Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 9046
Eingetragen
20.2.1990
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung von Software und der Handel und Verkauf von Soft- und Hardware, sowie die Entwicklung von ganzheitlichen EDV-Konzepten. Die Gesellschaft ist zu artverwandten Geschäften berechtigt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Wilhelm
seit 15.5.2013
Prokura
Hans Jörg Sudhaus
seit 17.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gutenberghaus Holding GmbH
Germany
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CMS, Sudhaus & Partner GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 340.372,30 327.563,12
I. Vorräte 2.025,00 61.518,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 325.662,78 183.169,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.684,52 82.875,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.071,84 9.010,75
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 422,00 831,21
Aktiva 350.867,14 337.406,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 145.619,76 115.338,53
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 89.773,94 76.049,32
III. Jahresüberschuss 30.281,23 13.724,62
B. Rückstellungen 58.380,00 36.986,39
C. Verbindlichkeiten 123.965,26 164.356,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 22.902,12 20.724,68
Summe Passiva 350.867,14 337.406,08

Anhang


Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die CMS, Sudhaus & Partner GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB-Nr. 9046) ist als Kleinekapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB i.V.m. § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - aufzustellen. Auf die Aufstellung eines Lage­berichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfah­ren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, be­rücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Auf­stellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts­jahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahres­abschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vor­jahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom­men.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrige­ren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 253 Abs. 1 HGB die PUC- Methode angewendet (steuerlich Teilwertmethode gemäß § 6 a EStG - Zinssatz 6 % p.a.) angewendet. Zum 31. Dezember 2023 war die Heubeck-Richttafel "2018G" zugrunde zu le­gen. Der handels­rechtliche Rechnungszins beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unter Berücksichti­gung einer Verteilung auf 10 Jahre 1,82 % p.a. Das vertragsgemäße Pensionierungsalter des Berechtigten ergibt sich aus der Zusage mit 65 Jahren. Ein Ren­tentrend, Gehaltstrend sowie eine Fluktuation waren nicht zu berücksichtigen. Die Pensionszusagen sind größtenteil kongruent rückgedeckt.

Dem Erfüllungsbetrag aus den Altersvorsorgeverpflichtungen T€ 219 steht ein Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen (fortgeschriebene Anschaffungskosten/Zeitwert, T€ 220) gegenüber, der dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung der Altersvorsorgeverpflichtungen dient. Der Verrechnungsbetrag im Aufwandsbereich (T€ 0,4) betrifft die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen von T€ 5,8 sowie die Zinsaufwendungen aus der Verminderung der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen von T€ 6,2.

Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf die Abzinsung der Pen­sionsrückstellungen mit der Verlängerung des Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn Jahre ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023 T€ 1.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Be­rücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstel­lungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jah­res fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 179 (T€ 229) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Personalkostenabgrenzungen und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:


Gesamt
Restlaufzeit von


bis zu 1
1 bis 5
mehr als 5


Jahr
Jahre
Jahre

T€
T€
T€
T€
Verbindlichkeiten




aus Lieferungen und Leistungen
25
25
0
0

70
70
0
0
gegenüber verbundenen Unternehmen
28
28
0
0

31
31
0
0
Sonstige
71
71
0
0

64
64
0
0

124
124
0
0

165
165
0
0


( kursive Zahlen = Vorjahreszahlen)

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Miet- und Leasingverträge

Die Gesellschaft hat für verschiedene Fahrzeuge und Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasing- und Mietverträge abgeschlossen. Der Jahresaufwand hat im Ge­schäftsjahr 2023 T€ 34 betragen.

Die Gesellschaft hat langfristig Immobilien angemietet. Für die Immobilien ist jährlich ein Mietzins von T€ 29 zuzüglich Nebenkosten zu entrichten.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterin vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 30.281,23 auf neue Rechnung vorzutragen.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:

Hans-Jörg Sudhaus, Dortmund (Dipl.-Kaufmann).

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 285 Nr. 9 i. V. m. § 288 (1) HGB.

 

Dortmund, den 14. Februar 2025

gez. Hans-Jörg Sudhaus, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2025 festgestellt.

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