BrilliantLife AktiengesellschaftLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Lindemann seit 10.10.2005 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BrilliantLife AktiengesellschaftMannheimJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handesgesetzbuches und denen des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB von ihrem Wahlrecht im Sinne des § 286 HGB insofern Gebrauch gemacht, als dass sie auf bestimmte Anhangangaben verzichtet. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet: 1. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer i.d.R. linear abgeschrieben. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern im Geschäftsjahres werden die Abschreibungssätze zeitanteilig (pro rata temporis) angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 60,00 bis EUR 410,00 werden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis EUR 60,00 werden als Aufwand gebucht. 2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. 3. Die Bewertung der Kassenbestände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten. 4. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 5. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. 6. Die sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für den Jahresabschluss und Steuererklärungen, Prozesskosten sowie Lizenzverpflichtungen. C. Anlagevermögen
1. Personalbestand Die Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht nach § 288 HGB insofern Gebrauch gemacht, als dass sie auf die Angabe des Personalbestandes verzichtet hat. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse und sonstige nennenswerte finanzielle Verpflichtungen, etwa aus Miet- und Leasingverträgen und Bestellobligationsverträgen. 3. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren die Mitglieder des Vorstandes die Herren Herr Matthias Lindemann
4. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr an: Frau Christiane Lindemann, Munster
5. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.054,83 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Eine Angabe gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB entfällt mithin. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Matthias Lindemann, Gotfrid Lindemann |
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