BCD -
Elektronik GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
863,00 |
431.970,68 |
| I.
Sachanlagen |
863,00 |
431.970,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.813.339,28 |
571.770,71 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
307.700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.935,37 |
264.025,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.610.403,91 |
45,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.457,46 |
13.428,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.817.659,74 |
1.017.169,61 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.314.774,23 |
644.623,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
618.547,52 |
699.014,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
670.150,82 |
-80.466,69 |
| B.
Rückstellungen |
474.980,02 |
123.795,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.905,49 |
248.750,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.817.659,74 |
1.017.169,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde gem.
§§ 242 ff und 264 ff HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Bestimmungen über die Gliederungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften (§ 266 und
§ 275 HGB) dargestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte gem. § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB. Es wurde ein Zinssatz von 3,21 % zugrunde
gelegt. Ein Betrag in Höhe von EUR 147.898 unterliegt
der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs.6 HGB.
Zum Abschlussstichtag erfolgte eine Saldierung der
Verpflichtung mit dem zur Absicherung der Pension
angelegten Versicherungsguthaben. Die Bewertung der
verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt gem.
§ 253 Abs.1 S.4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet und mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 285 Nr. 24 HGB
Die bestehenden Pensionsverpflichtungen werden
entsprechend versicherungsmathematischem Gutachten
ausgewiesen. Die Bestimmung des Rechnungszinssatzes von
3,21 % erfolgte unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15
Jahren. Als Bewertungsmethode wurde das
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) angewendet.
Angaben über die Mitglieder der
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2018 und sind weiterhin:
Ludwig Jungbauer, Radio- und Fernsehtechniker-Meister
Albert Hierl, Elektroniker
sonstige Berichtsbestandteile
Regensburg, 18. September 2019
Ludwig
Jungbauer
Albert Hierl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2019 festgestellt.
|