Elektro Fahrig GmbH
Straße der Einheit 18, 39393 Am Großen Bruch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Fahrig seit 23.6.2021 | Geschäftsführer |
Christine Fahrig seit 13.5.2009 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Fahrig GmbHAm Großen BruchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023der Firma Elektro-Fahrig GmbH, 39393 Am Großen Bruch OT HamerslebenI. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung 1. Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 der Firma Elektro-Fahrig GmbH, Am Großen Bruch OT Hamersleben (Amtsgericht Stendal, HR B 104758) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) unter Ergänzung der Darstellung der Gewinnverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG analog) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB). 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2023 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens mit einem Wert EUR 800,00 je Einheit werden gemäß § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte. 4. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Beertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Angaben zu den Posten der Bilanz 1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im nachfolgenden Anlagenspiegel zum 30. Juni 2023 dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Bilanzgewinn In dem Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 741.945,74 (Vorjahr: EUR 684.796,77) enthalten. 4. Sonstige Verbindlichkeiten In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind enthalten:
III. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Ausleihungen, Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Im Jahresabschluss sind Ausleihungen, Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wie folgt enthalten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. 2. Angaben über Anzahl der Beschäftigten Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt gemäß § 267 Abs. 5 HGB der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 30. September, 31. Dezember, 31. März und 30. Juni beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Im Geschäftsjahr 2022/2023 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 18 Arbeitnehmer. 3. Angaben über sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Gesamtbetrag von EUR 39.007,00
4. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Stefan Fahrig, Am Großen Bruch OT Hamersleben Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind, und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. 6. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
Am Großen Bruch OT Hamersleben, den 11. Dezember 2023 Stefan Fahrig, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2023 festgestellt. |
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