Geiger IT-Systems GmbH
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Geiger EDV-Consulting GmbHIngelfingenJahresabschluss zum 31.12.2015Bilanz zum 31.12.2015Geiger EDV-Consulting GmbH, IngelfingenAktiva
Passiva
ANHANG ZUM 31.12.2015I. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung nach § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sind alle sonstigen im HGB und GmbHG genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Der Grundsatz der Einzelbewertung wurde beachtet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren) angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare und degressive Abschreibungen, angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. In die aktive Rechnungsabgrenzung wurden sämtliche das folgende Geschäftsjahr betreffende und bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Beträge eingestellt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur BilanzBezüglich der Angaben zur Ergebnisverwendung wird auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verwiesen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). IV. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer Manfred Geiger, Kaufmann, Ingelfingen. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2016
Ingelfingen, den 30.12.2016 Geiger EDV-Consulting GmbH Manfred Geiger |
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