2425 office GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annette Francoise Freund seit 9.12.2014 | Geschäftsführer |
Christian Brauksiepe seit 9.12.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rodde GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31.12.2023Rodde GmbH Verleih von technischem Equipment für Fernseh- und Filmproduktionen, Lichstr. 43f, 50825 KölnRegistergericht: KölnRegisternummer: HRB 82987Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff des HGB, unter Berücksichtigung der §§ 264 HGB für Kapitalgesellschaften, aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HGB genannten Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angabe gem. § 264 Abs. 2 Satz 4 HGB Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, soweit hierzu keine ergänzende Erläuterung folgt, vermittelt. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 HGB Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen, ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB, einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 EUR werden im Jahr des Zugangs, soweit kein Sammelposten zu bilden ist, voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Soweit nicht näher erläutert wurden sowohl auf die immateriellen Wirtschaftsgüter, als auch auf das Sachanlagevermögen keine außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst), ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, sofern nicht für noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind, bewertet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, bestehen, soweit keine Erläuterung hierzu folgt, nicht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Rest-Laufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich erermittelt und bekannt gegeben werden, verwendet. die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz § 268 HGB Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, soweit keine weiteren Angaben erfolgen, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Soweit die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführern beinhalten, werden diese unter der Position sonstige Pflichtangaben näher erläutert. Verbindlichkeiten gem. § 269 Abs. 5 HGB
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Die Haftungsverhältnisse sind wie folgt besichert: Die Nummer der Sicherheitsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen 3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten 4 = Sicherungsübereignung Vorräte 5 = Sicherheitsabtretung Forderungen 6 = Eigentumsvorbehalt 7 = Grundschulden 8 = Bürgschaften 9 = Sicherheiten/Bürgschaften der Gesellschafter Aufgrund der gegenwertigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhalten der Begünstigten schätzen wir die Inanspruchnahme der vorgenannten Haftungsverhältniss als gering ein. Ausschüttungsperre § 268 Abs. 8 HGB, § 285 Nr. 28 HGB
Gewinnrücklagen gem. § 29 Abs. 4 GmbHG Im Wirtschaftsjahf wurden Gewinnrücklagen in Höhe von 0,00 Euro aus Zuschreibungen im Anlage- und Umlaufvermögen gebildet. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen § 277 Abs. 3 und § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB
vorgenommen. Erträge und Aufwendungen auf Grund einer Gewinngemeinschaft § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB Es sind keine Erträge und Aufwendungen angefallen. Erträge und Aufwendungen gem. § 277 Abs. 5 HGB
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB Verbindlichkeiten § 285 Abs. 1 HGB Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind gliedern sich wie folgt:
Soweit die Verbindlichkeiten auch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern umfassen, werden diese unter den sonstigen Pflichtangaben näher erläutert. Die Nummer der Sicherheitsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen 3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten 4 = Sicherungsübereignung Vorräte 5 = Sicherheitsabtretung Forderungen 6 = Eigentumsvorbehalt 7 = Grundschulden 8 = Bürgschaften 9 = Sicherheiten/Bürgschaften der Gesellschafter Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Abs. 3 HGB Kundenforderung werden nicht an eine Factoring-Gesellschaft ausgelagert. Die Nutzung von benötigten Sachanlagen wird zum Teil durch Leasingverträge sichergestellt. Die Leasinggeschäfte verringern insbesondere die Kapitalbindung und verbessern die Eigenkapitalquote, führen aber während der Vertragslaufzeit auch zu Bindung an die geleasten Sachanlagen.
Angabe Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen § 285 Nr. 3a HGB
Anzahl der Mitarbeiter § 285 Nr. 7 HGB
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 Nr. 9 HGB
Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer § 285 Nr. 9c HGB Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Kredite wir berichtet:
Angaben über Anteilsbesitz von mindestens 20% an anderen Unternehmen § 271 Abs. 1 HGB, § 285 Nr. 11 HGB soweit hierzu keine Angaben erfolgen, bestehen keine Beteiligungen
Erläuterung zu entgeltlich erworbenen Geschäfts-/Firmenwert § 285 Nr. 13 HGB Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, ist kein Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Zeitwert der bewerteten Finanzinstrumente gem. § 285 Nr. 20 und § 340e HGB Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, wurden keine Geschäfte dieser Art getätigt.
Berechnung der latenten Steuern § 285 Nr. 29 HGB Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht der Handelsbilanz.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 32,45%
Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Bedeutung § 285 Nr. 3 HGB
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind haben sich nicht ergeben. Feststellung des Jahresabschlusses § 42a Abs. 2 GmbHG Der Jahreabschluss wurde am 27.09.2024 festgestellt. Der Jahreabschluss wurde am 27.09.2024 gebilligt. Vorschlag der Ergebnisverwendung § 42a Abs. 2 GmbHG
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses § 42a Abs. 2 GmbHGIn der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2024 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung angenommen. Unterschrift der Geschäftsleitung
Köln, den 27.09.2024 erster Geschäftsführer Annette Freund sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2024 festgestellt. |
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