Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 9616
Eingetragen
13.1.2005
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Bergwerksmaschinen
Gegenstand
Betrieb eines Baggerunternehmens und aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Erwin Mayer
seit 13.1.2005
Geschäftsführer
Tobias Mayer
seit 13.1.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Erwin Mayer
Waldweg 15
50.00%
Tobias Mayer
Waldweg 15
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mayer GmbH

Bach a. d. Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

26.661,00

36.844,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

78.084,10

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

64.985,22

32.170,68

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

19.366,78

84.352,00

68.194,33

178.449,11

Summe Aktiva

111.013,00

215.293,11



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

57.412,33

45.929,73

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

945,18

83.357,51

11.482,60

82.412,33

B. Rückstellungen

2.500,00

2.608,00

C. Verbindlichkeiten

25.155,49

130.272,78

Summe Passiva

111.013,00

215.293,11

ANHANG

Anhang

zum Jahresabschluss

2010

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Mayer GmbH

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sitz: 93090 Bach/Donau

Anschrift: Waldweg 15

93090 Bach/Donau

Gründung: 21. Dezember 2004

Gesellschaftsvertrag: Notar Wurm

UR-Nr.: 2727/2004 vom 21.12.2004

Gegenstand des Unternehmens: Baggerbetrieb

Geschäftsjahr: Kalenderjahr

Stammkapital: € 25.000,00

Geschäftsführung: Mayer Erwin

Mayer Tobias

Finanzamt: Regensburg

Steuernummer: 132/10530

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen verringert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Abschreibung eines Firmenwerts wurde stets nach handelsrechtlichen Vorschriften planmäßig durchgeführt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzah-lungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert eingesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen.

Es handelt sich dabei um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Ertrag erfasst wurden.

Weitere Erläuterungen

Es wurden keine Wahlrechte bezüglich § 284 (1) HGB in Anspruch genommen.

Keine Abweichungen von Bilanzmethoden gem. § 284 (2) Nr. 3 HGB.

Bei Anwendung von Bewertungsmethoden gem. § 240 (4) oder § 256 Satz 1 HGB ergaben sich keine darzustellende Unterschiede gem. § 284 (2) Nr. 4 HGB.

Über die gemachten Zusagen und Vereinbarungen, Darlehensverträge und eingegangener Haftungs-verhältnisse sind jeweils schriftliche Ausfertigungen vorhanden.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern

in Höhe von 15.833,68 € enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte bzw. Bürgschaften

gesichert.

Der Jahresabschluss wurde durch die Geselllschafterversammlung am 20.09.2011 festgestellt.

Bach, 20.09.2011

gez. Mayer Erwin

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.09.2011

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