Dörr-Zahnstudio GmbH
Karlsdorf-Neuthard
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.456,39 |
19.217,39 |
| I.
Sachanlagen |
14.303,00 |
19.064,00 |
| II.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
726.727,64 |
773.763,27 |
| I.
Vorräte |
46.900,00 |
37.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
615.500,78 |
610.123,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.326,86 |
126.639,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
741.184,03 |
792.980,66 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
127.645,45 |
85.023,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
59.458,65 |
18.986,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
42.622,21 |
40.472,30 |
| B.
Rückstellungen |
596.518,77 |
638.632,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.019,81 |
69.324,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
741.184,03 |
792.980,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschafsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll,
solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
größer Euro 150,00 bis Euro 410,00
wurden aktiviert und im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
Edelmetalle erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253
IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
ausgewiesen (§ 253 I HGB).
Rückstellungen für Pensionen sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB). Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 II 2 HGB). Die
Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Teilwertverfahren durchgeführt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 II 1 HGB). Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von Euro 564.935,26 eine Restlaufzeit von
über 1 Jahr (Vorjahr: TEuro 593).
Forderungen gegen Gesellschafter
(§ 42 III HGB) bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von Euro 564.935,26
(Vorjahr: TEuro 593).
Das gezeichnete Kapital in Höhe von
DEM 50.000,00 wurde noch nicht auf Euro umgestellt
(Art. 42 III EGHGB).
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§285 Nr. 24 HGB):
| • |
Durchschnittlicher Marktzinssatz
von 5,14 % für eine Laufzeit von
15 Jahren, der von der deutschen Bundesbank
bekannt gemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 0,0 %
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005G"
|
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - durch
Herrn Josef Dörr, Zahntechnikermeister -
geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem.
§ 286 IV HGB wurde in Anspruch
genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
VI.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB
Unterzeichnung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2011, bestehend aus Bilanz (Bilanzsumme
Euro 741.184,03) und diesem Anhang.
Karlsdorf-Neuthard, den 17. August 2012
Für die Dörr-Zahnstudio GmbH
Gez. Der Geschäftsführer
Herr Josef Dörr
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2012 festgestellt.
|