RS
Industriepark GmbH
Herne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
131.256,00 |
134.246,00 |
| I.
Sachanlagen |
131.256,00 |
134.246,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
723.750,15 |
724.335,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
311.589,74 |
318.814,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
412.160,41 |
405.520,97 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
183.589,00 |
180.850,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.038.595,15 |
1.039.432,30 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
206.450,42 |
285.649,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.738,58 |
-79.199,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
183.589,00 |
180.850,42 |
| B.
Rückstellungen |
371.866,00 |
367.366,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
666.729,15 |
672.066,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.038.595,15 |
1.039.432,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses
für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde auf die
Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters mit Stand vom
9. März 2015 abgestellt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der
Abkehr von der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Abkehr von
Going-Concern-Prämisse) gemäß §
252 Abs. 1 Satz 2 HGB. Nachdem mit Datum vom
4. November 2010 über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde,
wird das Unternehmen abgewickelt. Die Abkehr von der
Annahme der Unternehmensfortführung wirkt sich nicht
auf die Bilanzansätze, Bewertung und den Ausweis der
Vermögensgegenstände und Schulden im
Jahresabschluss aus.
AKTIVA
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen, soweit abnutzbar, bewertet. Die
Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die
Abschreibungssätze und die Nutzungsdauern entsprechen
den von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne
des § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs
grundsätzlich in voller Höhe abgeschrieben.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt
grundsätzlich zum Nominalwert. Erkennbare
Einzelrisiken sowie allgemeine Kreditrisiken werden durch
entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem Nennwert
bewertet.
PASSIVA
Die Bildung der
Rückstellungen erfolgt in Höhe des
voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages.
Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen
werden bei der Bewertung grundsätzlich
berücksichtigt.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Im Rahmen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft zum
4. November 2010 wurde der Ausweis von
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten ausweislich der Insolvenztabelle
des Insolvenzverwalters vom 9. März 2015
dahingehend angepasst, dass angemeldete und festgestellte
Forderungen als Verbindlichkeiten erfasst wurden.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVA
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Gliederung dieser Posten ergibt sich aus der
Bilanz. Eine Restforderung in Höhe von TEUR 300
resultiert aus einer gestundeten Kaufpreisrate aus dem
Verkauf eines Grundstücksteils an den Zwangsverwalter
Herrn U. Blase. Die Kaufpreisrate wurde bis zum 31. August
2021 gestundet und hat somit eine Restlaufzeit von
über 5 Jahren. Als Sicherheit hat der Käufer bei
der Sparkasse Mülheim an der Ruhr in gleicher
Höhe ein verpfändetes Festgeldkonto hinterlegt.
Die übrigen
sonstigen Vermögensgegenstände haben
sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
PASSIVA
Eigenkapital
Das Kapital entspricht dem im Gesellschaftsvertrag
und Handelsregister ausgewiesenen Betrag in Höhe von
EUR 25.600,00 und ist vollständig eingezahlt.
Im Zusammenhang mit der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zum 4. November 2010 und der
entsprechenden Anpassung der Verbindlichkeiten an die
angemeldeten und festgestellten Forderungen zur
Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters ist das
bilanzielle Eigenkapital vollständig aufgezehrt. Es
ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von TEUR 184.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von TEUR 632 (Vorjahr: TEUR 632) eine
Restlaufzeit von über einem Jahr. Das Darlehen ist
durch ein Grundpfandrecht am eigenen Grundbesitz gesichert.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die RS Industriepark GmbH, Herne, wurde im
Geschäftsjahr vertreten durch Herrn Iain Stott,
Kaufmann, Red Lumb, Norden/ UK.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzverfahren
Am 4. November 2010 wurde über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren
eröffnet und Herr RA Rolf-Otto Neukirchen zum
Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsmöglichkeit
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Bezug auf die
Anwendung des § 285 Nr. 3, 3 Buchstabe a, 4, 6,
7, 9 Buchstabe a, 12 sowie 21 HGB und die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 274a Nr. 5 HGB in Anspruch.
Essen, den 2. Juli 2015
RS Industriepark GmbH
gez. Der Insolvenzverwalter
Herrn RA Rolf Otto Neukirchen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
Es wird auf den Gewinnverwendungsvorschlag im Anhang
verwiesen.
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