Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 11355
Eingetragen
10.6.1981
Branche
Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Lebensmittelgroß- und -einzelhandel unter Fortführung des Geschäftsgebarens der bisher unter der Bezeichnung J. Ant. Triacca oHG bestehenden Personenhandelsgesellschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Hildegard Löhle
seit 16.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Eva Löhle
50.00%
Josef Löhle
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Eva Löhle
Mayen, Brückenstr. 7
25.000 DM
50.00%
Josef Löhle
Mayen, Brückenstr. 7
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

J. Ant. Triacca GmbH

Mayen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011

Bilanz

Aktiva

31.10.2011
EUR
31.10.2010
EUR
A. Anlagevermögen 37.351,44 39.450,97
I. Sachanlagen 37.351,44 39.450,97
B. Umlaufvermögen 140.508,44 132.147,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.305,11 8.493,26
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 137.203,33 123.653,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 831,00 824,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 178.690,88 172.422,02

Passiva

31.10.2011
EUR
31.10.2010
EUR
A. Eigenkapital 174.774,42 168.622,65
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 143.058,06 130.183,46
III. Jahresüberschuss 6.151,77 12.874,60
B. Rückstellungen 1.400,00 2.561,00
C. Verbindlichkeiten 2.516,46 1.238,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 178.690,88 172.422,02

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Hildegard Löhle.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mayen, 11. Oktober 2012

gez. Hildegard Löhle

Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2012.

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