Marienberger
Textilpflege GmbH
Marienberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
376.561,58 |
445.052,83 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
391,00 |
| II.
Sachanlagen |
376.559,58 |
444.661,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
496.911,21 |
499.903,96 |
| I.
Vorräte |
18.194,42 |
11.743,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.317,43 |
207.684,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
259.399,36 |
280.476,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.579,15 |
15.520,50 |
| Summe
Aktiva |
888.051,94 |
960.477,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
293.733,48 |
296.838,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
271.274,32 |
241.420,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.105,43 |
-29.853,64 |
| B.
Rückstellungen |
308.547,40 |
331.921,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
285.771,06 |
331.717,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
122.001,84 |
160.189,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
163.769,22 |
171.528,15 |
| Summe
Passiva |
888.051,94 |
960.477,29 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB
und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Seit dem
01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz umgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen (insbesondere der §§ 274 a, 276,
288, 326, 327 HGB u.a.) bezüglich Inhalt und Form der
Darstellung wurde vollumfänglich Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile
der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale
Einrichtungen des Betriebs.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung saldiert.
Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des
Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven
und des Schlussüberschussanteils ermittelt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der
Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sog. Projected Unit Credit- Methode (PUC-Methode)
erstellen lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 1,82 % p.a.
zugrunde gelegt. Der anzuwendene HGB-Rechnungszins basiert
auf einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10
Jahre (Ausübung des Wahlrechtes).
Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag
zum 31.12.2023 liegt bei 2.303 €. Zudem wurden die
Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.
Zum 1.1.2010 ergab sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen ein Unterschiedbetrag in
Höhe von 9.059 €. Die Gesellschaft entschied sich
bis zum Veranlagungszeitraum 2016 für die Ausübung
des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung
der erforderlichen Zuführung über den längst
möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wurde
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein
Betrag von 604 € den Pensionsrückstellungen
erfolgswirksam zugeführt.
Der Unterschiedsbetrag wurde bereits vollständig
in der Pensionsrückstellung des Jahres 2017
berücksichtigt
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB n. F. werden
Vermögensgegenstände, die ausschließlich zur
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen bestimmt
und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen
sind, als Planvermögen klassifiziert und sind mit den
bestehenden Schulden zu verrechnen. Entsprechend sind die
zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der
Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu
saldieren.
Es sind folgende Posten:
|
Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen (Zeitwert) |
0,00 € |
| Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(Erfüllungsbetrag) |
276.700 € |
Das Tagesgeldkonto bei der Sparkasse wird geführt
zum Zwecke der Pensionszahlung an Herrn Lothar Franz und Frau
Marina Kaden.
Das Konto 2012384907 bei der Volksbank Mittleres
Erzgebirge eG wird geführt zum Zwecke der
Pensionszahlung an Herrn Dietrich Simmert.
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr bestehen in Höhe von 82.785,28 €.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von 39.216,56 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bis
zu einem Jahr bestehen in Höhe von 54.750,21 €.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear in
der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der
branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2023 nicht vorgenommen.
Aktiven latenten Steuern
Aufgrund des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs.
1 HGB wurden die aktiven latenten Steuern nicht angesetzt.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2023 waren durchschnittlich 31
Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Frau Antje Mehne
Marienberg, den 23.09.2024
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Antje Mehne
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2024
festgestellt. |