Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 12422
Vorher
Büch & Krüger GmbH
Eingetragen
1.7.2009
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Verkauf und Handel mit Möbelteilen, Elektrogeräten, Küchenund Möbelzubehör, Import und Export von Waren, Elektroinstallation und Elektroarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Büch
seit 1.7.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kirschallee 6, 15325 Letzus
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Büch Elektro GmbH

Lebus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand Vorjahr
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen        
III. Finanzanlagen   4.765,54    
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   9.391,00   142,02
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   643,69   1.377,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   14.800,23   1.519,87

PASSIVA

       
  Gesamtjahr/Stand Vorjahr
  Euro Euro Euro Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -34.106,76   -34.744,24
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   12.893,90   637,48
B. Rückstellungen   1.700,00   1.040,00
C. Verbindlichkeiten   9.313,09   9.586,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   14.800,23   1.519,87

Anhang zum Geschäftsjahr 2017

Büch Elektro GmbH, Gewerbepark-Kirschallee 20b, 15326 Lebus

Registergericht: Frankfurt (Oder)

HRB 124022F

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

Angaben zu Bilanzposten

I. Einzelne Positionen

II. Verbindlichkeitsspiegel

III. Haftungsverhältnisse

Angaben zu G.u.V.-Posten

Sonstige Angaben

I. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführungsorgane

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben, wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253I 1, III HGB9). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des

§ 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Wenn vorhanden, wurden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB).

8) Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab gezinst (§ 253 II 1 HGB).

9) Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

10) Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 i HGB).

Angaben zu Bilanzposten

I. Einzelne Positionen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.700,00 €

Verbindlichkeiten Spiegel (§ 268 V I HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Art der Verbindlichkeit RLZ bis 1 Jahr RLZ von 1-5 Jahre RLZ >5 Jahre davon gesichert Summe
gegenüber Kreditinstituten          
Privatdarlehen          
aus Anzahlungen          
aus Lieferungen und Leistungen 9.313,09       9.313,09
Schuldwechsel          
gegen verbundene Unternehmen          
gegenüber Gesellschaftern          
sonstige Verbindlichkeiten          
Zusammen: 9.313,09       9.313,09

III. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB für die in Verbindung mit § 268 VII HGB Angaben im Anhang zu machen und anzugeben sind:

Nr. 1. - die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen, à keine
Nr. 2. - dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten à keine
Nr. 3. - dabei Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert zu vermerken. à keine.

Angaben zu G.u.V.-Posten

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Sonstige Angaben

Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 0 (Vorjahr: 0) Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von

Herrn Christian Büch

geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Es ergibt sich ein Jahresgewinn 2017 in Höhe von 12.893,48 €, der mit dem Verlustvortrag in Höhe von 34.106,76 € auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Lebus, den 13. Dezember 2018

Geschäftsführer

gez. Christian Büch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Dezember 2018

Nachrichten & Medien

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