SIA Friction Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vera Dr. Rührup seit 12.7.2019 | Geschäftsführer |
Christian Dr. Spandern seit 12.7.2019 | Geschäftsführer |
Frank Steinhauer seit 12.7.2019 | Geschäftsführer |
Stefan Löhr seit 12.7.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INNO FRICTION GmbHHamm/SiegJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Gegenstand der INNO FRICTION GmbH ist die Herstellung, die Entwicklung und der Vertrieb von Kfz-Teilen, insbesondere von Kupplungsbelägen und Reibmaterialien, für Anwendungen in der Automobilindustrie und für allgemeine Industrieanwendungen. Im Bereich Industrieanwendungen produziert, entwickelt und vertreibt die INNO FRICTION GmbH Bremsbeläge für Windkraftanlagen, Beläge für Aufzüge und Hebezeuge, Beläge für elektromagnetische Bremsen sowie Überlastkupplungen für landwirtschaftliche Aggregate, Baumaschinen und Schiffsantriebe. Die angebotenen Leistungen werden am Firmensitz in Hamm/Sieg verrichtet, wo auch die Verwaltung der Gesellschaft untergebracht ist. 2. Forschung und Entwicklung Es werden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in branchenüblichem Maße durchgeführt. Dafür werden sowohl eigene Mitarbeiter als auch Dienstleister eingesetzt. Die daraus resultierenden Entwicklungen werden regelmäßig als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Für weitere Erläuterungen wird auf den Anhang verwiesen. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaft Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Zwar lag das BIP im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,7 % höher als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Allerdings kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die Energiekrise und geopolitische Spannungen verunsicherten Produzenten, Investoren sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Der Welthandel verlor an Dynamik, mit negativen Folgen für die deutsche Exportwirtschaft. Die Energiepreise, die 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine extrem gestiegen waren, stabilisierten sich auf hohem Niveau und belasteten insbesondere die Industrieproduktion. Steigende Zinsen verschlechterten die jahrelang günstigen Finanzierungsbedingungen, was besonders die Bauwirtschaft bremste. Insgesamt dämpften die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Im Zuge dessen rutschte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 ins Minus. Branche Trotz einer wirtschaftlich angespannten Lage konnte die Automobilindustrie laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) ihren Umsatz aus der Inlandsproduktion auch im Jahr 2023 steigern. Im vergangenen Jahr stieg er 10 % auf knapp 558,1 Mrd. Euro. Ein Teil des Umsatzplus dürfte dabei auch der immer noch erhöhten Inflation geschuldet sein Das Umsatzplus erstreckte sich dabei über alle Herstellergruppen, wobei die Hersteller von Kraftwagen und -motoren ihren Umsatz um 11 % auf 451,8 Mrd. Euro am stärksten steigern konnten. Damit wurden etwas mehr als vier Fünftel des insgesamt erzielten Umsatzes aus der Inlandsproduktion von den OEMs generiert. Die Hersteller von Karosserien, Aufbauten und Anhängern steigerten ihren Umsatz im vergangenen Jahr um knapp 3 % auf 14,4 Mrd. Euro. Die Zulieferer verbuchten 2023 ein Umsatzwachstum um 9 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt erzielten die Hersteller von Teilen für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren einen Umsatz von 91,9 Mrd. Euro. Damit erwirtschafteten sie knapp 16 % des Gesamtumsatzes der automobilen Inlandsproduktion. 2. Geschäftsverlauf und Lage Ertragslage Das Rohergebnis ist von T€ 10.839 um 5,6 % auf T€ 10.230 zurückgegangen. Der Grund sind vor allem gesunkene Umsätze. Der Personalaufwand liegt gemessen am Rohergebnis mit 67,2 % über dem Vorjahrswert mit 59,5 %. Hierfür sind Lohnsteigerungen ursächlich. Die Abschreibungen sind von T€ 1.525 (14,1 %) auf T€ 1.072 (10,5 %) zurückgegangen. Darin enthalten sind mit T€ 203 außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um T€ 279 auf T€ 2.291 (22,4 %) erhöht. Als wesentlicher Posten sind mit T€ 865 Energiekosten zu nennen. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von T€ -195 auf T€ -11 erhöht. Aufgrund der oben genannten Entwicklungen beläuft sich der Jahresüberschuss im Jahr 2023 auf T€ 22 nach T€ 695 im Vorjahr. Trotz der Entwicklung auf den Märkten im Berichtzeitraum haben wir ein für uns zufriedenstellenden Ergebnis erzielt. Finanzlage Kapitalstruktur Das Unternehmen verzeichnet eine Eigenkapitalquote von 45,3 %. Das Anlagevermögen hat einen Anteil von 26,7 % an der Bilanzsumme. Somit wird das langfristige Vermögen durch langfristige Mittel finanziert. Investitionen Im Berichtsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in üblichem Maße vorgenommen. Diese sind im Anlagenspiegel ersichtlich. Liquidität Wie bereits im Vorjahr konnte im Geschäftsjahr 2023 ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dieser beläuft sich auf einen siebenstelligen Wert. Die Liquiditätslage unseres Unternehmens war im Berichtsjahr zufriedenstellend. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 437 auf T€ 10.823 zurückgegangen. Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen vor allem aufgrund von Abschreibungen des Sachanlagevermögens um T€ 161 verringert. Gleichlaufend ist das Umlaufvermögen um T€ 304 zurückgegangen, im Wesentlichen bedingt durch die Veränderung der Vorräte. Auf der Passivseite hat sich hauptsächlich das Eigenkapital um T€ 418 verringert. Gegenläufig dazu sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 131 gestiegen. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Die für uns relevante Steuerungsgröße ist das EBITDA. Es beläuft sich im Berichtszeitraum auf T€ 1.110 nach T€ 2.375 im Vorjahr. Im letzten Jahresabschluss wurde ein EBITDA leicht unter dem Vorjahreswert prognostiziert. Dieser Wert wurde aufgrund der gesunken Umsätze sowie höheren Personal- und Energiekosten nicht ganz erreicht. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Der VDA rechnet für das Jahr 2024 mit einem Rückgang von einem Prozent auf 2,8 Mio. Neuzulassungen. Das wäre etwa ein Viertel weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Bezüglich des Exports wird ein leichter Anstieg um ein Prozent auf gut 3,1 Mio. Einheiten erwartet. Das entspricht einer Exportquote von 76 %. Grund ist unter anderem die gesamtwirtschaftliche Schwäche. Daraus abgeleitet wird für das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 ein EBITDA erwartet, was auf dem Niveau im Berichtszeitraum liegen sollte. 2. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementziele- und methoden Vom Unternehmen wurden Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. Zur Erfassung und Steuerung von Risiken existieren viele Instrumente, die permanent weiterentwickelt werden. Dieses Risikomanagementsystem soll dazu beitragen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig aufzudecken. Risiken Es besteht die Gefahr, dass stark gestiegene Rohstoffpreise und sich immer weiter erhöhende Energiepreise nicht an die Kunden weitergeben werden können. Ferner stellt die Unsicherheit hinsichtlich des Wandels der Automobilindustrie vom Verbrennungs- zum Elektromotor ein Risiko dar. Chancen Trotz der steigenden Produktionskosten werden weitere Umsatz- und damit Ergebnispotenziale durch Verhandlungen mit den Kunden und dem Anlaufen zahlreicher neuer Produkte gesehen. Auch soll den Kostensteigerungen mit konsequenter Kostendisziplin entgegnet werden. Die langfristige Herausforderung der Transformation zum Elektromotor wird trotz der konjunkturellen Ausnahmesituation nicht aus den Augen verloren. So sollen bspw. Ausgaben für Forschung und Entwicklung mindestens konstant gehalten werden, um weiterhin stetig Innovationen treiben und sich im Wettbewerb durchsetzen zu können.
Hamm/Sieg, 28.08.2024 gez. Dr. Vera Rührup gez. Dr. Christian Spandern gez. Frank Steinhauer gez. Stefan Löhr BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts, sowie des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungspreise niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen wurde zum Bilanzstichtag eine verlustfreie Bewertung gewährleistet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert erfasst. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen . Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Rückstellungsbildung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 4.692.374,00 Euro. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Der Betrag beläuft sich im Geschäftsjahr auf 25.344,00 EUR. Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2023der INNO FRICTION GmbH, Industriestr. 7, 57577 Hamm/Sieg
Forschungs- und Entwicklungskosten Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 939.643,00 Euro. Davon entfallen 0,00 Euro auf die im Geschäftsjahr aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 1.271.031,18 Euro Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als Anwartschaftsbarwertmethode wurde die PUC Methode ("projectes unit credit method") angewandt. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 70.251,00 Euro. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 746.306,83 Euro (Vorjahr: 612.281,01 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen.
Erläuterung der Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Höhe von 202.932,07 Euro um außerplanmäßige Abschreibungen von Vorräten. IV. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführer sind zu zweit oder mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen der §§ 267, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ereignisse nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bestehen nicht. Unterschrift der Geschäftsführung
Hamm/Sieg, 28.08.2024 gez. Dr. Vera Rührup gez. Dr. Christian Spandern gez. Frank Steinhauer gez. Stefan Löhr sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die INNO FRICTION GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der INNO FRICTION GmbH, Hamm/Sieg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INNO FRICTION GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften i.S.v. § 264a HGB (oder: Kapitalgesellschaften) geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falschen Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Siegen, den 5. Dezember 2024 JRS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl. Bw. (FH) Carsten Jacob, Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Dirk Rüggemeier, vereidigter Buchprüfer |
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