FFT
Metalltechnik GmbH
Neustadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.670,00 |
18.543,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.670,00 |
18.543,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
330.292,72 |
428.904,37 |
| I.
Vorräte |
308.986,80 |
357.259,53 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
416.786,56 |
21.848,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.205,29 |
71.487,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.100,63 |
157,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.251,00 |
2.456,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
362.213,72 |
449.903,37 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.698,01 |
78.364,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.364,10 |
52.274,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.666,09 |
-1.089,69 |
| B.
Rückstellungen |
27.908,00 |
33.009,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
273.607,71 |
338.529,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
179.133,16 |
249.845,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
362.213,72 |
449.903,37 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der FFT Metalltechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
und Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 und
2 HGB mit den gemäß R 6.3. EStR
einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der
notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile
nach § 255 Abs. 2 S. 3 und 4 HGB.
Hierbei wurde das strenge Niederstwertprinzip eingehalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen
wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.
2.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
2.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
2.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern: € 47.750,00
2.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 185,6 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren betragen 88,1 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen
36,0 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor
allem um Eigentumsvorbehalte.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Hans Andreas Sadowski, Metallbaumeister (01.01. bis
31.12.).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Neustadt am Rübenberge, den 20. Dezember
2012
FFT Metalltechnik GmbH
(Hans Andreas Sadowski)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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