die Planung für das Jahr 2024 geht bei erhöhten Personal-, Subunternehmer-, und Treibstoffaufwendungen von einem positiven Ergebnis vor Steuern in einem Zielkorridor von 5 % des Umsatzes aus. Der Umsatz wird auf dem Niveau des Jahres 2023 erwartet.

2. Chancen- und Risikobericht

Durch die monatliche Analyse der Plan/Ist-Abweichungen, die durch das regionale Controlling in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung erstellt und an die Transdev GmbH, Berlin, gemeldet werden, ist die Einbettung in das Risikomanagement der Transdev Gruppe gegeben.

In diesem Rahmen werden besonders die Auswirkungen folgender Indikatoren berücksichtigt:

die Entwicklung der Kilometer- und Stundenleistungen,

die Entwicklung des Dieselpreises,

die Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges im Rahmen der Tarifentwicklungen und

die Entwicklung der Krankenquoten.

Im Rahmen des Finanzmanagements werden mögliche Risiken u. a. durch folgende Maßnahmen fortlaufend überwacht, quantifiziert und nach den Unternehmenszielen entsprechend aktiv gesteuert:

Freigabe von Teilbudgets nach sorgfältiger Risiko- und Wirtschaftlichkeitsanalyse, - Kostenreduzierungsmaßnahmen zur Kompensation von Erlösausfällen,

Liquiditätssteuerung ausgehend von der mittelfristigen Unternehmensplanung und aktuellen Hochrechnungen und Abweichungsanalysen des Working Capital.

Der Ende Februar 2022 begonnene russisch-ukrainische Konflikt hat auch weiterhin Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Im Zusammenspiel mit Marktengpässen und erlassenen Sanktionsmaßnahmen haben sich die Energie- und Treibstoffkosten verteuert. Als Gegenmaßnahme zur gestiegenen Inflation hat die Europäische Zentralbank seit dem Herbst 2022 bis zum September 2023 in starkem Maße die Leitzinsen angehoben. Es bestehen Unsicherheiten darüber, wie stark die Konjunktur durch diese zinspolitische Wende abgeschwächt wird. Gleichzeitig ist aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise mit höheren Lohnabschlüssen im Jahr 2024 und damit höheren Personalkosten zu rechnen. Die konjunkturelle Entwicklung kann im globalen Maßstab wiederum einen dämpfenden Einfluss auf die Kraftstoffpreise haben.

Ab dem Jahr 2023 wirken im Verkehrsvertrag die Ausgleichsregelungen für Veränderungen des Dieselpreises wie auch der Personalkosten anhand von veröffentlichten Preisindizes.

Die gestiegenen Ausgaben der Landkreise in Verbindung mit rückläufigem Steueraufkommen könnten dazu führen, dass Linienleistungen aus Einsparungsgründen abbestellt werden. Diesem Szenario der Leistungskürzungen würden Änderungen in der Ausfinanzierung des ÖPNV von Länderseite, verbunden mit Leistungsvorgaben bei der Mittelverwendung entgegentreten. Inwieweit die sich im Jahr 2024 durch Kommunalwahlen im Juni und Landtagswahl im September 2024 neu sortierende Politik hier Prioritäten festlegt, muss beobachtet werden.

Bisheriges Ziel der Bundes- und Landesregierungen ist es, sowohl die Schülerbeförderung zu gewährleisten als auch die Mobilität im ländlichen Raum für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und im Zusammenspiel mit günstigen Ticketangeboten, wie dem Bildungsticket oder dem Deutschlandticket die ÖPNV-Nutzung attraktiv zu gestalten. Damit trägt die ÖPNV-Branche auch einen wichtigen Teil zur Erreichung der CO 2 -Ziele im Verkehrssektor bei.

Ein Fortbestandsrisiko der Gesellschaft besteht nach Ansicht des gesetzlichen Vertreters nicht. Hinweise auf weitere wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben, sind derzeit nicht bekannt.

 

Bautzen, den 26.03.2024

Daniel Kunath, Geschäftsführer

Protokoll zur Gesellschafterversammlung

I. Tag: 02.05.2024

Ort: Regionalbus Oberlausitz GmbH, Paul-Neck-Straße 139, 02625 Bautzen

II. Anwesend:

A. Gesellschafter:

Transdev Verkehr GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henrik Behrens.

60.680 Stimmen

Landkreis Bautzen, vertreten durch den Landrat, Herrn Udo Witschas.

21.320 Stimmen

Beschlussfassung zum Jahresabschlussbericht für das Geschäftsjahr 2023

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2023 wird mit einer Bilanzsumme von 28.482.214,63 EUR festgestellt.

2. Der Lagebericht des Geschäftsführers für den Geschäftsverlauf 2023 wird genehmigt.

3. Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2.826.607,43 EUR wird an die Gesellschafter entsprechend der Beteiligung am Stammkapital ausgeschüttet. Als Ausschüttungsdatum ist wird der 03.06.2024 festgelegt.

 

Herr Henrik Behrens, Transdev Verkehr GmbH Versammlungsleiter

Herr Udo Witschas, Landkreises Bautzen Der Landrat

Herr Daniel Kunath, Regionalbus Oberlausitz GmbH Protokollführer

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