RIV GmbH & Co. KG

49124 Georgsmarienhütte, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRA 203440
Eingetragen
4.12.2012

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIV GmbH & Co. KG

Georgsmarienhütte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.12.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
1.11.2012
EUR
A. Umlaufvermögen 30.000,00 30.000,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.000,00 30.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.000,00 30.000,00

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
1.11.2012
EUR
A. Eigenkapital 30.000,00 30.000,00
I. Kapitalanteile 30.000,00 30.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 30.000,00 30.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.000,00 30.000,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der RIV GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs KapCoRiLiG. Es gelten die Vorschriften für kleine Gesellschaften.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zur Bewertung und Bilanzierung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Aktiva

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 € aber nicht mehr als 1.000,00 €, die vor dem Geschäftsjahr 2010 erworben wurden, wurde ein Sammelposten gebildet. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalisierend jeweils 20 % p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den 4 darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Eine Bildung des Sammelpostens ist auch nach den handelsrechtlichen Vorschriften zulässig. Er verstößt nicht gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung getragen worden. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Der Kassenbestand, das Postbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Abschlussstichtag darstellen.

Passiva

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Das im Handelsregister eingetragene Haftungskapital (Komplementäreinlage) beträgt 30.000,00 € und ist voll eingezahlt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Abschlussstichtag darstellen.

Auf die Bildung eines Sonderpostens für passive latente Steuern wurde verzichtet. Die Höhe des Bilanzpostens ist nicht wesentlich.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Bestehen nach Auskunft der Gesellschaft nicht.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2014 festgestellt.

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