Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9626
Eingetragen
11.4.2005
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen AnlagenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Planung, Herstellung, Errichtung und der Verkauf von Energieanlagen oder von Einzelkomponenten oder Zubehör solcher Anlagen, die Erbringung von Servicedienstleistungen für Energieanlagen und damit verbundenen technischen Einrichtungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SeeBA Technik GmbH

Stemwede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 49.432,93 915.382,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 835.718,00
II. Sachanlagen 19.967,00 79.664,00
III. Finanzanlagen 29.465,93 0,00
B. Umlaufvermögen 292.482,69 2.022.881,00
I. Vorräte 0,00 150.032,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 289.464,56 1.872.545,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.018,13 303,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 686,93 2.434,62
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 832.888,44 677.630,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.175.490,99 3.618.328,49

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 702.630,87 249.655,98
III. Jahresfehlbetrag 155.257,57 452.974,89
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 832.888,44 677.630,87
B. Rückstellungen 89.865,73 211.650,00
C. Verbindlichkeiten 1.085.625,26 3.406.678,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.175.490,99 3.618.328,49

Anhang

I. Allgemeine Abschlusserläuterungen

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 48.076,00 (Vorjahr: T€ 64).

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

Die bilanzielle Überschuldung ist unbeachtlich, da zukünftig von einer positiven Fortbestehensprognose ausgegangen werden kann.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des laufenden Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Dr. Ing. Thomas Tschiesche, Mühlheim a. d. Ruhr

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Stemwede, den 11.04.2012

gez. Dr. Ing. Thomas Tschiesche

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