Domicil Grundbesitz GmbHLiquidiert

51503 Rösrath, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 72944
Eingetragen
5.7.2005
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Verwaltung von Immobilien und Grundstücksgesellschaften Dritter, die Instandhaltung und Pflege eigenen und fremden Grundbesitzes, die Modernisierung von Altbauten durch Dritte, der Nachweis und die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Versicherungen und Finanzierungen, ferner alle damit zusammhängenden und dem Gesellschaftsvertrag fördernden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Jochen Runkel
seit 15.1.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.750 €
50.00%
12.750 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Domicil Grundbesitz GmbH

Rösrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

116,08

97.846,34

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

228.364,78

150.838,25

Summe Aktiva

228.480,86

248.684,59



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.500,00

25.500,00

II. Bilanzgewinn

196.452,66

215.991,26

B. Rückstellungen

6.223,98

6.955,33

C. Verbindlichkeiten

304,22

238,00

Summe Passiva

228.480,86

248.684,59

ANHANG

I.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Domicil Grundbesitz GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.

§ 264 II HGB

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.

§ 265 I HGB

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.

§ 265 II HGB

Zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Art. 67 VIII 2 EGHGB

Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

II.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein:

Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden wer­den im Abschluss ausgewie­sen.

Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich aus­geübt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen (Vorjahr: EUR 0,00).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Berichts- und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten ge­bildet und sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

§ 284 II 2 HGB

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalles bewertet, soweit nicht ein gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine Abbewertung der Forderung oder eine Höherbewertung der Verbindlichkeit erfordert. Kursdifferenzen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften.

§ 284 II 5 HGB

In die Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III.

Erläuterungen zur Bilanz

Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.

§ 285, 13 HGB

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht abgeschrieben.

§ 285, 28 HGB

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.

§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.

§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.

§ 285, 25 HGB

Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25 waren nicht vorhanden.

§ 268 IV 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.

§ 268 VI HGB

In die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. § 255 III HGB bestanden nicht.

§ 285, 28 HGB

Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden Wert, die einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht vorgenommen.

§ 285, 28 HGB

Latente Steuern, die der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurden nicht aktiviert.

§ 264c II 9 HGB

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen.

§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.

§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.

§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet.

§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.

Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.

§ 268 V 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 304,22 (Vorjahr: EUR 238,00).

§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht.

§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

IV.

Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr die Herren Jochen Runkel und Carsten Runkel.

§ 285, 9 c HGB

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

§ 285, 11 HGB

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen Unternehmen.

§ 285, 11 c HGB

Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.

§ 285, 9-11 HGB

Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden nicht.

 

Rösrath, den 15. Dezember 2014

gez. Jochen Runkel, Carsten Runkel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2014

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