FFT Metalltechnik GmbHLiquidiert

31535 Neustadt am Rübenberge, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 111336
Eingetragen
22.8.2005
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Bereich Fenster- und Fassadenbau, die Herstellung und Montage von Brandschutztüren, Sonderkonstruktionen im Metallbau, Blechverarbeitung, Fertigung und Montage von Haustüren sowie Vordachkonstruktionen, die Betreuung des Verfahrens zum Erwerb offizieller Anordnungen für geplante Maßnahmen sowie alle Aktivitäten, die im Rahmen allgemeiner Dienstleistungen für den Bauund Industriebereich als ergänzend zum primären Geschäftsbereich zu bezeichen sind, sowie alle Geschäfte, die damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Hans Andreas Sadowski
25.00%
Torsten Berger
25.00%
Carsten Sykosch
25.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Hans Andreas Sadowski
6.250 €
25.00%
Torsten Berger
6.250 €
25.00%
Carsten Sykosch
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FFT Metalltechnik GmbH

Neustadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 28.670,00 18.543,00
I. Sachanlagen 28.670,00 18.543,00
B. Umlaufvermögen 330.292,72 428.904,37
I. Vorräte 308.986,80 357.259,53
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 416.786,56 21.848,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.205,29 71.487,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.100,63 157,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.251,00 2.456,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 362.213,72 449.903,37

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 60.698,01 78.364,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 53.364,10 52.274,41
III. Jahresfehlbetrag 17.666,09 -1.089,69
B. Rückstellungen 27.908,00 33.009,53
C. Verbindlichkeiten 273.607,71 338.529,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 179.133,16 249.845,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 362.213,72 449.903,37

Anhang


Erforderliche Angaben

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
  (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der FFT Metalltechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB mit den gemäß R 6.3. EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 S. 3 und 4 HGB. Hierbei wurde das strenge Niederstwertprinzip eingehalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.

2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

2.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

2.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:
   Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:  € 47.750,00
2.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 185,6 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 88,1 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 36,0 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Eigentumsvorbehalte.

3. Sonstige Pflichtangaben

3.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer vertreten:
Hans Andreas Sadowski, Metallbaumeister (01.01. bis 31.12.).

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 Neustadt am Rübenberge, den 20. Dezember 2012
 
 FFT Metalltechnik GmbH

 (Hans Andreas Sadowski)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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