WEBA Immobiliengesellschaft mbHLiquidiert

83024 Rosenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 3003
Eingetragen
19.8.1981
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Beschaffung, Erschließung und Verwertung von Bauland, der Immobilienhandel, der Vertrieb von Fertighäusern und Fertighausteilen, die Übernahme von Bau- und Baubetreuungsaufgaben sowie die wirtschaftliche Betreuung von Bauherren, die Wahrnehmung aller Geschäfte eines Bauträgers und die Übernahme von Treuhandschaften, die Entwicklung und der Vertrieb von Kapitalanlagen aller Art, nicht die Veräußerung von Wertpapieren für andere d.h. im fremden Namen oder für fremde Rechnung.

Historie

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Management

NameRolle
Anton Werner
seit 9.5.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEBA Immobiliengesellschaft mbH

Rosenheim

Jahresabschluss zum 31.12.2012 und Liquidationsschlussbilanz

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

160.649,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

134.079,31

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.541,67

135.620,98

Summe Aktiva

296.269,98


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. Kapital

294.159,68

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-8.407,96

285.751,72

B. Rückstellungen

5.354,90

C. Verbindlichkeiten

5.163,36

Summe Passiva

296.269,98

ANHANG

WEBA Immobiliengesellschaft mbH i. L.

Rosenheim

für das Geschäftsjahr 2012

1.

Allgemeine Angaben


Die WEBA Immobiliengesellschaft mbH i. L., Rosenheim, weist im Berichtsjahr die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB aus.

Von der Anwendung der Erleichterungen bei Erstellung der Liquidationsbilanz nach §§ 266 Abs. 1 Satz 1, 274 a Ziffer 1 - 4 und 276 HGB wurde kein Gebraucht gemacht.

Die Anwendung des § 274 a Ziffer 5 HGB wurde genutzt.

Die Erleichterungen bei Erstellung des Anhangs nach § 288 Abs. 1 HGB wurden genutzt.

Der Liquidations-Jahresabschluß der WEBA Immobiliengesellschaft mbH i. L., Rosenheim, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Zum Auflösungszeitpunkt bestanden keine Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme mit dem Liquidator als geringfügig Beschäftigter.

2.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


a) Posten der Liquidationsbilanz und der Liquidations-Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht abgegeben.

Abweichungen in der Bewertung der Aktiva und Passiva von der Bewertung der Liquidationseröffnungsbilanz bestehen nicht.

b) Bei Aufstellung des Anlagevermögens der Bilanz wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen der Gegenstände des Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer im vorhandenen Unternehmen errechnet, wobei die Abschreibungsquoten der steuerlichen Afa-Tabellen als Anhaltspunkte dienten.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können und deren Anschaffungskosten vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden im Jahre des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können und deren Anschaffungskosten vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahre der Bildung und der folgenden vier Geschäftsjahren ohne Rücksicht auf den Monat des Zugangs mit jeweils 20 % p.a. abgeschrieben wurde.

c) Bei Aufstellung des Umlaufvermögens der Bilanz wurden folgende Bewertungsmethoden angewendet:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

d) Bei Aufstellung der Passivposten der Bilanz wurden folgende Bewertungsmethoden angewendet:

Die Rückstellungen sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen und eventueller Abzinsung (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abdecken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3.

Organe der Gesellschaft

Zur Geschäftsführung ist allein berechtigt und verpflichtet:

Herr Anton Werner als Liquidator. Er ist zugleich Alleingesellschafter.

 

Rosenheim, den 05. Mai 2014

Anton Werner, Liquidator

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.05.2014

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