TRACTO Immobilien II GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timotheus Hofmeister seit 16.12.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TT Schmidt GmbHLennestadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Grundlagen Die TT Schmidt GmbH ist seit dem 27. Juli 2000 in das Handelsregister Siegen unter der Nummer HRB 6235 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Lennestadt. Gesellschafter der TT Schmidt GmbH ist Wolfgang Schmidt e. K., Lennestadt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurde dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Erleichternde Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB, § 274a HGB und § 276 Abs. 2 HGB teilweise angewendet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals unter Anwendung der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 f. EGHGB) aufgestellt. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 des EGHGB brauchen die Vorjahreswerte nicht an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angepasst werden. Die Gesellschaft hat von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Die Anpassung an die neuen Vorschriften hat zu Beginn des Umstellungsjahres zu erfolgen. Die aus der erstmaligen Anwendung der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 resultierenden Ergebnisauswirkungen sind gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert im außerordentlichen Ergebnis anzugeben. Für die Aufstellung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses waren ansonsten unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anschaffungskosten erfassen auch direkt zuordenbare Anschaffungsnebenkosten. Die Bewertung der Finanzanlage n erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bewertet. Entsprechend den geänderten Vorschriften des deutschen Körperschaftsteuergesetzes bezüglich der Behandlung des restlichen Körperschaftsteuerguthabens wurde das per 31. Dezember 2006 festgestellte Körperschaftsteuerguthaben in der Bilanz als sonstiger Vermögensgegenstand aktiviert. Die Forderung aus Körperschaftsteuerguthaben wird aufgrund der Laufzeit und der Unverzinslichkeit der Forderung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz von 4% p. a. diskontiert. Die aktiven latenten Steuern werden auf die Unterschiede der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren vorrausichtlich abbauen. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen decken alle Verpflichtungen, ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Bei ihrer Bemessung wurde der Grundsatz kaufmännischer Vorsicht beachtet. Verbindlichkeiten werden mit dem Nennwert passiviert. Diese Position beinhaltet die 6-prozentige Verzinsung der Steuerrückstellung gemäß § 233a AO. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Als Gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital gemäß § 272 Abs. 1 S. 1 HGB i. V. m. mit § 5 GmbHG ausgewiesen. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen im Rahmen eines Sicherheiten-Poolvertrages besichert. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der vertraglich miteinander verbunden Unternehmen sehen wir derzeit kein Risiko einer Inanspruchnahme. Es liegen keine Beträge vor, die einer Ausschüttungssperre i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB unterliegen. D. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen Auf Ebene des Wolfgang Schmidt e. K., Lennestadt, liegt der größte und zugleich kleinste Konsolidierungskreis, für den gesetzlich kein Konzernabschluss vorgeschrieben ist. E. Angaben zu Gesellschafterorganen Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von den Geschäftsführern Herrn Wolfgang Schmidt, Lennestadt, Herrn Timotheus Hofmeister, Lennestadt, (seit 1. Juli 2010), Herrn Frank-Volker Theile, Lennestadt, (bis 30. Juni 2010) geführt. Die Herren sind hauptberuflich als Geschäftsführer der TRACTO-TECHNIK Verwaltungs-GmbH, Lennestadt tätig. Lennestadt, den 21. Juni 2011 Die Geschäftsführung Wolfgang Schmidt Timotheus Hofmeister
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.06.2011 |
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