IMM proloyal GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Röllig seit 4.5.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cinector GmbHMittweidaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG zum Jahresabschluss per
31. Dezember 2022
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Abschreibungswerten führt. Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden in den Vorjahren gemäß § 248 Abs.2 HGB aktiviert. Diese wurden nach §255 (2) und (2a) ausschließlich die einzeln zurechenbaren Fertigungslöhne sowie Gemeinkosten bewertet. Gesetzlich zulässige Vereinfachungsmethoden wie die Sofortabschreibung sowie die Pool-Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800 EUR bzw. 1.000 EUR wurden in Anspruch genommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte niedriger waren, wurden diese angesetzt. Unfertige Leistungen wurden gem. § 253 Abs.1 HGB / § 6 Abs.1 Nr.2 EStG mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach die sem Tag darstellen, sind im Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Das Stammkapital in Höhe von EUR 53.991,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen für Leistungen (Lizenzen) nach den Bilanzstichtag werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Einnahmen aus Lizenzvergütungen werden ab dem 01.01.2020 periodengerecht abgegrenzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und weitere Aufwandsrückstellungen nach HGB wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Beachtung des bilanzaufhellenden Zeitraumes gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Betrag der Verbindlichkeiten mit Sicherungsrechten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR -,-- (Vorjahr: EUR -,--). Angabe zu Restlaufzeitvermerken sowie Anleihen nach § 268 Abs. 15a HGB Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 273.087,91 Euro (Vorjahr: 309.293,77 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 1.079.741,67 Euro (Vorjahr: 1.004.741,60 Euro). Davon entfallen 500.000,00 EUR (Vorjahr: 500.000,00 EUR) auf Stille Beteiligungen (1-5 Jahre) und 400.000,00 EUR (Vorjahr: 400.000,00 EUR) auf konvertible Anleihen über 5 Jahre. Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 15.850,00 (Vorjahr: Euro 15.849,93). Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 959.727,00 Euro. Dieser resultiert ausschließlich aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 17 (Vorjahr 14 Mitarbeiter). Änderungen gegenüber den Vorjahren Keine. Außerordentliche Geschäftsvorfälle Nach § 285 Nr. 31 HGB sind außerordentliche Geschäftsvorfälle im Anhang auszuweisen. Im Berichtsjahr gab es keine außerordentlichen Geschäftsvorfälle. Die Wahrnehmung der Geschäftsführung erfolgte durch die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführungsorgane. Weitere Organe wurden nicht bestellt.
Mittweida, 07.09.2023
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