UW Vorderer Westen Verwaltungs GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornelia Beyer seit 27.5.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kennwert KW GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss (JA) zum 31. Dezember 2016 der Kennwert KW Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 158827 im Handelsregister B Amtgericht Charlottenburg, ist in entsprechender Anwendung gemäß § 264 Abs. 1 HGB nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den relevanten Bestimmungen des GmbH-Gestzes ohne Verwendung des Jahresergebnisse aufgestellt. Die Gesellschaft weißt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für die kleine Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen. Für die Darstellung der Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" verkürzt und um den Posten "Ergebnis nach Steuern" erweitert. Auswirkungen auf die Zwischenergebnisse haben sich nicht ergeben. Im Berichtsjahr wurden die handelsrechnlichen Neuregelungen infolge des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vollumfänglich umgesetzt. Sich hieraus ergebende Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und Ausweis einzelner Jahresabschlussposten sind in der nachfolgenden Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) / Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear unter Zugrundelegung von Nutzungsdauern von 3 bis 8 Jahren vorgenommen. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. Die sonstigen Ausleihungen sind mit ihrem Nomialwert aktiviert. Sofern bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst. Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Zukünftige Preis- und Kostensteiergerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor. Durch die erstmalige Anwerdung des BilRUG sind Umsatzerlöde des Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres nicht vergleichbar. Die Umsatzerlöse des Vorjahres nach den Änderungen von § 277 Abs. 1 HGB stellen sich wie folgt zusammen:
Umgliederung:
Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Gesellschaft ist gemäß § 288 HGB i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB von der Aufstellung eines Anlagespiegels befreit. Stammkapital Das Stammkapital beträgt Euro 27.000,00 und ist in voller Höhe von den Gesellschaftern einbezahlt worden. Verbindlichkeiten Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten dargestellt:
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Grundsätzlich werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 3a, 13, 14a, 16, 20, 23 und 25 HGB sind nicht zu erteilen. Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Cornelia Beyer, Berg Thorsten Klooster, Berlin Haftungsverhältnis: Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB waren keine Haftungsverhältnisse aus Verbindlichkeiten und Bürgschaften zu vermerken (Vj. € 0). Weitere Haftgsverhältnisse, oder Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen, waren zum 31. Dezember 2016 ebenfalls nicht zu vermerken. Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 45.225,87 Euro wird zum Ausgleich des Verlustvortrages in Höhe von € 6.859,33 verwendet. Der Rest in Höhe von € 33.475,73 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
München, 08. November 2017 Kennwert KW GmbH Cornelia Beyer, Geschäftsführerin sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 15.11.2017 Gez. Conrnelia Beyer, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2017 festgestellt. |
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