BS
Consulting GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
271.374,05 |
230.575,12 |
| I.
Sachanlagen |
19.319,00 |
34.916,00 |
| II.
Finanzanlagen |
252.055,05 |
195.659,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.127,90 |
79.951,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.097,69 |
35.253,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.030,21 |
44.698,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
334.501,95 |
310.526,70 |
Passiva
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
325.550,14 |
305.194,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
280.194,88 |
247.264,34 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
32.930,54 |
| IV.
Bilanzgewinn |
20.355,26 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.451,81 |
3.831,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.451,81 |
3.831,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
334.501,95 |
310.526,70 |
Anhang
Generalklausel
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Der Jahresabschluss der
Firma wurde nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
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Der Jahresabschluss
wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass es sich
um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.
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Die Bilanz per 31.
Dezember 2010 entwickelt sich aus der Schlussbilanz
des vorangegangenen Kalenderjahres, sowie der danach
erfolgten Geschäftsvorfälle.
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Der Jahresabschluss ist
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
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A. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
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Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden innerhalb der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
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Fremdkapitalzinsen
wurden nicht in die Herstellungskosten, bzw.
Anschaffungskosten mit einbezogen.
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Aufwendungen für
Ingangsetzung i.S.d. §269 HGB sind am
Bilanzstichtag nicht bilanziert.
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Finanzanlagen werden mit
den Anschaffungskosten angesetzt.
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Es wurden keine
Vermögensanteile im Sinne des §285 Nr. 26
HGB gehalten.
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Bewertungseinheiten im
Sinne des §254 HGB wurden im vorliegenden
Geschäftsjahr nicht gebildet.
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Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen
werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
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Die liquiden Mittel
werden zum Nominalwert angesetzt.
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Das gezeichnete Kapital
ist zum Nennbetrag angesetzt.
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Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
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Verbindlichkeiten werden
entsprechend den Vorschriften des §253 Abs. 1
HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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Forderungen
gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag wie folgt: Forderung gegenüber
der Gesellschafterin i.H.v. 252.055,05 €.
Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht.
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Den allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen gem. §252 (1) HGB
wurde Rechnung getragen.
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B. Informationen zur
Bilanz
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Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,-- Euro.
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C. Sonstige Angaben
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Geschäftsführungsorgane
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Im Berichtsjahr wurden
die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Brigitte
Scholz als Geschäftsführerin geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
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Die Steuern vom
Einkommen und Ertrag haben das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu
100% belastet.
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Haftungsverhältnisse der im §251 HGB
bezeichneten Art bestanden am Bilanzstichtag nicht.
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Von den allgemeinen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht
abgewichen.
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Die Vorjahresgliederung
wurde beibehalten.
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Eine Abweichung von der
einheitlichen Bewertung war nicht festzustellen.
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Beteiligungsverhältnisse i.S.d. §285 Nr. 11
HGB bestanden nicht.
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Haftungsverhältnisse i.S.d. §285 Nr. 11a
HGB bestanden nicht.
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Am Bilanzstichtag
bestanden folgende i.S.d. §285 Nr. 9c HGB
anzuzeigende Rechtsgeschäfte: Forderung
gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin i.H.v.
252.055,05 €.
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Ein Firmenwert ist nicht
aktiviert.
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Eine Haftungsstellung
i.S.d. §285 Nr. 15 HGB bestand am Bilanzstichtag
nicht.
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Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des
§268 Abs. 8 HGB waren am Bilanzstichtag nicht
festzustellen.
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 252.055,05 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 195.659,12 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.
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