CMS,
Sudhaus & Partner GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
340.372,30 |
327.563,12 |
| I.
Vorräte |
2.025,00 |
61.518,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
325.662,78 |
183.169,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.684,52 |
82.875,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.071,84 |
9.010,75 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
422,00 |
831,21 |
| Aktiva |
350.867,14 |
337.406,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
145.619,76 |
115.338,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.773,94 |
76.049,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.281,23 |
13.724,62 |
| B.
Rückstellungen |
58.380,00 |
36.986,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.965,26 |
164.356,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.902,12 |
20.724,68 |
| Summe
Passiva |
350.867,14 |
337.406,08 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die CMS, Sudhaus & Partner GmbH, Dortmund
(Amtsgericht Dortmund, HRB-Nr. 9046) ist als
Kleinekapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB
i.V.m. § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -
aufzustellen. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes
konnte verzichtet werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die
auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und Waren
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Zur Ermittlung der
Pensionsverpflichtungen wurde gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB die PUC- Methode angewendet
(steuerlich Teilwertmethode gemäß § 6 a
EStG - Zinssatz 6 % p.a.) angewendet. Zum 31. Dezember 2023
war die Heubeck-Richttafel "2018G" zugrunde zu legen.
Der handelsrechtliche Rechnungszins beträgt zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unter
Berücksichtigung einer Verteilung auf 10 Jahre
1,82 % p.a. Das vertragsgemäße
Pensionierungsalter des Berechtigten ergibt sich aus der
Zusage mit 65 Jahren. Ein Rententrend, Gehaltstrend
sowie eine Fluktuation waren nicht zu berücksichtigen.
Die Pensionszusagen sind größtenteil kongruent
rückgedeckt.
Dem Erfüllungsbetrag aus den
Altersvorsorgeverpflichtungen T€ 219 steht ein
Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen
(fortgeschriebene Anschaffungskosten/Zeitwert, T€ 220)
gegenüber, der dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der
Erfüllung der Altersvorsorgeverpflichtungen dient. Der
Verrechnungsbetrag im Aufwandsbereich (T€ 0,4)
betrifft die Erträge aus der Auflösung von
Pensionsrückstellungen von T€ 5,8 sowie die
Zinsaufwendungen aus der Verminderung der Aktivwerte der
Rückdeckungsversicherungen von T€ 6,2.
Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB
in Bezug auf die Abzinsung der
Pensionsrückstellungen mit der Verlängerung
des Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn
Jahre ergebende ausschüttungsgesperrte
Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023 T€ 1.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen
gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw.
drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten
Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz
diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€
179 (T€ 229) Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie
Personalkostenabgrenzungen und übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Gesamt
|
Restlaufzeit von
|
|
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als 5
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
25
|
25
|
0
|
0
|
|
70
|
70
|
0
|
0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
28
|
28
|
0
|
0
|
|
31
|
31
|
0
|
0
|
Sonstige
|
71
|
71
|
0
|
0
|
|
64
|
64
|
0
|
0
|
|
124
|
124
|
0
|
0
|
|
165
|
165
|
0
|
0
|
(
kursive
Zahlen = Vorjahreszahlen)
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die
übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Miet- und Leasingverträge
Die Gesellschaft hat für verschiedene Fahrzeuge
und Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Leasing- und Mietverträge abgeschlossen. Der
Jahresaufwand hat im Geschäftsjahr 2023 T€
34 betragen.
Die Gesellschaft hat langfristig Immobilien
angemietet. Für die Immobilien ist jährlich ein
Mietzins von T€ 29 zuzüglich Nebenkosten zu
entrichten.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterin vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von € 30.281,23 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Hans-Jörg Sudhaus, Dortmund (Dipl.-Kaufmann).
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt gemäß § 285 Nr. 9 i. V. m.
§ 288 (1) HGB.
Dortmund, den 14. Februar
2025
gez.
Hans-Jörg Sudhaus, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2025
festgestellt.
|