POV
GmbH
Niederkrüchten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.477,00 |
7.985,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.475,00 |
7.983,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
242.764,71 |
198.790,01 |
| I.
Vorräte |
49.800,00 |
41.129,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.282,93 |
64.393,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108.681,78 |
93.267,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.060,00 |
1.060,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
59.065,00 |
48.047,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
320.366,71 |
255.882,01 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
217.792,70 |
131.051,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
192.228,11 |
105.487,04 |
| B.
Rückstellungen |
37.589,00 |
58.235,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.985,01 |
66.595,38 |
| davon
aus Steuern |
8.561,05 |
6.334,91 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
143,91 |
138,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
320.366,71 |
255.882,01 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Die Gesellschaft ist in die Größenklasse
der
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB einzustufen.
Der
Jahresabschluss der Firma POV GmbH wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff.
HGB aufgestellt.
Von der Möglichkeit,
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz zu
erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.
Gemäß § 265 Abs. 2 HGB sind in
der Bilanz zu jedem Posten der entsprechende
Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Posten der Bilanz, die im Geschäftsjahr
keinen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Von den
Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Die
Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2010
wurden unverändert übernommen. Aus der
geänderten Bewertungsmethodik des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nach
Art. 66 EGHGB resultierende Unterschiedsbeträge
auf den 01. Januar 2011 bei den
Pensionsverpflichtungen sind entsprechend Art. 67
Abs. 7 EGHGB gesondert unter dem Posten
"außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt
worden (going-concern-prinzip).
Das
Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum
31. Dezember 2010 vorgetragen und um die Zu- oder
Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2011
weiterentwickelt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgten linear und degressiv
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die
Abschreibungen der Zu- und Abgänge bei den Sachanlagen
erfolgte im Jahr des Zu- und Abgangs pro rata temporis.
Geringwertige Anlagegüter bis zu EUR 410,00
werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben. Für Anlagegüter mit
Anschaffungskosten über EUR 150,00 und bis zu
EUR 1.000,00 wurde - für die Jahre 2008 und 2009
- ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
gebildet. Dieser Sammelposten wird im Jahr der Bildung und
in den folgenden vier Jahren mit je 20 %
gewinnmindernd aufgelöst. Wegen der insgesamt
untergeordneten Bedeutung wird der Sammelposten auch in der
Handelsbilanz fortgeführt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Soweit erforderlich
wurde der zum Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert
zum Ansatz gebracht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind zu Nominalbeträgen
bilanziert. Drohende Ausfallrisiken werden bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Im Hinblick
auf das latente Ausfallrisiko werden darüber hinaus
Pauschalwertberichtigungen verrechnet.
Das
Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten zugrunde. Die Rückstellungen werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags im Sinne des
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Anwendung
des Bewertungsverfahrens "Projected Unit Credit Method"
(PUC-Methode) ermittelt. Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen, deren Restlaufzeit ein
Jahr übersteigt, sind pauschal auf der Grundlage eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes fristenkongruent
abzuzinsen. Als Rechnungszins wurde der in der
Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt, angesetzt. Der zugrundeliegende Rechnungszins
beträgt laut Gutachten zum 31. Dezember 2011
5,14 %. Daneben wurde ein Gehaltstrend von 2,5 %
sowie ein Rententrend von 2 % berücksichtigt.
Rechnungsgrundlage sind die Sterbetafeln "Richttafeln 2005
G" von Dr. Klaus Heubeck. Der aus der geänderten
Bewertungsmethodik unter Beachtung des BilMoG (Art. 66
EGHGB) resultierende anteilige Unterschiedsbetrag aufgrund
des Wahlrechts in Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe
von EUR 6.311,00 ist nach Art. 67 Abs. 7
EGHGB gesondert unter dem Posten "außerordentliche
Aufwendungen" ausgewiesen worden.
Der nicht ausgewiesene Rückstellungsbetrag
aufgrund der Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67
Abs. 2 EGHGB beträgt EUR 82.036,00
(Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Als Deckungsvermögen wurde die
Rückdeckungsversicherung gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert,
der den Anschaffungskosten entspricht, beträgt zum
31. Dezember 2011 EUR 242.369,00.
Aufgrund dieser Verrechnung ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von EUR 59.065,00 der auf der
Aktivseite unter "D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" ausgewiesen wird.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Sämtlichen
erkennbaren Risiken wurde Rechnung getragen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
3. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
keine Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Zu Geschäftsführern sind Frau Claudia
Henkel, Niederkrüchten, und Herr Hubert Henkel,
Niederkrüchten, bestellt. Sie sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Niederkrüchten, den 2. Juli 2012
POV GmbH
Claudia Henkel
Geschäftsführerin
Hubert Henkel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2012 festgestellt.
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