vevio Inklusionsbetrieb gGmbH
Zum Nassenwald 1, 66583 Spiesen-Elversberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Urschel seit 10.1.2017 | Geschäftsführer |
Thomas Latz seit 30.12.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen | 24.52% |
| 24.48% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CFK - Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungSpiesen-ElversbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der CFK - Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Spiesen-Elversberg, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 800,- werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Abgang wird im Jahr des Zugangs unterstellt. Handelsrechtlich konnte dieser steuerliche Ansatz übernommen werden. Die im Rahmen der Ausgliederung von der WZB gGmbH übernommenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den historischen Anschaffungskosten der WZB gGmbH abzüglich der kumulierten Abschreibungen bis zum 30.12.2013 angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde auf die Ausübung des Abzinsungswahlrechts verzichtet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Bewertungseinheiten Es wurden im Einzelnen folgende Bewertungseinheiten gebildet: Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde zur Absicherung gegen Zahlungsstrom- änderungsrisiken eines langfristig, variabel verzinslichen Darlehens in Höhe von nominal T€ 1.450, ein Zins-Swap in gleicher Höhe abgeschlossen. Für das abgesicherte Darlehen ergibt sich für die Laufzeit somit ein Festzinssatz. Der Marktwert des Swap beläuft sich gemäß Bankmitteilung zum Bilanzstichtag auf T€ -1. Darlehen und Zins-Swap bilden gemäß § 254 HGB je eine Bewertungseinheit (Mikro-Hedge). Buchungstechnisch wird die Einfrierungsmethode angewendet. Die folgenden Grundgeschäfte wurden in die Bewertungseinheit einbezogen:
Durch die Bildung der Bewertungseinheit sollen folgende Risiken abgedeckt werden: Wertänderungsrisiken in Form von Zinsrisken aufgrund von Marktzinsschwankungen des 3-Monats-EURIBOR. Als Form der Bewertungseinheit wurde das Micro-hedging gewählt. Durch die Bewertungseinheit wurden Risiken mit einem Gesamtbetrag von T€ 124 abgesichert. Die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum bis 31.12.2040 vollständig ausgleichen, da Grund- und Sicherungsgeschäft dem gleichen Risiko ausgesetzt sind. Die identischen Faktoren in den vertraglichen Grundlagen sorgen dafür, dass das Sicherungsgeschäft keine anderen Risiken aufweist als das Grundgeschäft. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wurde mittels der Critical Term Match-Methode ermittelt und wurde sowohl retro- als auch prospektiv festgestellt. Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten Risiken sind im Lagebericht erörtert. 3. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die Herstellungskosten der GymLodge (Bauten auf fremden Grundstücken) innerhalb des Anlagevermögens beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 20) betrifft nur die Dauer der Herstellung. 4. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz 1. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
2. Angabe zu Forderungen Die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). 3. Betrag zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 1.003.846,24 (Vorjahr: € 1.078.205,20). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 269.175,35 (Vorjahr: € 1.079.967,19). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 1.301.282,08 (Vorjahr: € 1.388.940,44). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betägt 1.375.641,04 € (Vorjahr: 1.450.000,00 €). 4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Gem. § 6 Abs. 1 des Ausgliederungsvertrages vom 17.12.2013 haften die WZB gGmbH (übertragende Gesellschaft) und die CFK gGmbH (übernehmende Gesellschaft) für Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung (31.12.2013) begründet worden sind, als Gesamtschuldner. Die darauf entfallenden Verbindlichkeiten inkl. Rückstellungen der WZB gGmbH betragen zum 31.12.2023 T€ 4.048. Die eingegangene Verpflichtung war nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten durch die Schuldnerin voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. 5. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 77 sonstige finanzielle Verpflichtungen. 6. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um: • Betriebskostenzuschuss der Gesellschafterin WZB in Höhe von T€ 340 (Vorjahr: T€ 200) • Erträge aus dem Betrieb eines Corona-Testzentrums in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 40) • Erträge aus Zuschüssen der Aktion Mensch für das Projekt Reinigungsdienstleistungen in Höhe von T€ 133 (Vorjahr: T€ 0) • Corona-Hilfe des Landesamts für Soziales in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 33) • Erstattungen von Rentenversicherungsbeiträgen für Inklusionsmitarbeiter für die Jahre 2020-2022 in Höhe von T€ 87 (Vorjahr T€ 0) Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um: • Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung für Rückzahlungsrisiken erhaltener Corona-Hilfen für Vorjahre in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 20) IV. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
2. Namen der Geschäftsführer Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
3. Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats
4. Unterschrift der Geschäftsführung
Spiesen-Elversberg, den 27.11.2024 Christian Urschel, Geschäftsführer Thomas Latz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. |
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