Bauträger für Wohngebäude
Sparkasse Amberg-Sulzbach
AmbergStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sonja Kalb seit 11.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Thomas Pickel seit 3.3.2022 | Vorsitzender des Vorstands |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Amberg-SulzbachAmberg und Sulzbach-RosenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht. 1. Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellDie Sparkasse Amberg-Sulzbach ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Amberg und Sulzbach-Rosenberg. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Amberg-Sulzbach. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Amberg-Sulzbach, die Stadt Amberg und die Stadt Sulzbach-Rosenberg. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Amberg-Sulzbach ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist über den Sparkassen-Teilfonds des Sparkassenverbands Bayern dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse Amberg-Sulzbach unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse Amberg-Sulzbach vier Kompetenzcenter, neun Filialen (davon zwei in Kooperation mit der dort ansässigen Genossenschaftsbank) und sechs SB-Filialen in ihrem Geschäftsgebiet. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV). In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV). Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV). Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV). Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV). Regionale RahmenbedingungenDie Region Amberg-Sulzbach ist durch die Autobahnen A93, A6 und A9 an das deutsche Autobahnnetz angebunden. Dabei ist die A6 die wichtigste Trasse in die Tschechische Republik. Die Nähe zu den Ostmärkten erweist sich als ein bedeutendes Standortplus. Mittelständische Betriebe und weltweit agierende Unternehmen bilden das Rückgrat der Region. Ein großes Spektrum an Branchen hat sich im Geschäftsgebiet der Sparkasse angesiedelt, darunter große internationale Unternehmen. Die gute Verkehrsinfrastruktur begünstigt die Entwicklung und Neuansiedelung von Unternehmen (Quelle: Industrie- und Handelskammer Regensburg). Zudem stärken die Ansiedlungen des Bayerischen Landesamtes für Pflege in Amberg sowie der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Polizei in Kastl die Region (Quellen: Bayerisches Landesamt für Pflege und Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern). Das Bildungsangebot mit vier Realschulen, fünf Gymnasien, der Wirtschaftsschule, der Fach- und Berufsoberschule sowie zwei Berufsschulen, zwei Technikerschulen und mehreren Bildungsträgern für Erwachsenenbildung ist gut (Quelle: Industrie- und Handelskammer Regensburg). Ein bedeutender Impulsgeber für die Unternehmen und die Wirtschaft in der Region ist die Ostbayerische Technische Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden. Sie stellt eine tragende Säule für den Erfolg der Unternehmen in der Region dar. In der Oberpfalz stieg die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt von 2,9 % auf 3,2 %. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Amberg-Sulzbach lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 in der Stadt Amberg bei 4,9 % (Vorjahresmonat: 4,3 %) und im Landkreis Amberg-Sulzbach bei 3,0 % (Vorjahresmonat: 2,7 %) (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Der Saldo der Lagebeurteilungen aller Branchen im IHK-Bezirk Oberpfalz - Kelheim sank auf den tiefsten Wert seit drei Jahren. Bau- und baunahe Betriebe sind besonders betroffen. Während die Reisebranche boomt, sinkt die Lage bei Hotels und Gaststätten. Die Auftragslage bei den Investitionsgütern ist positiv, jedoch zieht insbesondere der Einbruch bei den Konsumgütern die Lagekurve in der Industrie nach unten. Der Anteil der Unternehmen, die keine oder verminderte Investitionen in der Heimat planen, steigt deutlich. Einen stabilisierenden Anker bilden erneut die unternehmensnahen Dienstleister. Trotz des Rückgangs der Inflation können nach Angaben aller Branchen Prozessoptimierungen die Preissteigerungen nicht auffangen. Als Reaktion auf den Arbeitskräftemangel bleiben die Maßnahmen zur Standardisierung und Digitalisierung im Fokus der Betriebe. Als größtes Risiko betrachten die Unternehmen derzeit die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (Quelle: Industrie- und Handelskammer Regensburg). Im ostbayerischen Handwerk ist die konjunkturelle Lage so schlecht wie lange nicht mehr. Vor allem im Bausektor ist die Lage teilweise dramatisch und in Folge fehlender Neuaufträge droht dort Beschäftigungsabbau. Jeder vierte Handwerksbetrieb bewertet seine Geschäftslage als schlecht, jeder zweite verbucht abnehmende Auftragseingänge. 31 Prozent der Unternehmen kämpfen mit einem unterdurchschnittlichen Auftragsbestand, dabei ist sowohl die unterdurchschnittliche Nachfrage als auch die schwächere Umsatzdynamik besonders im Bauhauptgewerbe spürbar. Auch in den Handwerken für den privaten Bedarf wächst die Zahl der Betriebe, die Umsatzrückgänge verzeichnen. Lediglich 16 % der Betriebsinhaber berichten von Zuwächsen. Die Zahl der Betriebe mit rückläufiger Mitarbeiterzahl (21 %) nahm gegenüber dem Vorquartal leicht zu. Gleichzeitig sank der Anteil der Betriebe mit überwiegenden Neueinstellungen auf 11 % ab (Quelle: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz). Die Kaufkraft weist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Amberg-Sulzbach im Jahr 2023 im Landkreis Amberg-Sulzbach einen Index von 96,6 (2022: 96,7) und in der Stadt Amberg von 102,0 (2022: 102,1) auf (Quelle: Michael Bauer Research GmbH). Die Sparkasse Amberg-Sulzbach konnte ihre Marktstellung verteidigen. Sie teilt sich den Markt mit fünf Genossenschaftsbanken sowie fünf überregionalen Filialbanken (Deutsche Bank, HypoVereinsbank, Commerzbank, Targobank und Postbank). Durch die Fusion der Volksbank-Raiffeisenbank Amberg eG mit der Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG ist ein bedeutender Mitbewerber im Genossenschaftssektor entstanden und hat die Wettbewerbssituation eher verschärft. Im ländlichen Teil des Geschäftsgebietes steht die Sparkasse fast ausschließlich mit den Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Das Marktumfeld in den städtischen Regionen Amberg und Sulzbach-Rosenberg wird sowohl durch die überregionalen Banken als auch die VR-Bank Amberg-Sulzbach eG geprägt. 2.2 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennziffern stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse dar:
2.3 GeschäftsverlaufIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum und die Kundeneinlagen annähernd konstant erwartet werden. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich nicht erfüllt. Die Bilanzsumme war zum Ende des Jahres 2023 mit 2.202.739 TEUR nahezu konstant. Das starke Wachstum der Forderungen an Kreditinstitute wurde durch leichte Rückgänge bei Forderungen an Kunden und im Wertpapiergeschäft kompensiert. Gleichermaßen hat sich auch das Geschäftsvolumen um 173 TEUR auf 2.351.907 TEUR unwesentlich erhöht. In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Als Folge hieraus reduzierten sich die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen leicht gegenüber dem Vorjahr um 20.076 TEUR (-1,3 %) auf 1.544.967 TEUR. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf den deutlich sinkenden Bestand an Schuldscheindarlehen und Forderungen im Zusammenhang mit Girokonten zurückzuführen. Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse stiegen spürbar um 21.637 TEUR auf 575.792 TEUR (+3,9 %) an. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den starken Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Im Gegenzug reduzierten sich die Eigenanlagen im Wertpapiergeschäft leicht. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein deutlicher Anstieg um 19.675 TEUR auf 220.290 TEUR (+9,8 %) zu verzeichnen, was hauptsächlich durch die Erhöhung der befristeten Darlehen und von täglich fälligen Verrechnungskonten begründet ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierten sich spürbar um 41.792 TEUR auf 1.698.716 TEUR (-2,4 %). Während die Spareinlagen mit 353.323 TEUR um 99.059 TEUR (-21,9 %) deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 1.345.393 TEUR eine merkliche Steigerung von 57.267 TEUR oder 4,4 % auf. Diese Entwicklung beruht auf den anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit, die um 120.440 TEUR sehr stark gewachsen sind. Im Gegenzug reduzierten sich täglich fällige Verbindlichkeiten spürbar um 63.173 TEUR. Die Sparkasse legte den Fokus auf eine ganzheitliche Beratung über das Finanzkonzept in Verbindung mit dem Beratungsprozess Anlageberatung. Auch die Ausrichtung auf nachhaltige Geldanlagen trat immer mehr in den Vordergrund. Weiterhin legte die Sparkasse Wert auf ein entsprechendes Multikanalbanking, zum Beispiel mittels Einsatz von digitalen Beratungsterminen oder Video-Beraterchats. Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich unterschiedlich entwickelt. Das Umsatzvolumen im Wertpapiergeschäft (insbesondere bei verzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds) war stark ansteigend. Das Geschäftsvolumen im Immobilienvermittlungs-, Versicherungs- und Bauspargeschäft war zum Teil deutlich rückläufig. Das Girogeschäft auf Basis der Vertriebsgirokonten legte hinsichtlich des Kontenvolumens leicht zu. Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Gesamtzahl der Beschäftigten auf 342 (Vorjahr: 336), unterteilt in 165 Mitarbeitende in Vollzeit, sowie 150 Beschäftigte in Teilzeit und 27 Auszubildende. Die Ausbildung von Bankkaufleuten bildete weiterhin die wichtigste Quelle zur Nachwuchsgewinnung. So wurden 2023 wie im Vorjahr 12 junge Mitarbeitende als Auszubildende eingestellt. Dies bewirkte eine erneut gestiegene Ausbildungsquote von 8,6% (Vorjahr: 8,1%). Im Berichtsjahr absolvierten 9 Auszubildende erfolgreich ihre Prüfung zum Bankkaufmann und wurden in das Angestelltenverhältnis übernommen, davon eine Mitarbeitende zunächst befristet. Das Augenmerk der vertrieblichen Qualifizierung lag abermals auf der Festigung der Kompetenzen in der digitalen Beratung sowie der modularen Beratung zum Finanzkonzept. Ebenso wurden Anstrengungen in eine Weiterentwicklung der Unternehmenskultur unternommen. Die Investitionen im Bereich Aus- und Weiterbildung lagen insgesamt bei rund 276 TEUR (Vorjahr 177 TEUR). 2.4 Vermögens-, Finanz- und ErtragslageVermögenslageIn der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt: AKTIVA
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inklusive dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden übertroffen. In der Bilanzstruktur ergaben sich neben den im Geschäftsverlauf beschriebenen Entwicklungen zu Eigenanlagen gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inklusive dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB) 225.014 TEUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 9,8 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Dabei liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 15,78 % (Vorjahr 16,08 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,25 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie jederzeit über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die jederzeitige Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung der Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumte Kreditbeziehungsweise Dispositionslinie bei der BayernLB wurde zeitweilig dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 164,16 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 129,06 %. Die Survival Period im kombinierten Stressszenario lag zum Bilanzstichtag bei über 5 Monaten. ErtragslageZur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins- und Dienstleistungsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
1) Einschließlich der Zuführung zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB.
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem starken Anstieg des Betriebsergebnis vor Bewertung und einer deutlichen Verbesserung der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt und wurden hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor beziehungsweise nach Bewertung übertroffen. Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Dem Trend des Vorjahres folgend verzeichnete dieser einen starken Anstieg und lag damit etwas über den Erwartungen. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben. Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 entgegen den Erwartungen insgesamt in etwa auf Vorjahresniveau. Merklich steigende Erträge im Giroverkehr und aus dem Wertpapiergeschäft konnten die deutlich rückläufigen Erlöse im Immobilien-, Bauspar- und Versicherungsgeschäft nicht vollständig ausgleichen. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind wie erwartet spürbar gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf merklich höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr leicht höher aus. Das konsequente Kostenmanagement der Sparkasse wirkte sich aus. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,96 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) nach einem Anstieg um 0,36 % der DBS sehr deutlich über dem Vorjahreswert. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 60,0 % (Vorjahr 69,1 %). Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 14.829 TEUR um 5.286 TEUR und somit wie erwartet deutlich negativer aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren sehr stark steigende Belastungen aus dem Kreditgeschäft und die enorm angewachsene Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (§340g HGB). Darüber hinaus waren Zuschreibungen auf Beteiligungen, die sich im Vorjahr sehr positiv ausgewirkt hatten, nicht in dieser Höhe vorzunehmen. Kompensationen ergaben sich aus dem enorm verbesserten Ergebnis im Wertpapiergeschäft. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,30 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,12 % der DBS über dem Vorjahreswert. Das neutrale Ergebnis verbesserte sich stark um 1.996 TEUR auf einen negativen Saldo von 274 TEUR. Der positive Effekt resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Vorjahr stark reduzierten neutralen Aufwendungen im Zusammenhang mit Zuführungen zur Pensionsrückstellung. Diese Verbesserung wurde durch deutlich rückläufige neutrale Erträge aufgrund von Auflösungen bei Rückstellungen abgeschwächt. Mit 1.284 TEUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein über den Erwartungen um 645 TEUR sehr stark angestiegenes Jahresergebnis aus. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,06 %. 2.5 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der SparkasseDie Sparkasse kann in Anbetracht der eingebrochenen Kreditnachfrage und der Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein insgesamt noch positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung als noch zufriedenstellend beurteilt werden. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt. 3. Risikobericht3.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in der jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. 3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken3.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden beziehungsweise vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 47,9 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 47,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte innerhalb der ausgelegten Kreditmittel bilden mit 11,4 % die Auslegungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 6,9 % auf das Kredit- und Versicherungsgewerbe. Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden beziehungsweise vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 516,0 Mio. EUR (Marktwerte). Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen sowie Schuldscheine an Kreditinstitute und öffentliche Haushalte (438,4 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (68,7 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 94 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. 3.2.2 MarkpreisrisikoZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht beziehungsweise in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung beziehungsweise Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + beziehungsweise - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
InfrastrukturrisikoDas Infrastrukturrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Infrastrukturanlagen ergibt. In der normativen Perspektive umfasst das Infrastrukturrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Erträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
3.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. 3.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie zum Beispiel vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. 3.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der fast ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds beziehungsweise der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 3.2.6 Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 90,99 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilt die Sparkasse ihre Risikolage als nicht erhöht. 4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche diese auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Die Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 4.1 RahmenbedingungenIm Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV). Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw). Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales). 4.2 Chancen und RisikenAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Darüber hinaus sieht die Sparkasse das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt. Dies würde zu einem Anstieg des Zinsaufwands führen. Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf die Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen. Bei Immobilienfonds waren zuletzt verstärkt Kündigungen beziehungsweise Anteilsscheinrückgaben durch Anleger zu beobachten. Bei einigen Fondsgesellschaften führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds unter Druck. Die Sparkasse sieht das Risiko, dass bei einem Anhalten dieser Entwicklung auch Teile der Investitionen in Immobilienfonds von Kurskorrekturen betroffen sein könnten und dies die Ertragslage belastet. Daneben besteht das Risiko, dass die Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik und den Fachkräftemangel belastet werden können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. Darüber hinaus kann ein umfassender Beratungsansatz positive Impulse für das Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung beziehungsweise Steigerung der Ertragskraft will die Sparkasse vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation steht die Sparkasse ihren Kunden im Rahmen des öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach ihrem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit ihren privaten und gewerblichen Kunden. 4.3 Geschäftsentwicklung der SparkasseAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen mit einem leichten Wachstum, getragen aus dem Darlehensgeschäft mit Privat- und Firmenkunden. Dabei will sie den Bestand an Schuldscheindarlehen weiter zurückführen. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung geht die Sparkasse bei den Kundeneinlagen von einem leichten Rückgang aus. Insgesamt erwartet sie aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 eine nahezu unveränderte Bilanzsumme. 4.4 Vermögens-, Finanz- und ErtragslageVermögenslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und des sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnet die Sparkasse mit sehr deutlich reduzierten Zuführungen zum Eigenkapital (inklusive dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund der angemessenen Eigenmittelbasis geht sie davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können. FinanzlageNach ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügt die Sparkasse auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) kann sie auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des kombinierten Stressszenarios -wie in der Risikostrategie definiert - größer als fünf Wochen sein. ErtragslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnet die Sparkasse mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung. Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne, sowie ein steigender Verwaltungsaufwand. Die Sparkasse geht von einer deutlichen Verschlechterung der Cost-Income-Ratio aus. Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnet sie aufgrund einer deutlich steigenden Risikovorsorge im Kreditgeschäft und im Gegenzug stark rückläufiger Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken mit deutlich niedrigeren Belastungen. Damit geht die Sparkasse von einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. 4.5 GesamtaussageBei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund ihrer vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnet sie vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer leicht negativen Entwicklung der Ertragslage. Die Sparkasse beurteilt ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Amberg, 26.03.2024 Sparkasse Amberg-Sulzbach Vorstand Pickel Kalb
Amberg, 23.05.2024 Sparkasse Amberg-Sulzbach Vorsitzender des Verwaltungsrats Reisinger Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. WertpapiereWertpapiere der Liquiditätsreserve sowie grundsätzlich auch die Wertpapiere des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren des Anlagebestands (mit Ausnahme von Credit Linked Notes) werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Anteile an einem Investmentvermögen, die als Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Rückgabeabschlag bzw. Illiquiditätsabschlag bewertet. Sonstige Anteile an Investmentfonds werden mit dem Net Asset Value (NAV) bewertet. Investmentfonds ohne unmittelbarer Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände zu Verkaufspreisen bewertet. Immobilienfonds, die sich in Liquidation befinden und deren Rücknahme durch die emittierenden Fondsgesellschaften endgültig ausgesetzt wurde, werden auf Basis jeweils aktueller Planungen der Fondsgesellschaften unter Berücksichtigung vorsichtig geschätzter Liquidationsergebnisse und der Risiken bis zur Liquidation bewertet. BeteiligungenBeteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben, soweit steuerliche Sonderabschreibungen in der Vergangenheit nicht rückgängig gemacht wurden. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden fortgeführt. Für geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände und für geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 1000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. Abgezinste Verbindlichkeiten und ähnliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Barwert angesetzt. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 306 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Bei Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde vom Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, den Zuführungsbetrag auf bis zu 15 Jahren zu verteilen. Zum Bilanzstichtag bestand eine Unterdeckung von 71 TEUR. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen. Strukturierte FinanzinstrumenteStrukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente (Zinsswaps, Credit Default Swaps), die nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden grundsätzlich einzeln bewertet. Für entstandene Bewertungsverluste haben wir Rückstellungen gebildet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz. Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Credit Default Swap (CDS), bei denen die Sparkasse als Sicherungsgeber eine Zahlung nur bei Ausfall leisten muss und die sie bis zur Endfälligkeit halten wird, werden wie eine übernommene Bürgschaft bilanziert (gestellte Kreditsicherheit). Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn am Abschlussstichtag mit dem Eintritt des Kreditereignisses ernsthaft zu rechnen ist. Credit Default Swaps (CDS) werden zur Absicherung von Forderungen eingesetzt ohne dass eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB zugeordnet wurde. Da die Sparkasse diese CDS bis zur Endfälligkeit halten wird, werden sie nicht eigenständig bilanziert, sondern nur bei der Bewertung der jeweils abgesicherten Forderung berücksichtigt (erhaltene Kreditsicherheit). WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktivseitePosten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 3 b) andere Forderungen
Posten 4: Forderungen an Kunden
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden Kommunalkredite in Höhe von 48 Mio. EUR an die BayernLB bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung übertragen. Die Landesbank kann diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Öffentlichen Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und - sofern zutreffend - auch im Unterausweis Kommunalkredite aus. Diese Forderungen sind mit ihrem Buchwert in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" enthalten. Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere des Anlagebestandes, mit Ausnahme von Credit Linked Notes, mit Restlaufzeiten von bis zu rund 6 Jahren. Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil wir die Bonität der Emittenten gut bewerten und wir von der Einlösung der Wertpapiere zum Nennwert ausgehen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Amberg-Sulzbach an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Barsicherheiten für die Bankenabgabe des Restrukturierungsfonds in Höhe von 293 TEUR (im Vorjahr 237 TEUR) bilanziert. Davon wurden im Berichtsjahr 56 TEUR zugeführt. Der Sachaufwand hat sich dadurch entsprechend reduziert. Posten 14: RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält:
Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und bei Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und bei Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,1 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,8 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
1) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
PassivseitePosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 1.256 TEUR (im Vorjahr 1.349 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat. Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 3.150 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 3.035 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 1: EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine wesentlichen Ereignisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche. Posten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 1. a): Zinserträge aus Kredit- und GeldmarktgeschäftenIn dem Posten sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR) enthalten. Posten 2: ZinsaufwendungenIn dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 2 TEUR (im Vorjahr 1 TEUR) enthalten. Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Fondsanteile). Posten 7: Nettoertrag des HandelsbestandsIm Vorjahr waren in dem Posten Erträge aus der vollständigen Auflösung des "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Sonderposten gemäß § 340e Abs. 4 HGB) wegen Aufgabe der Handelsabsicht in Höhe von 41 TEUR enthalten. Für das Jahr 2023 sind keine Erträge oder Aufwendungen in diesem Zusammenhang anzugeben. Posten 8: Sonstige betriebliche ErträgeIn dem Posten sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 75 TEUR (im Vorjahr 85 TEUR) und Erträge aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von Rückstellungen in Höhe von 37 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR) enthalten. Posten 12: Sonstige betriebliche AufwendungenIn dem Posten sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1 TEUR (im Vorjahr 1 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 351 TEUR (im Vorjahr 855 TEUR) enthalten. Posten 21: Außerordentliche AufwendungenDie außerordentlichen Aufwendungen entfallen in voller Höhe auf die Erhöhung der Pensionsrückstellungen gemäß Artikel 67 Abs. 1 EGHGB i.V.m. § 340a Abs. 2 Satz 5 und 6 HGB. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 26.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperreAm Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 306 TEUR. Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche VorschriftenDie Sparkasse Amberg-Sulzbach fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. SONSTIGE ANGABENDerivative FinanzinstrumenteDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente:
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Amberg-Sulzbach Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 14.381 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.112 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 21.967 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstandes und des VerwaltungsratesDie Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.004 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 208 TEUR. Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 1.054 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 20.137 TEUR. Kreditgewährungen an den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 723 TEUR gewährt. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 188 TEUR an. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 28 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Verwaltungsrat und VorstandVerwaltungsrat
Vorstand
Mitarbeiter / -innen
Amberg, 26.03.2024 Sparkasse Amberg-Sulzbach Vorstand Pickel Kalb
Amberg, 23.05.2024 Sparkasse Amberg-Sulzbach Vorsitzender des Verwaltungsrats Reisinger Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Amberg-Sulzbach hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Amberg-Sulzbach besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Amberg-Sulzbach definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 55.198 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 256. Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.417 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 5.090 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Amberg-Sulzbach hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Amberg-SulzbachVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Amberg-Sulzbach, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen KreditgeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den AbschlussDie Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt. Unsere SchlussfolgerungenAuf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Verantwortliche WirtschaftsprüferDer verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Roland Hoffmann.
München, den 27. Mai 2024 Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern Öttl, Wirtschaftsprüfer Hoffmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Verwaltungsrates über das Geschäftsjahr 2023der Sparkasse Amberg-SulzbachDer Verwaltungsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, in 6 Sitzungen wahrgenommen. Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand während des Berichtsjahres laufend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Sparkasse eingehend unterrichtet. Alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle wichtigen Geschäftsvorfälle wurden erörtert. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und Lagebericht hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie den Lagebericht über das Geschäftsjahr 2023 hat der Verwaltungsrat gebilligt und mit Beschluss vom 26.06.2024 festgestellt. Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands beschloss der Verwaltungsrat, den Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von 983.631,61 EURO der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Amberg, 26.06.2024 Sparkasse Amberg-Sulzbach stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates Stefan Frank, Erster Bürgermeister |
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