IT-Designers Software GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Goll seit 12.3.2018 | Geschäftsführer |
Angelika, geb. Irmscher Stürzenhofecker seit 12.3.2018 | Prokura |
Joachim Prof. Dr. Goll seit 12.3.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.10% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Joachim und Cornelia Goll Stiftung | 65.90% |
| 9.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STZ Softwaretechnik GmbHEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Abweichend von der Bezeichnung nach § 266 Abs. 2 B. I. Nr. 2 HGB werden die unfertigen Leistungen als „In Arbeit befindliche Aufträge“ in der Bilanz ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und dreizehn Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Berichtsjahr gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB und wurde anhand der auf den entsprechenden Projektkostenstellen gebuchten, direkt zurechenbaren Einzelkosten und den hierauf entfallenden Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, ermittelt. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind pauschal in die Herstellungskosten eingerechnet. Im Rahmen der sog. retrograden Bewertung erfolgte zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des erwarteten Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten mit den Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Mögliche Ausfallrisiken wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintreten vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag und erhaltene Anzahlungen zum Nennwert bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. II. Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende Darlehen enthalten: - Ein Darlehen der Gesellschafterin Joachim und Cornelia Goll Stiftung i.H.v. EUR 299.999,66 EUR. - Ein Darlehen der IT-Designers GmbH i.H.v. EUR 507.500,00. Es besteht ein Rangrücktritt i.H.v. EUR 500.000,00. Ein weiteres Darlehen der IT-Designers GmbH i.H.v. EUR 253.750,00. Es besteht ein Rangrücktritt i.H.v. EUR 250.000,00. C. Sonstige Angaben I. Organe der Gesellschaft und Mitarbeiter Die Geschäftsführung wird durch die folgenden Personen wahrgenommen: - Ulrich Goll, Geschäftsführer - Dr. Jochen Queck, Geschäftsführer (bis 31.12.2023) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 41 Mitarbeiter (i. Vj. 38). Davon sind 34 Mitarbeiter in Vollzeit und 7 Mitarbeiter in Teilzeit angestellt. III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB oder Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen. Es sind weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch Haftungsverhältnisse an und mit Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nummer 9 Buchstabe c HGB eingegangen worden.
Esslingen, den 11. Dezember 2025 gez. der Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. Dezember 2025 |
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