Alterric Deutschland GmbH
Holzweg 87, 26605 Aurich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nele Hövel seit 8.5.2024 | Prokura |
Mink-ku Chung seit 8.5.2024 | Prokura |
Ferdinand von Schönfeldt seit 8.5.2024 | Prokura |
Sitha Stübe seit 8.5.2024 | Prokura |
Malte Neuendorff seit 8.5.2024 | Prokura |
Yvonne, geb. Melnarowicz Nußbaum seit 8.5.2024 | Prokura |
Peter Klug seit 8.5.2024 | Prokura |
Hendrik Philip Stalljann seit 8.5.2024 | Prokura |
Dieter Helmut Aden seit 14.12.2022 | Geschäftsführer |
Holger Boxnick seit 14.12.2022 | Geschäftsführer |
Frank Dr. Ing. May seit 21.4.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Aloys Wobben Stiftung | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alterric Deutschland GmbHAurichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäfts- und Rahmenbedingungen Geschäftstätigkeit Die Alterric Deutschland GmbH, Aurich (vormals: Alterric IPP GmbH), nachfolgend ""Gesellschaft" genannt, ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Alterric GmbH, Aurich (vormals: ENERCON Windpark Holding GmbH), nachfolgend "Alterric" genannt, die wiederum ein Gemeinschaftsunternehmen der Aloys Wobben Stiftung, Aurich, (nachfolgend "AWS" genannt) sowie der EWE AG, Oldenburg (jeweils 50 % Anteilseigner) ist. Am 21. Dezember 2020 wurde zwischen der AWS, der EWE AG und der Enercon Windpark Holding GmbH (nunmehr Alterric GmbH (Alterric)), Aurich, eine Investitionsvereinbarung (IW) geschlossen. AWS und EWE AG haben im März 2021 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2021 ein Gemeinschaftsunternehmen, bestehend aus der Alterric und ihren direkten und indirekten Tochterunternehmen und Beteiligungen sowie der Alterric IPP GmbH und ihren direkten und indirekten Tochterunternehmen und Beteiligungen, gegründet. Dazu wurden sowohl die Bestandswindparks als auch das Projektgeschäft im In- und Ausland der ENERCON Unternehmensgruppe sowie die Bestandswindparks und Biogasanlagen sowie das zugehörige Projektgeschäft der EWE-Gruppe organisatorisch zusammengefasst. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom 27. Juli 2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit auch die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Alterric Deutschland GmbH (vormals: Alterric IPP GmbH). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juli 2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 27. Juli 2022 mit der Alterric Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 207339) verschmolzen. Zuvor wurde die Alterric Erneuerbare Regional GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 202698) mit der Alterric Erneuerbare Energien GmbH, als übernehmender Rechtsträger, verschmolzen (beide Verschmelzungsvorgänge verbunden als sog. Kettenverschmelzung). Die Gesellschaft hat im Rahmen einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3, Nr. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. August 2023 den Betriebsteil Biogas, bestehend aus den Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen, den dazugehörigen Grundstücken, Betriebsmitteln und Mitarbeitern, auf die Alterric Biogas GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter der Nummer HRA 203647, übertragen. Die Gesellschaft bündelt als Managementgesellschaft Beteiligungen für den Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Fokus der Gesellschaft liegt in der Projektentwicklung und im Betrieb von Onshore-Windparks. Standort und Absatzmarkt Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aurich; Zweigniederlassungen bestehen nicht. Der Absatzmarkt beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Entwicklung der Branche Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist weiterhin eine tragende Säule der Energiewende. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Im EEG 2023 wurde das Ziel für den Anteil von erneuerbaren Energien am verbrauchten Strom im Jahr 2030 in Deutschland von 65 % (EEG 2021) auf 80 % erhöht. Bis 2035 soll der Stromsektor in Deutschland weitgehend klimaneutral sein. In absoluten Zahlen fällt der Ausbaubedarf für die erneuerbaren Energien noch höher aus, da auch ein höherer Strombedarf prognostiziert wird, etwa durch die Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Entsprechend soll die installierte Leistung von Windenergie an Land auf 115 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030 steigen (§ 4 EEG 2023). Dies bedeutet etwa eine Verdopplung der aktuell (Ende 2023) installierten Onshore-Windenergie-Leistung von 60,5 GW in nur sieben Jahren. Bei der Solarenergie soll sich die installierte Leistung im Jahr 2030 auf 215 GW nahezu verdreifachen (Ende 2023 ca. 79 Gigawatt). Nach den sehr schwachen Ausbaujahren für die erneuerbaren Energien von 2018 bis 2021 besteht damit seit 2022 und insb. 2023 ein deutlicher Wachstumstrend. Abgeleitet aus den politischen Zielen der Bundesregierung, wird sich dieser Trend erwartbar in den nächsten Jahren fortsetzen und verstärken. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt nicht nur im Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Als Reaktion auf die Energiekrise von 2022 wurde im § 2 EEG ebenfalls festgeschrieben, dass "die Errichtung und der Betrieb von Anlagen [zur Erzeugung erneuerbarer Energien] sowie den dazugehörigen Nebenanlagen [...] im überragenden öffentlichen Interesse [liegen und] der öffentlichen Sicherheit [dienen]". Die erneuerbaren Energien sollen damit eine sichere, günstige und klimafreundliche Energieversorgung sicherstellen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung lag 2023 bei 59,7 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent). Die Windkraft an Land war mit einem Anteil von 26,6 Prozent der Nettostromerzeugung die wichtigste Energiequelle. Die Solarenergie war mit einem Anteil von 12 Prozent an der Nettostromerzeugung nach der Braunkohle (17,7 Prozent) die drittwichtigste Energiequelle. Geschäftsentwicklung Die Gesellschaft betreibt Onshore-Windparks, ohne Hinzurechnung der Tochterbeteiligungsunternehmen, mit einer installierten Gesamtleistung von 145,5 MW (inkl. verpachteter Windenergieanlagen) (Vorjahr 146,5 MW) und produzierte im Jahr 2023 rd. 276,0 Mio. kWh (Vorjahr rd. 267,6 Mio. kWh) Strom aus Onshore-Windenergie. Neben der Möglichkeit, den produzierten Strom gemäß den Vorgaben des EEG an den zuständigen Netzbetreiber gegen eine feste Vergütung abzugeben, wird der Strom überwiegend direkt vermarktet. In den Ausbau von Onshore-Windenergieanlagen in Tochterbeteiligungsunternehmen soll in den nächsten Jahren weiterhin signifikant investiert werden. Die Gesellschaft hat mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2023 den Betriebsteil Biogas, bestehend aus den Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen, den dazugehörigen Grundstücken, Betriebsmitteln und Mitarbeitern, im Wege einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3, Nr. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger auf die Alterric Biogas GmbH & Co. KG als übernehmender Rechtsträger übertragen. Die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft werden um den Bereich der Entwicklung und des Betriebs von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erweitert. Die hauptsächliche Zielrichtung wird hierbei durch die hybride Nutzung der elektrischen Infrastruktur innerhalb der Bestandswindparks sowie der geplanten Windparks definiert. Das Wachstum im Bereich Photovoltaik soll vorrangig durch einen Aufbau interner Projektentwicklungskapazitäten erreicht werden. Rechtliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren Für den Ausbau der erneuerbaren Energien spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Wesentliche gesetzliche Grundlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das u.a. die gesetzlich garantierten Entgelte regelt. Netzbetreiber sind angewiesen, Strom und Gas aus erneuerbaren Quellen an ihr Netz anzubinden. Seit 2017 müssen sich größere Neuanlagen an wettbewerblichen Ausschreibungen beteiligen, um eine Förderung aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Im Jahr 2023 wurden an vier Terminen insgesamt 9.852 MW neuer Leistung an Windenergie an Land durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben. Das bedeutet etwa eine Verdopplung der ausgeschriebenen Menge von 2022 (4.572 MW). Allerdings wäre eigentlich für 2023 ein Ausschreibungsvolumen von 12.840 MW vorgesehen gewesen, welches die BNetzA wegen drohender Unterzeichnungen kürzte. Tatsächlich waren alle vier Ausschreibungsrunden (zum Teil sehr knapp) unterzeichnet, sodass nur 6.377 MW durch die BNetzA bezuschlagt wurden. Im Jahr 2023 hatte die BNetzA den Höchstwert für die Ausschreibungen wegen der hohen Preissteigerungen von 5,88 Cent pro kWh auf 7,35 Cent pro kWh erhöht. Auch im Jahr 2024 gilt der Höchstwert von 7,35 Cent pro kWh. Um an den EEG-Ausschreibungen teilzunehmen, brauchen Windenergieprojekte eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Jahr 2023 wurden weitere politische Maßnahmen ergriffen, um die Planungs- und Genehmigungsdauer von erneuerbaren Energien und speziell Windenergieanlagen an Land zu reduzieren. Anfang 2023 lag die typische Projektentwicklungszeit von Windenergieprojekten in Deutschland bei ca. acht Jahren, davon gut zwei Jahre für die Bearbeitung des BImSchG-Antrags durch die zuständigen Behörden. Die Zahl der erteilten Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land erhöhte sich im Jahr 2023 signifikant gegenüber den Vorjahren (7.652 MW genehmigt im Jahr 2023 vs. 4.390 MW genehmigt in 2022), hat allerdings immer noch nicht das benötigte Niveau erreicht. Auf europäischer Ebene wurde die bereits 2022 beschlossene "EU-Notfallverordnung" auf den Zeitraum bis Juni 2025 verlängert. Anschließend gelten nahtlos die gleichwertigen Beschleunigungsmaßnahmen aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die im September 2023 beschlossen wurde. Der Ausbau von erneuerbaren Energien und entsprechender Netzinfrastruktur wird damit dauerhaft und europaweit als von "überragendem öffentlichen Interesse" definiert. In ausgewiesenen Windenergiegebieten entfallen damit Umweltverträglichkeitsprüfungen und es greifen weitere Erleichterungen für die Planung und das Repowering. Die EU-Kommission legte zudem im Herbst 2023 ein "Wind Power Package" mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen vor. Unter anderem sollen europäische Anlagenhersteller stärker finanziell unterstützt werden und Ausschreibungsdesigns sollen auf europäischer Ebene standardisiert und digitalisiert werden. Damit verbunden ist eine anlaufende politische Diskussion über die Einführung von qualitativen und/oder Pre-Qualifikationskriterien in den Ausschreibungen. Auf Bundesebene wurde im Mai 2023 von der Bundesregierung eine umfassende Wind-an-Land-Strategie vorgelegt, die in einem Dialog mit Akteuren aus der Branche entwickelt wurde. Ein Teil der Maßnahmen aus dieser Strategie wurde im Jahr 2023 bereits beschlossen:
Weitere Maßnahmen aus der Wind-an-Land-Strategie befinden sich Ende 2023 noch im Gesetzgebungsprozess:
Zudem stärkten im Geschäftsjahr 2023 Gerichtsentscheide den Ausbau der Windenergie. So stellte beispielsweise das OVG Greifswald in einem Urteil vom Februar 2023 fest, dass das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien nach § 2 EEG ein hohes Gewicht in Abwägungsentscheidungen hat, und das zuständige Immissionsschutzbehörden auch bei nicht fristgerechter Vorlage von Stellungnahmen (in diesem Fall der Denkmalschutzbehörde) eigenständig entscheiden müssen. Die praktische Umsetzung und Anwendung vieler Beschleunigungsregelungen auf Landesebene blieben im Jahr 2023 eine relativ große Blockade für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zahlreiche zuständige Behörden wenden die neuen Regelungen noch nicht oder nur zögerlich an. Durch zentrale Schulungen, Erlasse und Personalaufstockungen ergriffen die Bundesländer hier in unterschiedlicher Intensität Maßnahmen. In einigen Bundesländern geschah dies im Rahmen von "Task Force" Prozessen, in welche die Ministerien der Länder und Branchen-Akteure vertreten waren (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen). Besonders langwierig und problematisch liefen Genehmigungsprozesse im Jahr 2023 in Mecklenburg-Vorpommern (durchschnittlich 32 Monate, Stand Ende 2023). Insgesamt zeigen die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen auf Bundesländerebene für den Windenergieausbau ein gemischtes Bild. Neben den oben genannten Problemen mit der Umsetzung der neuen Genehmigungsregelungen machten die Länder auch nur zögerlich von den Möglichkeiten der Länderöffnungsklausel im WindBG Gebrauch. Kein Bundesland hat bislang angekündigt, mehr als die vorgesehenen Mindestflächen für die Windenergie ausweisen zu wollen. Nur wenige, insgesamt für den Windenergieausbau weniger bedeutsame, Bundesländer wollen die Fristen aus dem WindBG vorziehen. Damit besteht mittelfristig die Gefahr, dass Ende der 2020er Jahre zu wenig Flächen bereitstehen, um die Ausbauziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Eine Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen, dass bereits bis Ende 2025 1,8% seiner Landesfläche verbindlich nach dem WindBG ausweisen will. Allerdings wurde in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023 auch ein "Bürgerenergiegesetz" beschlossen, dass sich in einen Flickenteppich aus verschiedensten Länder-Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Anwohnenden und Kommunen einreiht, die im Jahr 2023 vorgestellt oder beschlossen wurde. Diese Regelungen sind zum Teil bürokratisch und sie gehen mit potenziellen Rechtsunsicherheiten einher. Die unterschiedlichen Länder-Regelungen zu diesem Thema könnten den Windenergieausbau insgesamt potenziell ausbremsen. Die politischen Ausbauziele für die Solarenergie wurden 2023 deutlich übertroffen: Die installierte Photovoltaikleistung stieg um 14,4 GW. Zwischen 2026 und 2035 ist allerdings ein jährlicher Netto-Zubau von 22 GW vorgesehen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 5,85 GW erhielten 2023 einen Zuschlag in den EEG-Ausschreibungen. Auch für (Freiflächen-)Photovoltaikanlagen wurden 2023 einige rechtliche Vereinfachungen politisch beschlossen; beispielsweise sind PV-Freiflächenanlagen seit Anfang 2023 entlang von Autobahnen und Schienenstrecken privilegiert. Für diese Flächen muss daher kein Bebauungsplan erstellt werden. Zur zukünftigen Ausgestaltung der Strom- und Energiemärkte gab es im Dezember 2023 eine Grundsatzeinigung auf europäischer Ebene. Im Trilog-Verfahren verständigten sich Kommission, Rat und Parlament darauf, dass zweiseitige Differenzverträge (CfD) oder "gleichwertige Regelungen mit den gleichen Auswirkungen" das Standard-Modell für die öffentliche Förderung von erneuerbaren Energien werden sollen. Alternativ bleibt aber eine wettbewerbliche Finanzierung über Power-Purchasing-Agreements (PPAs) erlaubt. Die Vorschriften für CfDs sollen für Neuanlagen nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung gelten - also voraussichtlich im Jahr 2027. Eine allgemeine Erlösabschöpfung für erneuerbare Energien soll es laut der Einigung auf europäischer Ebene nicht dauerhaft geben. Im Rahmen der Energiekrise wurde eine solche Regelung im Oktober 2022 beschlossen; in Deutschland ließ die Bundesregierung die Erlösabschöpfung aber zu Ende Juni 2023 auslaufen. Konkrete Auswirkungen dieser Grundsatzeinigungen können erst im Verfahren der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht beurteilt werden. Dies gilt auch für die Ergebnisse aus der in 2023 tagenden "Plattform Klimaneutrales Stromsystem" (PKNS) der Bundesregierung. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage
Der Rückgang der Gesamtleistung ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Erlöse aus dem Verkauf von Projekten (-25,8 Mio. Euro), die Ausgliederung des Biogasgeschäfts (-23,8 Mio. Euro) sowie aufgrund der geringeren Vergütungen aus dem Verkauf von Strom aus Windenergie (-15,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Einspeisungen von Strom aus Windenergieanlagen (23,5 Mio. Euro, Vorjahr 38,5 Mio. Euro), Erlöse aus kaufmännischen und technischen Dienstleistungen (9,6 Mio. Euro; Vorjahr 7,1 Mio. Euro) sowie den Verkauf von Projekten bzw. Projektrechten (9,6 Mio. Euro; Vorjahr 35,4 Mio. Euro). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Beteiligungszuschreibungen in Höhe von 4,2 Mio. Euro (Vorjahr 6,6 Mio. Euro) enthalten. Im Vorjahr war im Materialaufwand der Aufwand für einen Windpark in Höhe von 18,6 Mio. Euro enthalten, der gemäß eines Generalübernahmevertrags im Auftrag der Gesellschaft gefertigt und im Geschäftsjahr 2022 veräußert wurde. Des Weiteren ist im Geschäftsjahr die Biogassparte ausgegliedert worden (-18,0 Mio. Euro). Die Personalaufwendungen sind aufgrund des Personalaufbaus angestiegen. Die Abschreibungen beinhalten im Wesentlichen, neben den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 13,2 Mio. Euro, Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen, die im Rahmen von branchenüblichen Bewertungsmodellen identifiziert wurden. Der ermittelte Abwertungsbedarf beziffert sich auf 81,6 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (21,9 Mio. Euro) sind geprägt durch IT-Aufwendungen (4,3 Mio. Euro), Instandhaltungen, Inspektionen und Wartungen (3,4 Mio. Euro), Mieten und Pachten (2,9 Mio. Euro), für Leasingaufwendungen (1,8 Mio. Euro) sowie Beratungsleistungen, Honorare und Gutachten (1,5 Mio. Euro). Im Finanz- und Zinsergebnis (38,9 Mio. Euro) sind im Jahr 2023 Erträge aus Beteiligungen (121,1 Mio. Euro), Erträge aus Ergebnisübernahmen (1,3 Mio. Euro), Zinserträge (1,3 Mio. Euro) sowie Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (0,7 Mio. Euro) enthalten, denen insbesondere Abschreibungen auf Finanzanlagen (72,2 Mio. Euro), Zinsaufwendungen (9,7 Mio. Euro) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahme (3,6 Mio. Euro) gegenüberstehen. Mit der Alterric, als herrschendem Unternehmen ist am 6. Dezember 2021 ein Gewinnabführungsvertrag bzw. Verlustabführungsvertrag geschlossen worden. Das Ergebnis der Gesellschaft beträgt -66,5 Mio. Euro. Es wird vollständig von der Alterric GmbH ausgeglichen. Vermögenslage Die Bilanzstruktur hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig erhöht. Die Gesellschaft weist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit eine hohe Anlagenintensität mit entsprechend hoher Kapitalbindung auf. Das langfristige Vermögen beinhaltet vor allem Finanzanlagen, Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Windenergieanlagen und befindet sich im Wesentlichen aufgrund von Tilgungen von Ausleihungen (-23,3 Mio. Euro) sowie der Ausgliederung der Biogassparte (-11,9 Mio. Euro) unterhalb des Vorjahresniveaus. Die Zunahme des kurzfristigen Vermögens resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Vorratsvermögens aufgrund des Impairmenttests (59,8 Mio. Euro; Vorjahr: 133,9 Mio. Euro) denen im Wesentlichen ein größerer Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände aufgrund der Ergebnisanteile an den Tochtergesellschaften (266,9 Mio. Euro; Vorjahr: 155,2 Mio. Euro) gegenübersteht. Das Eigenkapital ist unverändert mit einem Wert in Höhe von 1.027,1 Mio. Euro. Die Finanzierung des langfristigen Vermögens erfolgt durch Eigenkapital sowie durch ein langfristig gewährtes Darlehen in Höhe von 120,0 Mio. Euro (Valuta per 31. Dezember 2023: 99,9 Mio. Euro) der Alterric GmbH. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr von 19,8 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Rückgang der sonstigen Rückstellungen (-1,8 Mio. Euro) sowie den Rückgang Steuerrückstellungen (-0,7 Mio. Euro) zurückzuführen. Darüber hinaus gab es unwesentliche Erhöhungen bei den Pensionsrückstellungen (0,4 Mio. Euro). Der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung der Cashpoolverbindlichkeiten des Geschäftsjahres. Investitionen Im Jahr 2023 hat die Gesellschaft 3,2 Mio. Euro in Sachanlagen sowie 67,0 Mio. Euro in Finanzanlagen investiert. Die Finanzanlageninvestitionen betreffen hauptsächlich den Ausgleich der Überentnahmen aus Vorjahren bei den Windparkgesellschaften. Weiterhin wurden im Jahr 2023 Ausleihungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro ausgegeben und in Höhe von 25,2 Mio. Euro zurückgezahlt. Finanzlage Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt in Anlehnung an DRS 21.
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Veränderung des Finanzmittelfonds betrifft die liquiden Mittel sowie die zum Bilanzstichtag bestehende Cash-Pool-Verbindlichkeit in Höhe von 142,2 Mio. Euro. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich um 113,1 Mio. Euro verringert. Der derivativ hergeleitete Cash Flow ist bei einem Periodenergebnis vor Ergebnisabführung von -66,5 Mio. Euro im Wesentlichen geprägt durch die Abschreibungen des Anlagevermögens (85,4 Mio. Euro) und des Vorratsvermögens (81,6 Mio. Euro), der Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva (15,9 Mio. Euro), der Veränderung der Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva (-110,2 Mio. Euro) sowie der Beteiligungserträge (-121,1 Mio. Euro). Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit zeigt im Wesentlichen die Investitionen in die Sachanlagen (-3,2 Mio. Euro) sowie die Investitionen in die Finanzanlagen (-67,0 Mio. Euro), welche hauptsächlich für den Ausgleich der Überentnahmen aus Vorjahren bei den Windparkgesellschaften verwendet wurden. Dem stehen das Ergebnis aus Beteiligungen (135,1 Mio. Euro) und Einzahlungen aus Abgängen aus dem Finanzanlagevermögen (29,7 Mio. Euro) entgegen. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Einzelnen die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (21,8 Mio. Euro), die Veränderung der Forderungen gegen Gesellschafter (6,0 Mio. Euro), die Tilgung von Finanzkrediten (-25,9 Mio. Euro), die Ergebnisabführung des Vorjahres (-87,9 Mio. Euro) sowie die Zinszahlungen für den Finanzmittelbedarf (-9,7 Mio. Euro). Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über das Eigenkapital sowie über ein langfristiges Darlehen der Alterric GmbH. Der Umfang dieser Kreditlinie gewährleistet die jederzeitige Deckung des Mittelbedarfs, so dass derzeit keine Liquiditätsrisiken erkennbar sind. Mitarbeiter Die ausgewiesene Mitarbeiterzahl beinhaltet die aktiven Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Praktikanten. Im Jahr 2023 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 330 Mitarbeiter (Vorjahr 226 Mitarbeiter) beschäftigt. Nachhaltigkeit ** Unser Unternehmensziel, der Ausbau erneuerbarer Energien, und der Schutz der Umwelt können nicht getrennt voneinander gedacht werden. Deshalb verpflichtet sich die Alterric dem Schutz der Umwelt und legt ihr aktives Handeln darauf aus. Wir sind davon überzeugt, dass nur unternehmerisches Handeln, bei dem ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden, auf lange Sicht zu wirtschaftlichem Erfolg führt. Unser Respekt vor einer erhaltens- und schützenswerten Natur ist ein untrennbarer Bestandteil jeder unternehmerischen Entscheidung und Handlung. Dazu gehört die Einhaltung der umweltschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften. Darüber hinaus unterstützen wir ein weitergehendes Engagement unserer Mitarbeitenden im Bereich Umwelt- und Naturschutz. Ein solches Engagement dient zusätzlich dem Erhalt unserer Lebensgrundlage und damit auch dem Bestehen unseres Unternehmens. Bestehende Chancen und Risiken Die frühzeitige Identifikation und die aktive vorausschauende Steuerung potenzieller Chancen und Risiken sind von zentraler Bedeutung für die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft. Wesentliche Komponenten des darauf ausgerichteten Chancen- und Risikomanagementsystems sind der konzernweit abgestimmte Planungs- und Controllingprozess sowie ein integriertes Managementsystem zur Umsetzung des Risikomanagementprozesses aus dem Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) heraus. Das GRC mit seinen Teildisziplinen versteht sich als ganzheitliches Risikomanagementsystem für die Gesellschaft und wird kontinuierlich weiterentwickelt. So waren im Jahr 2023 ausgewählte wesentliche Meilensteine die Erstzertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO 27001 sowie der Aufbau des Bereichs Interne Revision. Im Jahr 2024 strebt der Bereich u. a. die Erstzertifizierung der Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Qualität an sowie die Etablierung und Weiterentwicklung wesentlicher Fachthemen.
** Angabe, die nicht durch den
Abschlussprüfer geprüft worden ist.
Die für die Gesellschaft gegenwärtigen Chancen und Risiken, welche die Geschäftsentwicklung und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, sind in strategische, operative, Compliance und finanzielle Risiken unterteilt, auf die nachfolgend eingegangen wird. Wesentlicher Einflussgeber auf die Risiken und Chancen der vergangenen Jahre stellten die Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine dar. Hier ist jedoch deutlich zu erkennen, dass sich sowohl die Volkswirtschaft im Ganzen als auch die Gesellschaft im Speziellen auf diese außergewöhnlichen Bedingungen eingestellt hat und es zu keinen kritischen negativen Auswirkungen im Jahr 2023 gekommen ist und auch Stand heute für 2024 nicht erwartet werden. Nichtsdestotrotz führte insbesondere der Krieg in der Ukraine zu einem gesellschaftlichen und politischen Diskurs hin zu mehr nationaler Energie-Autonomie, welcher auch politische Unterstützung durch die aktuelle Bundesregierung erhält und durch das Unternehmen ständig beobachtet und beurteilt wird. Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik stellen dabei zwei der wesentlichen Säulen dieser Autonomie dar und werden von der Alterric als Chance erkannt. Aus dem politischen Willen hin zu mehr erneuerbaren Energien erwachsen wiederum konkrete Risiken für die Projektrealisierung der Gesellschaft. So halten die behördlichen Strukturen in den Gemeinden und Landkreisen nicht dem Tempo der Industrie stand, was zu einem erheblichen Freigabestau von zu genehmigenden Projekten führt. Dies wird flankiert durch ein anhaltend hohes Preisniveau in allen Bereichen der Projektrealisierung sowie dem Risiko etwaiger Projektverzögerungen durch verlängerte Lieferzeiten bei vorgelagerten strategischen Komponenten wie Transformatoren und Umspannwerken. Ein aus dem Wachstum der Gesellschaft heraus entstehendes Risiko ist die Rolle des Unternehmens im Wettstreit um die besten Fachkräfte. Hier befindet sich Alterric in einem kontinuierlichen Wettbewerb neue Mitarbeitende für sich zu gewinnen, um den eigenen langfristigen wirtschaftlichen Zielen nachkommen zu können. Besondere Aufmerksamkeit wird auf das Preisschwankungsrisiko gelegt, dass Alterric das angestrebte Preisniveau (u.a. das vorgegebene Preis-Szenario der Gesellschafter) nicht erreichen kann. Um dieses Risiko zu reduzieren, ist die Vermarktungsstrategie der Alterric darauf ausgelegt, sukzessive den Preis mittels finanzieller Absicherungsgeschäfte sowie geschlossener PPAs abzusichern. Chancen, aber auch Risiken, welche die Ertragslage maßgeblich beeinflussen können, entstehen u. a. aus der Witterung (Wind- und Sonnenausbeute). Hier können sich je nach Anlage und Standort Abweichungen von bis zu +/- 20 Prozent gegenüber dem Planansatz ergeben. Diese Chancen und Risiken sind typisch für das Geschäft der erneuerbaren Energien und lassen sich nicht aktiv steuern. Hier gilt es vielmehr, die jeweiligen Erfahrungen bei der Kalkulation neuer Projekte zu berücksichtigen. Im Ergebnis unterliegen die bestehenden Windparkbeteilitigungen ebenso wie die unfertigen Projektierungsleistungen Werthaltigkeitsrisiken. Betriebsrisiken werden durch den Einsatz von entsprechend ausgebildetem Fachpersonal und Fachfirmen sowie eine ständige Überwachung des technischen Anlagenzustandes begegnet. Die Einhaltung genehmigungsrelevanter Auflagen und bergrechtlicher Vorschriften wird überwacht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Abnahmen werden durchgeführt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich im Rahmen des prozessorientierten Risikofrüherkennungssystems und unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken und Chancen im Geschäftsjahr 2023 weder auf Ebene von Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition eine Bestandsgefährdung für die Gesellschaft ergeben hat. Auch für das Geschäftsjahr 2024 ist keine Bestandsgefährdung erkennbar. Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Effektivität des Risikofrüherkennungssystems bezogen auf die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erfolgt eine regelmäßige unternehmensinterne Prüfung. Vergleich IST mit Plan der Vorperiode Die Steuerung erfolgt mittels der folgenden Leistungsindikatoren:
Im Vorjahr wurde folgende Entwicklung prognostiziert:
Die tatsächlichen Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2023 betrugen 44,6 Mio. Euro und entsprechen der erwarteten Entwicklung. Ein weiterer Aspekt für den deutlichen Rückgang ist die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Biogas, die im Vorjahr nicht in der Prognose enthalten war. Das OEBIT im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von -23,1 Mio. Euro (betriebliches Ergebnis -104,6 Mio. Euro, bereinigt um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 81,6 Mio. Euro) liegt unter den Erwartungen. Ursächlich für die Planunterschreitung sind im Wesentlichen geringere Marktwerte bei den Bestandswindparks und die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Biogas. Erwartete Geschäftsentwicklung Erwartete wirtschaftliche Rahmenbedingungen Als Reaktion auf die Ukraine-, Energie- und Klimakrise erfolgten auch im Jahr 2023 zahlreiche Gesetzesänderungen in einem hohen Tempo, die insgesamt die Rahmenbedingungen für einen ambitionierteren und schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien verbesserten. Im Laufe des Jahres 2024 wird dieses gesetzgeberische Tempo wahrscheinlich zurückgehen. Auf europäischer Ebene ist dies durch die Europawahlen im Juni 2024 bedingt. Anschließend wird sich zunächst eine neue Kommission formieren müssen. Aktuell (Januar 2024) lassen Umfragen vermuten, dass Parteien, die der Energiewende kritisch gegenüberstehen, bei den Wahlen auf europäischer Ebene stärker werden. Dies könnte das positive politische Klima für den Ausbau erneuerbarer Energien auf europäischer Ebene mittelfristig eintrüben. Allerdings hat die aktuelle EU-Kommission in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen aus dem ",Green Deal" beschlossen, sodass die politischen Weichen für die Zeit bis zur Mitte der 2030er Jahre gestellt sind. Energiepolitisch wird in der kommenden europäischen Legislaturperiode die Festlegung des EU-Klimaziels für 2040 eine zentrale Rolle spielen. Auf Bundesebene könnte im ersten Halbjahr 2024 noch mit dem Abschluss einiger Gesetzesinitiativen für die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land zu rechnen sein. Hierzu zählt auch die notwendige Umsetzung der RED III in nationales Recht. Auch im Arten- und Naturschutzbereich stehen einige Gesetzesnovellen noch aus. Insbesondere eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG, u. a. zur Aufnahme der Probabilistik als Methode, könnte den Ausbau der erneuerbaren Energien potenziell weiter erleichtern. Um die Akzeptanz des Windenergieausbaus aus Arten- und Naturschutzsicht nicht weiter zu gefährden, wäre es zudem wünschenswert, dass der Bund die konkrete Umsetzung von Artenhilfsprogrammen vorantreibt und gesonderte Ausgleichsflächen für den Naturschutz außerhalb von Windenergiegebieten ausweitet. 2024 ist zudem eine Novelle des Bundeswaldgesetzes geplant. Diese wird einen Einfluss auf den Ausbau der Windenergie im Wald haben; die konkrete Wirkung ist noch nicht absehbar. Während der Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren bereits spürbar angezogen hat, hat der Ausbau der Netzinfrastruktur (Übertragungs- und Verteilnetze; Netzverknüpfungspunkte) noch nicht das notwendige Tempo erreicht. Auch wenn hier ebenfalls erste Beschleunigungstendenzen zu erkennen sind, muss das Tempo weiter gesteigert werden, damit die Netzinfrastruktur sich nicht zu einem zentralen Hemmnis für die Energiewende entwickelt. In diesem Zusammenhang sind auch weitere politische und regulatorische Initiativen notwendig, um die gemeinsame Nutzung von Anlagen zur Wind- und Solarenergieerzeugung am selben Netzverknüpfungspunkt stärker zu fördern. Dieser von Alterric verfolgte Ansatz nutzt die bestehende Netzinfrastruktur optimaler aus. Diese Gesetzesinitiativen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass die regierungstragenden Fraktionen ihre Zusammenarbeit in der Bundesregierung nicht frühzeitig beenden. Ende 2023 hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltsführung eine innenpolitische Regierungskrise ausgelöst. Theoretisch davon betroffen sind auch die Ausgleichszahlungen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) an das EEG-Konto in Höhe von 10,6 Mrd. Euro. Hiervon wäre allerdings nicht die EEG-Förderung für Anlagenbetreiber betroffen, sondern nur die Umlagezahlungen durch die Verbraucher, die bei einer ausbleibenden Gegenfinanzierung durch den Haushalt wieder eingeführt werden müssten. Wirtschaftlich wird auch im Jahr 2024 ein hoher Preis- und Wettbewerbsdruck in der Windenergiebranche zu erwarten sein. Nach den hohen Börsenstrompreisen während der Energiekrise im Jahr 2022 haben sich die Preise im Laufe des Jahres 2023 dem Vorkrisenniveau angenähert. Gleichzeitig bleiben die Material- und Baukosten für Windenergieanlagen auf einem hohen Niveau. Zusätzlich erhöhten sich die Fremdfinanzierungskosten durch die Zinswende im Jahr 2023 deutlich. Die Entwicklung der Leitzinsen im Jahre 2024 hat daher einen wesentlichen Einfluss auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und dessen Kosten. Der Wettbewerb um lukrative Flächen für Wind Onshore-Projekte könnte auch im Jahr 2024 zunehmen. Kurzfristig ist nicht mit einer signifikanten Ausweitung der zur Verfügung stehenden Flächenkulisse zu rechnen. Dies wird auch dazu beitragen, dass die steigenden Flächenpachten weiterhin Kostendruck auf die Projekte ausüben. Schließlich erhöhen auch die diversen Beteiligungsgesetze der Bundesländer Aufwand und Kosten für den Betrieb von Windparks. Immerhin hat die Bundesnetzagentur angesichts dieser Entwicklungen den Höchstwert für neue Projekte in den EEG-Ausschreibungen für 2024 auf dem erhöhten Niveau von 7,35 Cent je kWh belassen. Der Höchstwert für Freiflächen-PV-Anlagen wurde im Jahr 2024 mit 7,37 Cent je kWh ebenfalls auf dem Vorjahresniveau belassen. Allerdings sind die PV-Ausschreibungen im Gegensatz zu den Ausschreibungen für die Windenergie an Land bislang stark überzeichnet. Der reale Zuschlagspreis lag daher 2023 im PV-Segment stetig unter dem Höchstwert. Im Jahr 2024 ist damit ebenfalls zu rechnen. Auch wenn der PV-Ausbau bereits deutlich angezogen hat, stehen weitere politische Beschleunigungsmaßnahmen im Jahr 2024 aus (Umsetzung der Solarstrategie der Bundesregierung, mit dem Beschluss des "Solarpaket I" und ggf. auch einem weiteren "Solarpaket II"). Diese sind notwendig, um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Da die Ausweisung von Flächen für die Freiflächen-Solarenergie über die kommunale Bauleitplanung erfolgt, sind hierfür weitere Anreize und Schulungen für die Kommunen von Seiten des Bundes und der Länder notwendig. Insbesondere kleine Freiflächen-PV-Projekte sind von steigenden Kosten (finanzielle Beteiligungsgesetzes der Bundesländer, fehlende oder teure Netzanschlüsse) potenziell wirtschaftlich besonders herausgefordert. Mittelfristig wird die Ausgestaltung von Strom- und Energiemärkten auf europäischer und nationaler Ebene weiter von zentraler Bedeutung für die Entwickler und Betreiber von erneuerbaren Energien sein. Gemäß der Grundsatzeinigung dazu auf europäischer Ebene haben die Nationalstaaten eine dreijährige Umsetzungsfrist (bis 2027) zur Ausgestaltung neuer Förderbedingungen für Erneuerbare Energien Anlagen. Ob diese Rahmenbedingungen noch von der jetzigen Bundesregierung oder in der nächsten Legislaturperiode final beschlossen werden, ist noch nicht absehbar. Entscheidend wird es sein, dass dauerhaft ausreichend Anreize für die Investitionen in erneuerbare Energien und deren systemdienlichen und flexiblen Betrieb bestehen. Dies gilt sowohl für die Einführung und das Design von CfDs oder potenzieller Alternativen für eine staatliche Förderung als auch für eine mögliche Teilung der deutschen Strompreis-Gebotszone oder alternativer Optionen zur Implementierung von lokalen Signalen im Strommarkt. Umsatz- und Ergebniserwartung Die Alterric-Definition für die qualifiziert komparative Prognose der Leistungsindikatoren laut wie folgt:
Im Rahmen des absehbaren und planbaren Geschäfts wird die weitere Entwicklung anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt eingestuft:
Für das Geschäftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau prognostiziert. Die Umsatzerlöse der Bestandswindparks (vergleichbare Marktwerte), Umsatzerlöse aus technischer und kaufmännischer Betriebsführung sowie der Veräußerung von Projektrechten werden grundsätzlich auf konstantem Niveau erwartet. Aufgrund des Weiteren geplanten Personalaufbaus geht die Gesellschaft beim OEBIT von einer moderat sinkenden Prognose aus. Hinsichtlich der Leistungsindikatoren sind die Ergebnisse jedoch immer stark schwankend, da diese hauptsächlich unmittelbar von den Windverhältnissen, den Marktwerten für erzeugten Strom und der Veräußerung von Projektrechten für entwickelte Windparks innerhalb der Alterric-Gruppe abhängig sind, sodass sich allein dadurch das Ergebnis deutlich anders entwickeln kann als geplant. Hier liegt sowohl ein Risiko als auch eine Chance für die künftige Entwicklung. Investitionen Es sind keine wesentlichen Investitionen in den Windparkbestand der Gesellschaft im Jahr 2024 geplant. Hintergrund ist hierbei die Annahme, dass Investitionen bzw. die Realisierung von weiteren Projekten vollumfänglich in Projektgesellschaften stattfinden werden. Mitarbeiterentwicklung Die Mitarbeiterzahl auf Ebene der Gesellschaft wird aller Voraussicht nach Ende 2024 um zirka 25 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 ansteigen. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Alterric Deutschland GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 203538, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist in das Cash-Pooling der Alterric GmbH integriert. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hieraus sind in den Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um die "Gesamtleistung", das "betriebliche Ergebnis" und das "Finanzergebnis" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. Die Gesellschaft hat im Rahmen einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. August 2023 den Betriebsteil Biogas, bestehend aus den Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen, den dazugehörigen Grundstücken, Betriebsmitteln und Mitarbeitern, auf die Alterric Biogas GmbH & Co. KG , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter der Nummer HRA 203647, übertragen. Aufgrund dieser Übertragung ist die Vergleichbarkeit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit der des Vorjahres eingeschränkt. Im Rahmen der Ausgliederung wurden folgende Aktiva und Passiva übertragen:
Im Vorjahr entfielen darüber hinaus folgende wesentliche Erträge und Aufwendungen auf den ausgegliederten Betriebsteil:
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Verwendung der voraussichtlichen Nutzungsdauern ermittelt. Für die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 14 Jahren angesetzt. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer wird die Bestandsdauer der Branche, der erwartete Lebenszyklus der Windenergieanlage sowie das Knowhow der Mitarbeiter und deren voraussichtliche Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Nutzungsdauererhöhend hat sich insbesondere die erwartete Stabilität der Branche ausgewirkt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Sie erfolgen nach der linearen Methode. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig oder pro rata-temporis. Die Nutzungsdauern der technischen Anlagen belaufen sich im Regelfall auf 25 Jahre. Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert von bis zu 250,00 Euro werden im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr direkt als Aufwand gebucht. Für Wirtschaftsgüter von 250,01 bis 1.000,00 Euro wird pro Geschäftsjahr ein Sammelposten gebildet und eine Poolabschreibung über 5 Jahre vorgenommen. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Soweit erforderlich, wurden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei vorübergehender Wertminderung vorgenommen. Der beizulegende Wert bestimmt sich nach dem Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag. Soweit kein "aktiver" Markt besteht, anhand dessen sich der Börsen- oder Marktpreis ermittelt lässt, wird der beizulegende Wert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Sofern die Gründe, die Anlass für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßigen Abschreibungen waren, nicht mehr bestanden, wurde eine Wertaufholung bzw. eine Zuschreibung vorgenommen. Die Wertobergrenze für eine Wertaufholung bzw. eine Zuschreibung sind die Anschaffungskosten. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Kommanditbeteiligungen an Windpark-Personengesellschaften sowie um Stammkapital an Windpark- Kapitalgesellschaften. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn dieser niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wird ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen stellen in Ausführung befindliche Projekte dar. Die Bewertung erfolgt nach den internen Vergaben des "Stage-Gate-Verfahrens". Die Stage-Gate-Systematik dient als Grundgerüst zur Strukurierung und Standardisierung der Projektumsetzung und orientiert sich am Lebenszyklus eines Projekts. Es umfasst die Entwicklungsphasen (=Stage) und deren Freigaben (= Gates). Erst ab einem bestimmten Projektstand werden die Aufwendungen aktiviert. In die Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Einzelkosten der Projekte einbezogen. Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt. Risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Latente Steuern werden auf Ebene des Organträgers, der Alterric GmbH, berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Grundlage eines gemischten Steuersatzes von 29,65 Prozent. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Pensionären und aus Anwartschaften sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Projected Unit Credit Method (laufendes Einmalprämienverfahren) auf Basis der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2023 wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,82 Prozent (Vorjahr 1,87 Prozent) p.a. zugrunde gelegt. Gehaltsanpassungen sind mit einem Prozentsatz von 2,5 Prozent (Vorjahr 2,5 Prozent) p.a. und Rentenanpassungen für Pensionsfondsleistungen in Höhe von 1,0 Prozent (Vorjahr 1,0 Prozent) p.a. sowie Anpassungen für unmittelbare Zusagen in Höhe von 2,25 Prozent (Vorjahr 2,25 Prozent) p.a. berücksichtigt. Neben den Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und den am Bilanzstichtag bestehenden Anwartschaften sind auch Verpflichtungen für Deputate im Ansatz enthalten. Der Zinsanteil aus der Bewertung von Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. August 2007 begonnen hat, wird über den EWE Treuhandverein, Oldenburg, finanziert. Dabei führt die Alterric Deutschland GmbH die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Altersversorgung im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) einem Treuhandvermögen zu, welches vom EWE Treuhandverein verwaltet wird. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um zum beizulegenden Zeitwert bewertete Zielfonds, deren ertrags- und risikoreicher Aktienanteil sich mit näherndem Rentenbeginn zugunsten sicherheitsorientierter Anlagen wie Anleihen und Geldmarktanlagen verringert. Übersteigt zum Ende des Geschäftsjahres der Barwert der Garantieleistung den Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände, entspricht der Erfüllungsbetrag diesem Barwert. Es wird eine Pensionsrückstellung ausgewiesen, soweit der Erfüllungsbetrag den Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände übersteigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenverhältnisse in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß den Zinssätzen der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Auswirkungen aus der Änderung des Zinssatzes gegenüber dem Vorjahr werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dieses Anhangs dargestellt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Für die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen verweisen wir auf die Darstellung des Anteilsbesitzes. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 66.726,8 TEuro (Vorjahr: 19.511,5 TEuro) enthalten. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 82,8 TEuro (Vorjahr: 14,0 TEuro). Der Betrag unterliegt nicht der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Das zu den Rückstellungen für Pensionen korrespondierende Planvermögen wird im Folgenden näher erläutert: Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des beim EWE Treuhandverein angelegte Vermögen wurde aus den Börsenkursen des Fondsvermögens am Abschlussstichtag abgeleitet:
Die aus dem Deckungsvermögen resultierenden Erträge, die Veränderungen des Zeitwerts sowie die Verrechnung mit den Dienst- und Zinsaufwendungen der korrespondierenden Erfüllungsbeträge der Pensionsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich Kosten der Rechtsstreitigkeiten sowie der Jahresabschlussprüfung. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:
Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten. 5. Haftungsverhältnisse Für die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen sind Pfandrechte in Höhe von 4.676,3 TEuro (Vorjahr: 4.416,3 TEuro) gewährt worden. Des Weiteren wurden Bürgschaften gegenüber Dritten für Leistungsverpflichtungen in Höhe von 6.133,9 TEuro (Vorjahr: 6.133,9 TEuro) hinterlegt. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können und schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als unwahrscheinlich ein. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und gliedern sich nach folgenden Tätigkeitsbereichen:
2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträge sind im Wesentlichen Erträge aus Beteiligungszuschreibungen in Höhe von 4.176,7 TEuro (Vorjahr: 6.597,0 TEuro) enthalten. 3. Außerplanmäßige Abschreibungen
4. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung Aufgrund von Wertminderungen kam es bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen im Finanzanlagevermögen zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 67.719,1 TEuro, die in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der "Abschreibungen auf Finanzanlagen" enthalten sind sowie bei den unfertigen Leistungen zu einem außerplanmäßigen Abwertungsbedarf in Höhe von 81.568,2 TEuro, der in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der "Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten" enthalten ist. V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:
Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben ergeben sich aus Bestellungen des Vorratsvermögens für Windparkprojekte. Die sonstigen Haftungsverhältnisse der Gesellschaft resultieren aus Entnahmen freier Liquidität aus verbundenen Unternehmen, die eine Minderung der jeweiligen Einlagen nach § 174 Abs. 4 HGB darstellen sowie Hafteinlagen, welche die geleisteten Pflichteinlagen übersteigen. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 330 Mitarbeiter (Vorjahr: 226 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 50 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 32 Personen). 3. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
4. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach §6b Abs. 2 EnWG Alterric GmbH
EWE AG
EWE VERTRIEB GmbH
EWE TRADING GmbH
EWE NETZ GmbH
Alterric Internationale Beteiligungs GmbH
verbundene Windpark-, Infrastruktur- und Verwaltungsgesellschaften
5. Angaben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung ist die Gesellschaft zur Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet. Die Gesellschaft ist in den Bereichen der anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors sowie außerhalb des Elektrizitätssektors tätig. 6. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Dr. Frank May ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Dieter Aden und Herr Holger Boxnick vertreten die Gesellschaft satzungsgemäß und sind ebenfalls von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 7. Ergebnisverwendung Mit der Alterric GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203466), als herrschendes Unternehmen ist am 6. Dezember 2021 ein Gewinnabführungsvertrag bzw. Verlustabführungsvertrag geschlossen worden. 8. Angaben zum Konzern Die Alterric Deutschland GmbH wird in den nach HGB aufgestellten Konzernabschluss der Alterric GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich, HRB 203466), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von verbundenen Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Unternehmensregister veröffentlicht. 9. Pflicht zur Aufstellung eines (Teil)-Konzernabschlusses Die Alterric Deutschland GmbH ist aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Alterric GmbH, Aurich, gemäß § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sowie Konzernlageberichts nach § 290 HGB befreit.
Aurich, 28. März 2024 Dr. Frank May, Geschäftsführer Dieter Aden, Geschäftsführer Holger Boxnick, Geschäftsführer ErgebnisverwendungsbeschlussIn der Gesellschafterversammlung vom 25. Juli 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Anlagenspiegel
Aufstellung des Anteilsbesitzes
* Werte zum 31.12.2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Alterric Deutschland GmbH, Aurich VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Alterric Deutschland GmbH, Aurich - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Alterric Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGEN INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Diese umfassen die im Kapitel "Nachhaltigkeit" angegebenen Informationen. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach §6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Leer, 29. April 2024 BDO
DPI AG
Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer Jörg Jahnel, Wirtschaftsprüfer |
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Primus Zweite Projekt GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Steyerberg GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Tossens GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Alterric Windpark Göttingen GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Repowering Nentzelsrode II KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Schenkendorf-Nord GmbH & Co. KG
Selbe AdresseEnergieallianz MV Projekt Nr. 7 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Fuhrberg KG
Selbe AdresseSabbenhausen Windparkbetriebsgesellschaft mbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Alterric Windpark Vollersode II GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Umspannwerk Hilchenbach GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Warsow KG
Selbe AdresseUW Pöglitz GmbH & Co. KG
Selbe AdresseUmspannwerk Schinne GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Deutsch Bork KG
Selbe AdresseEnergieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Rastdorf GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Schortens GmbH & Co. KG
Selbe AdresseNordwind SG Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
UW Gerichtstetten GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Brimingen KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Hellefelder Höhe GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark Lensahn GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Gensingen KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Groß Voigtshagen KG
Selbe AdresseUW Cahnsdorf GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Steinheim II GmbH & Co. KG
Selbe AdresseUmspannwerk Simmern GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindkraft Herford I GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Volkenshagen GmbH & Co. KG
Selbe AdresseUW Mögelin GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Südkämper Bruch GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark GmbH & Co. Groß Niendorf I KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Barnstedt KG
Selbe AdresseUW Krauschwitz GmbH & Co. KG
Selbe AdresseSalzkotten Windparkbetriebs GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Walsrode GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark GmbH & Co. Steife Briese KG
Selbe AdresseAlterric Windpark GmbH & Co. Rhede KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Köhlen Verwaltungs GmbH
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Windpark GmbH & Co. Bertkow III KG
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Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Cheine KG
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Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Kirchwistedt KG
Selbe AdresseUW Steinau Betriebsgesellschaft mbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Windpark GmbH & Co. Kirchheim KG
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Selbe AdresseWindpark Neutz-Lettewitz GmbH & Co.KG
Selbe AdresseAlterric Windpark GmbH & Co. Aufwind KG
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Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Leun KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Meßkirchwalbertsweiler KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Ebendorf GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Parchow KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Niederwerbig KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Ihlow KG
Selbe AdresseAlterric Windpark GmbH & Co. Waltershausen KG
Selbe AdresseANB Fläming Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
UW Kandelin GmbH & Co. KG
Selbe AdresseUmspannwerk GmbH & Co. Trebbichau KG
Selbe AdresseWindpark Garnholt II GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWindpark GmbH & Co.Conneforde KG
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Selbe AdresseWindpark GmbH & Co. Coesfeld-Stevede KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
EWS Alterric Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Windpark GmbH & Co. Zerbst KG
Selbe AdresseUW Kleinfurra Wind GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark Dietrichsfeld II GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Umspannwerk Ebendorf GmbH & Co. KG
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Windpark GmbH & Co. Friedersdorf KG
Selbe AdresseWindpark Schneeberger Hof Verwaltungs GmbH
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Alterric Windpark Langenstein GmbH & Co. KG
Selbe AdresseUW Werneuchen-Seefeld GmbH & Co. KG
Selbe AdresseAlterric Windpark GmbH & Co. Bimolten II KG
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