Autovertrieb Gerstmann-GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.481.353,00 |
1.303.205,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.481.343,00 |
1.303.195,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.161.572,03 |
2.761.018,83 |
| I.
Vorräte |
2.567.212,32 |
2.249.729,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
573.051,21 |
498.539,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.308,50 |
12.749,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
976,68 |
671,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.643.901,71 |
4.064.894,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
492.971,89 |
721.842,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
430.000,00 |
430.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
261.843,57 |
174.515,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
198.871,68 |
-117.327,75 |
| B.
Rückstellungen |
83.332,18 |
105.409,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.067.597,64 |
3.237.642,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.039.679,33 |
3.151.423,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.643.901,71 |
4.064.894,87 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Sitz der Autovertrieb Gerstmann GmbH befindet
sich in Düsseldorf, Prof.-Oehler-Straße 1, 40589
Düsseldorf. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
der Stadt Düsseldorf unter der Nummer 56515
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. §
253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 250 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Bei der Bewertung der
Vorräte (Ersatzteillager) wurde ein
Wertabschlag in Höhe von 5,5 % auf den Gesamtbestand
vorgenommen. Hierbei wurden insbesondere Erfahrungen aus
dem Erwerb und der Veräußerung eigener
Ersatzteile berücksichtigt.
Die Bewertung der
Neuwagen erfolgte zu Anschaffungskosten
abzüglich der von den Herstellern gewährten
Zuschüsse.
Die Bewertung der
Gebrauchtwagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips gem. §§ 252
Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 3 HGB. Bei der Ermittlung des
beizulegenden Wertes bzw. Teilwertes wurde ein Wertabschlag
in Höhe von 6 % auf die Anschaffungskosten
vorgenommen. Dieser Abschlagswert deckt nach den retrograd
vorgenommenen Einzelbewertungen das Verlustrisiko
hinreichend ab. Von der Wertermittlung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet (§ 255 II HGB). Diese
umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (Löhne
und Materialkosten sowie Fremdleistungen von unfertigen
Reparaturarbeiten). Im Geschäftsjahr bestanden keine
unfertigen Reparaturarbeiten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear
abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist damit
begründet, dass sich mit Ablauf dieser 15 Jahre der
erworbene Kundenstamm insgesamt erneuert hat (§ 285
Nr. 13 HGB).
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. T€ 0,0 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0,0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen €
58.973,05.
davon entfallen auf:
|
|
Urlaubsansprüche
der Arbeitnehmer
|
29.700,00 €
|
Offenlegung
Jahresabschluss
|
500,00 €
|
Sonstige
|
2.423,05 €
|
Garantie- und
Gewährleistungsansprüche
|
3.240,00 €
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
18.000,00 €
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
5.110,00 €
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
|
Summe
|
davon gesichert
|
Art und Form der Sicherheit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
3.660,8
|
0,0
|
0,0
|
3.660,8
|
3.660,8
|
Sicherungs-
übereignung Fahrzeuge
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
270,6
|
0,0
|
0,0
|
270,6
|
0,0
|
-----------
|
sonstige
|
136,2
|
0,0
|
0,0
|
136,2
|
0,0
|
-----------
|
Summe
|
4.067,6
|
0,0
|
0,0
|
4.067,6
|
3.660,8
|
|
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen
der Lagerwagenfinanzierung für die Kreditlinie des
Herstellers Ford ( Ford Bank), Hyundai (Hyundai Capital
Bank Europe) und bei Gebrauchtwagen ( Santander Consumer
Bank) für die in Anspruch genommenen Linien der "
Dresen-Gruppe" (Crossover-Bürgschaft).
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
€
|
€
|
Erbbaupacht (bis 2075)
|
7.262.869,32
|
127.418,76
|
Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge
bestehen nicht.
Rücknahmeverpflichtung aus
Leasinggeschäften
Die Gesellschaft hat sich bereits bei der Lieferung
von Fahrzeugen an vereinzelte Kunden verpflichtet, diese
Fahrzeuge am Ende der Leasinglaufzeit (in der Regel 12 bis
54 Monate) zu einem bestimmten, verbindlich festgesetzten
Rücknahmewert zurück zu kaufen.
Der endgültige Rücknahmepreis ist
abhängig von wertbeeinflussenden Faktoren. Die
Fahrzeuge werden vor der Übernahme begutachtet.
Wertmindernde Feststellungen werden sofort bei der
Abwicklung gutgeschrieben und in Abzug gebracht.
Werden die Leasinglaufzeiten verlängert, werden
die auch die Rücknahmewerte angemessen reduziert. Dies
führt insgesamt zu einer marktgerechten Bildung der
Rücknahmewerte. Für den Fall der
Rücknahmeverpflichtung gewährt der jeweilige
Hersteller Ford im wesentlichen eine
Restwertunterstützung zur Risikominimierung.
Die ersten Rücknahmen in 2024 haben wir
stichprobenweise in der gesamten Abwicklung geprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge unter
Berücksichtigung der anerkannten Schäden und den
damit verbundenen Vergütungen durchweg mit einem
positivem Ertrag verkauft wurden.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die
für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft
von Bedeutung wären, sind im Geschäftsjahr nicht
angefallen.
Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 30
(Vorjahr: 30)
Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 7
gewerbliche Arbeitnehmer und 17 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
durch - Herrn Thomas Gerstmann - Diplom-Kaufmann, Herrn
Benedict Dahlmann - Kaufmann, und Herrn Michael Homburger -
Kaufmann- geführt.
Die Bezüge der Geschäftsführer
beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt T€ 85,3.
Der
Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Düsseldorf, 29. Juni
2024
sonstige Berichtsbestandteile
_____________________
Thomas Gerstmann
- Geschäftsführer -
_____________________
_____________________
Benedict
Dahlmann
Michael Homburger
- Geschäftsführer
-
- Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
|