büro
im TREND GmbH
Grafenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.068,00 |
8.145,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.065,00 |
8.142,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
83.195,94 |
91.697,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.547,85 |
64.949,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.648,09 |
26.748,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.207,91 |
777,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.471,85 |
100.619,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.921,69 |
64.768,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
39.768,45 |
28.835,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.153,24 |
10.932,80 |
| B.
Rückstellungen |
7.218,00 |
17.563,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.332,16 |
18.288,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.471,85 |
100.619,49 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der büro im TREND GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die büro im TREND GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB
auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses,
insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen
weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr
nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31.12.2009 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde erstmals
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erstellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige
Abschreibung war die kürzeste steuerlich für
zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu
einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im
Übrigen die geschätzte voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens
erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis zu 150 € wurden in voller
Höhe sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 €
wurden entsprechend der steuerrechtlichen Vorschrift des
§ 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zusammengefasst
und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung wurde
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten:
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im
Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren haben - wie im Vorjahr - nicht bestanden.
3.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 57.070,39
€ (Vorjahr: 63.848,29 €). Diese sind in dem
Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
4.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern bestellt:
Herr Wolfgang Wohlmann, Kaufmann, Grafenberg
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
Grafenberg, 27.02.2012
Wolfgang Wohlmann (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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